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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: K am 13.07.2020 09:01
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Sind nur für Land-Beschäftigten
oder auch für Bund-Beschäftigten?
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Das Land hat solche Wohnungen und der Bund hat solche Wohnungen und sie sind dann entsprechend für diese jeweils Beschäftigten.
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Z.B. ich bin in TVL.
Und habe eine Bedienstetenwohnung gekriegt.
Danach habe den Arbeitgeber gewechselt und bin TVBund.
Muss ich raus aus der Wohnung?
Und falls nicht, bleibt die Miete genauso günstig?
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Wäre es nicht einfacher, in der Zeit die dieser Post in Anspruch genommen hat, das Telefon zu benutzen und beim Vermieter nachzufragen? Dann wäre die Fragestellung definitiv korrekt beantwortet worden.
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Z.B. ich bin in TVL.
Und habe eine Bedienstetenwohnung gekriegt.
Danach habe den Arbeitgeber gewechselt und bin TVBund.
Muss ich raus aus der Wohnung?
Und falls nicht, bleibt die Miete genauso günstig?
Kommt drauf an wie das vertraglich geregelt wird.
Kenne es so, dass dann die Vergünstigung der Miete wegfällt und man "normale" Miete zahlen darf.
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Das wird Dir gesichert nur die zuständige Wohnungsfürsorgestelle beantworten können!
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In Bayern ist eine Staatsbedienstetenwohnung bei Wechsel des Dienstherrn grundsätzlich zu räumen. Die Kündigung erfolgt durch die Wohnungsfürsorgestelle.