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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: AngRLP am 13.07.2020 14:00
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Hallo zusammen,
ich arbeite seit 11/2010 bei meinem jetzigen AG in der E8 und habe mich nun intern auf eine Stelle in der E9a beworben. In der Ausschreibung stand drin, dass eine Person mit einer "erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt oder eine vergleichbare erfolgreich abgeschlossene Verwaltungsausbildung" gesucht wird. Ich habe meine Ausbildung bei einem Bundesamt als Fachangestellte für Bürokommunikation gemacht. Diese Ausbildung wird so ja auch gar nicht mehr durchgeführt.
Durch unseren örtlichen Personalrat habe ich erfahren, dass ich nicht mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, da ich nicht die entsprechende Qualifikation habe und die Stelle nun durch eine externe Person besetzt wird. Von meinem AG habe ich bis heute noch keine schriftliche Ablehnung bekommen.
Meiner Meinung nach zählt meine Ausbildung zu den "oder eine vergleichbare erfolgreiche abgeschlossene Verwaltungsausbildung". Leider habe ich im Internet nichts gefunden, wo die Ausbildungsberufe und die entsprechenden vergleichbaren Ausbildungsberufe verglichen wurden.
Daher meine Frage: Wisst ihr, ob die Ausbildungsberufe vergleichbar sind? Und was kann ich hier jetzt machen?
Vielen Dank euch.
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Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung. Die Beurteilung der Erfüllung der von ihm selbst gestellten Anforderungen liegt im gebundenen Ermessen des AG. Meines Erachtens nach hast Du überhaupt keine Verwaltungsausbildung.
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Was habe ich denn sonst für eine Ausbildung, wenn ich keine Verwaltungsausbildung habe?
Zumal ich genauso allgemeines Verwaltungsrecht oder Beamtenrecht oder etc. in meiner Ausbildung gelernt habe und auch eine Prüfung dazu abgelegt habe.
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Was habe ich denn sonst für eine Ausbildung, wenn ich keine Verwaltungsausbildung habe?
Ich würde mal sagen: Eine Ausbildung als Fachangestellte für Bürokommunikation, die (zufällig) in einem Bundesamt absolviert wurde?!?
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Es handelt sich um eine kaufmännische Berufsausbildung. Das Berufsbild ist im Kaufmann für Büromanagement aufgegangen.
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Das ist mir irgendwie neu, dass ich eine kaufmännische Ausbildung habe, da wir keine kaufmännischen Lerninhalte hatten, sondern nur Verwaltungsinhalte in der Ausbildung.
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Leider habe ich im Internet nichts gefunden, wo die Ausbildungsberufe und die entsprechenden vergleichbaren Ausbildungsberufe verglichen wurden.
unter https://berufenet.arbeitsagentur.de findest Du alle Berufe in Deutschland. Dort kannst du dein Berufsbild mit anderen Berufen vergleichen und die passenden Schlüsse ziehen.
Ansonsten
Die Beurteilung der Erfüllung der von ihm selbst gestellten Anforderungen liegt im gebundenen Ermessen des AG.
Ergo: Wenn der Arbeitgeber deine Ausbildung nicht als vergleichbar ansieht, bis du raus.
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Das ist mir irgendwie neu, dass ich eine kaufmännische Ausbildung habe, da wir keine kaufmännischen Lerninhalte hatten, sondern nur Verwaltungsinhalte in der Ausbildung.
Wenn die Abschnitte 4 bis 6 der Anlage 1 der BKFAngAusbV nicht vermittelt wurden, macht das aus der Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation keine Verwaltungsausbildung, sondern lediglich eine schlechte Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation.
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Als vergleichbar angesehen wird gemeinhin die Kauffrau für Büromanagement, da die Ausbildung höhere Standards setzt.
Edit: Und ja, im Zweifel entscheidet dein AG, was er als "vergleichbar" ansieht.
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Es handelt sich um eine kaufmännische Berufsausbildung. Das Berufsbild ist im Kaufmann für Büromanagement aufgegangen.
Das stimmt so nicht. Buromanagement fasst die bis dahin üblichen kaufmännischen Büroausbildungen zusammen. Das Fachwissen wird intensiver vertieft und zugleich breiter gestreut.
Entsprechend ist Büromanagement nicht mit den Einzelberufsbildern vergleichbar und wird gemeinhin als "anspruchsvoller" angesehen.
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Nein.