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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: K am 13.07.2020 09:01

Titel: Staatsbedienstetenwohnungen!
Beitrag von: K am 13.07.2020 09:01
Sind nur für Land-Beschäftigten

oder auch für Bund-Beschäftigten?
Titel: Antw:Staatsbedienstetenwohnungen!
Beitrag von: WasDennNun am 13.07.2020 09:07
Das Land hat solche Wohnungen und der Bund hat solche Wohnungen und sie sind dann entsprechend für diese jeweils Beschäftigten.
Titel: Antw:Staatsbedienstetenwohnungen!
Beitrag von: K am 13.07.2020 09:32
Z.B. ich bin in TVL.
Und habe eine Bedienstetenwohnung gekriegt.
Danach habe den Arbeitgeber gewechselt und bin TVBund.
Muss ich raus aus der Wohnung?
Und falls nicht, bleibt die Miete genauso günstig?
Titel: Antw:Staatsbedienstetenwohnungen!
Beitrag von: Exekutor am 13.07.2020 10:22
Wäre es nicht einfacher, in der Zeit die dieser Post in Anspruch genommen hat, das Telefon zu benutzen und beim Vermieter nachzufragen? Dann wäre die Fragestellung definitiv korrekt beantwortet worden.
Titel: Antw:Staatsbedienstetenwohnungen!
Beitrag von: WasDennNun am 13.07.2020 10:23
Z.B. ich bin in TVL.
Und habe eine Bedienstetenwohnung gekriegt.
Danach habe den Arbeitgeber gewechselt und bin TVBund.
Muss ich raus aus der Wohnung?
Und falls nicht, bleibt die Miete genauso günstig?
Kommt drauf an wie das vertraglich geregelt wird.
Kenne es so, dass dann die Vergünstigung der Miete wegfällt und man "normale" Miete zahlen darf.
Titel: Antw:Staatsbedienstetenwohnungen!
Beitrag von: Garfield73 am 13.07.2020 11:19
Das wird Dir gesichert nur die zuständige Wohnungsfürsorgestelle beantworten können!
Titel: Antw:Staatsbedienstetenwohnungen!
Beitrag von: Muenchner82 am 13.07.2020 18:34
In Bayern ist eine Staatsbedienstetenwohnung bei Wechsel des Dienstherrn grundsätzlich zu räumen. Die Kündigung erfolgt durch die Wohnungsfürsorgestelle.