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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: PiMalDaumen am 13.07.2020 22:25
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Hallo Leute,
ich habe mein Mathematikstudium pausiert und unterrichte aktuell als Aushilfslehrkraft die Fächer Mathematik und Physik an einer Gesamtschule.
Da ich selbstständig arbeite und dieselben Verpflichtungen und Aufgaben wie ein/e Lehrer/in bewältige, sollte ich nach den Tätigkeitsmerkmalen mindestens E9 erhalten. Ist , und wenn ja wie, eine Entlohnung nach E6 gerechtfertigt?
Vielen Dank im voraus
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Hallo,
verstehe ich richtig, du unterichtest selbständig und allein ohne Studienabschluss an einer Gesamtschule???? Die Not muss an Deiner Schule ja sehr, sehr groß sein.
Zur EIngruppierung kann ich nichts sagen. Warum machst Du kein Lehramtstaudium? als verbeamteter Lehrer mit A13 aufwärts lebt es sich deutlich bequemer.
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Hallo Leute,
ich habe mein Mathematikstudium pausiert und unterrichte aktuell als Aushilfslehrkraft die Fächer Mathematik und Physik an einer Gesamtschule.
Da ich selbstständig arbeite und dieselben Verpflichtungen und Aufgaben wie ein/e Lehrer/in bewältige, sollte ich nach den Tätigkeitsmerkmalen mindestens E9 erhalten. Ist , und wenn ja wie, eine Entlohnung nach E6 gerechtfertigt?
Vielen Dank im voraus
Nachtrag: Ich habe hier mehrmals gelesen dass man in "nächst niedrigere" EG eingruppiert wird.
Unter EG13 ist was von "abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung" zu lesen. So sollte die Stelle mit E12 entlohnt werden?
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Hallo,
verstehe ich richtig, du unterichtest selbständig und allein ohne Studienabschluss an einer Gesamtschule???? Die Not muss an Deiner Schule ja sehr, sehr groß sein.
Zur EIngruppierung kann ich nichts sagen. Warum machst Du kein Lehramtstaudium? als verbeamteter Lehrer mit A13 aufwärts lebt es sich deutlich bequemer.
Ich habe nicht den entsprechenden Abschluss, aber behaupte dass die Hälfte der Lehrer nicht an mich rankommen. Das weis die Schulleitung zu schätzen. (Ist ein anderes Thema und die NOT ist relativ groß..)
Die Frage ist aber, ob eine höhere Bezahlung nicht gerechtfertigt ist. Der Schulleiter hat auf meine schriftliche Anfrage nur mündliche auf dem Pausenhof geantwortet. "Ich gucke was ich machen kann.." und ich habe das Gefühl dass der Personalrat versucht mir aus dem Weg zu gehen...
Meine Freundin unterrichtest demnächst an einer anderen Schule mit denselben Qualifikationen und ihr wurde mitgeteilt dass Sie mit E9 entlohnt wird... Ist hier eine erfahrene Person und kann mir ein paar Tipps geben?
Ich habe vor einer Woche den Sachbearbeiter angeschrieben und bat um einen Zwischenzeugnis + Stellenbeschreibung. Leider bisher keine Antwort...
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Deine Zeit sollte im Abschluss des Studiums deutlich sinnvoller für dein eigenes Fortkommen investiert sein, denn als ungelernte Aushilfe zu arbeiten. (Formal hast du wahrscheinlich keine Qualifikation außer deinem Abitur vorzuweisen. Dass da nicht viel bei rumkommt, ist relativ klar.)
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Deine Zeit sollte im Abschluss des Studiums deutlich sinnvoller für dein eigenes Fortkommen investiert sein, denn als ungelernte Aushilfe zu arbeiten.
Das stimmt, aber momentan geht es nicht anders :)
(Formal hast du wahrscheinlich keine Qualifikation außer deinem Abitur vorzuweisen. Dass da nicht viel bei rumkommt, ist relativ klar.)
Verstehe die Aussage nicht...?! Bitte ausführlicher.
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Du erfüllst die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht und könntest nie Karriere machen. Der Frust, den Du jetzt schon hast wird im Lauf der Zeit viel größer, wenn Deine Kollegen mit Besoldungen von Minimum A12 vierstellige Beträge im Monat mehr nach Hause schleppt. Du wirst immer ein Lehrer zweiter Klasse sein. Von daher kann ich nur empfehlen schnellstmöglich ein Lehramt Studium aufzunehmen bzw. zu beenden, notfalls mit BAföG oder Studienkredit. Später wird dir es noch schwerer fallen, von einem studentischen Budget zu leben. Denke bitte auch an Rente, die niedriger ausfallen wird.
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Deine Zeit sollte im Abschluss des Studiums deutlich sinnvoller für dein eigenes Fortkommen investiert sein, denn als ungelernte Aushilfe zu arbeiten.
Das stimmt, aber momentan geht es nicht anders :)
(Formal hast du wahrscheinlich keine Qualifikation außer deinem Abitur vorzuweisen. Dass da nicht viel bei rumkommt, ist relativ klar.)
Verstehe die Aussage nicht...?! Bitte ausführlicher.
Als ungelernt Hilfskraft bist Du mit EG 6 schon gut bedient. Du hast ja keinerlei Ausbildung.
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@clarion: Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Ernsthaft?
@TE: Welches Land?
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Fallen selbständige Aushilfslehrer überhaupt unter den Tarifvertrag?
@ TE: Hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben, oder wie ist das Arbeits- / Auftragsverhältnis zwischen dir und der Schule geregelt?
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@clarion: Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Ernsthaft?
@TE: Welches Land?
Hessen
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Fallen selbständige Aushilfslehrer überhaupt unter den Tarifvertrag?
@ TE: Hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben, oder wie ist das Arbeits- / Auftragsverhältnis zwischen dir und der Schule geregelt?
Ich bin nicht selbstständig.. ich bin TB und habe einen TV-H Vertrag
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Du erfüllst die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht und könntest nie Karriere machen. Der Frust, den Du jetzt schon hast wird im Lauf der Zeit viel größer, wenn Deine Kollegen mit Besoldungen von Minimum A12 vierstellige Beträge im Monat mehr nach Hause schleppt. Du wirst immer ein Lehrer zweiter Klasse sein. Von daher kann ich nur empfehlen schnellstmöglich ein Lehramt Studium aufzunehmen bzw. zu beenden, notfalls mit BAföG oder Studienkredit. Später wird dir es noch schwerer fallen, von einem studentischen Budget zu leben. Denke bitte auch an Rente, die niedriger ausfallen wird.
Ich werde nie Lehramt studieren =) Wie schon erwähnt ist es nur eine vorübergehende Phase in meinem Leben. Die Frage richtet sich hier nach der Entlohnung. Hier wurde schon mehrmals erwähnt dass die Entlohnung sich nach den Tätigkeitsmerkmalen richtet und die Qualifikation eine Anforderung sein kann um angestellt zu werden.
Leider beantwortest du mir gar nicht die Frage..
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Wenn die Richtlinien von 2010 noch aktuell sind, könnte das hier der grund sein:
IV. Lehrkräfte an Gymnasien
...
28. Studierende, auf die die Voraussetzungen der Ziffer 27 nicht zutreffen VI b BAT/ EG 6
P.S. 27. sind Lehramtsstudierende, die bereits ein Praktikum hatten...
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Wenn die Richtlinien von 2010 noch aktuell sind, könnte das hier der grund sein:
IV. Lehrkräfte an Gymnasien
...
28. Studierende, auf die die Voraussetzungen der Ziffer 27 nicht zutreffen VI b BAT/ EG 6
P.S. 27. sind Lehramtsstudierende, die bereits ein Praktikum hatten...
Ich habe keinen Studentenvertrag und arbeite Vollzeit...
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Das ist für die RL, die lediglich ein internes Regelungswerk des AG darstellt, unbeachtlich. Maßgeblich ist in Hessen, wo es keine tariflichen Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen gibt, der Arbeitsvertrag. Wenn Du mehr als E6 haben wolltest, hättest Du mehr als E6 vereinbaren müssen.
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Das ist für die RL,...
RL ?
Wenn Du mehr als E6 haben wolltest, hättest Du mehr als E6 vereinbaren müssen.
An wen soll ich mich dafür wenden? Ich vertraue der Schulleitung nicht und der Sachbearbeiter antwortet auf meine Fragen nicht. Bin auch kein GEW-Mitglied
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RL = Richtlinien
An wen soll ich mich dafür wenden? Ich vertraue der Schulleitung nicht und der Sachbearbeiter antwortet auf meine Fragen nicht. Bin auch kein GEW-Mitglied
Was hat das mit Vertrauen zu tun?
Hin gehen zur Schulleitung und das Entgelt, das du willst, einfordern und bekommen oder kündigen.
Und wenn es keine tarifliche Regelung gibt, was willst du dann mit der GEW?
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Was Spid -der Roboter- ausdrücken will ist: der AG hat dir eine EG 6 im Arbeitsvertrag angeboten (was er möglicherweise in der internen Richtlinie nachgeschlagen hat). Die Bezugnahme zum TV-H im ARbeitsvertrag regelt alles wie dort. Dort ist aber keine Regelung für Lehrkräfte wie dich vorgesehen, daher hättest du auch was anderes haben wollen können. Du hast für EG 6 unterschrieben. Daher wirst du so bezahlt.
Ob das Land dich eingestellt hätte, wenn du eine EG 9b/10/11 gefordert hättest, steht in den Sternen.
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Was Spid -der Roboter- ausdrücken will ist: der AG hat dir eine EG 6 im Arbeitsvertrag angeboten (was er möglicherweise in der internen Richtlinie nachgeschlagen hat). Die Bezugnahme zum TV-H im ARbeitsvertrag regelt alles wie dort. Dort ist aber keine Regelung für Lehrkräfte wie dich vorgesehen, daher hättest du auch was anderes haben wollen können. Du hast für EG 6 unterschrieben. Daher wirst du so bezahlt.
Ob das Land dich eingestellt hätte, wenn du eine EG 9b/10/11 gefordert hättest, steht in den Sternen.
Danke für die Aufklärung =)
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Hessen hat im Gegensatz zu den anderen Bundesländern hat Hessen keine neue Entgeltordnung für Lehrkräfte. Vielmehr gelten offenbar noch die alten Eingruppierungsregelungen
https://www.gew-hrwm.de/fileadmin/user_upload/15_Erlass_Eingruppierung_Lehrkraefte_Schulen_neu_mit_EG_10-08_GEW.pdf
https://www.gew-hrwm.de/fileadmin/user_upload/rechtsberatung/Merkblatt_Eingruppierung_TvH.pdf
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Das sind keine Eingruppierungsregelungen.