Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: PiMalDaumen am 13.07.2020 22:25

Titel: Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 13.07.2020 22:25
Hallo Leute,
ich habe mein Mathematikstudium pausiert und unterrichte aktuell als Aushilfslehrkraft die Fächer Mathematik und Physik an einer Gesamtschule.
Da ich selbstständig arbeite und dieselben Verpflichtungen und Aufgaben wie ein/e Lehrer/in bewältige, sollte ich nach den Tätigkeitsmerkmalen mindestens E9 erhalten. Ist , und wenn ja wie, eine Entlohnung nach E6 gerechtfertigt?

Vielen Dank im voraus
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: clarion am 13.07.2020 23:11
Hallo,

verstehe ich richtig, du unterichtest selbständig und allein ohne Studienabschluss an einer Gesamtschule???? Die Not muss an Deiner Schule ja sehr, sehr groß sein.

Zur EIngruppierung kann ich nichts sagen. Warum machst Du kein Lehramtstaudium? als verbeamteter Lehrer mit A13 aufwärts lebt es sich deutlich bequemer.
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 13.07.2020 23:14
Hallo Leute,
ich habe mein Mathematikstudium pausiert und unterrichte aktuell als Aushilfslehrkraft die Fächer Mathematik und Physik an einer Gesamtschule.
Da ich selbstständig arbeite und dieselben Verpflichtungen und Aufgaben wie ein/e Lehrer/in bewältige, sollte ich nach den Tätigkeitsmerkmalen mindestens E9 erhalten. Ist , und wenn ja wie, eine Entlohnung nach E6 gerechtfertigt?

Vielen Dank im voraus

Nachtrag: Ich habe hier mehrmals gelesen dass man in "nächst niedrigere" EG eingruppiert wird.
Unter EG13 ist was von "abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung" zu lesen. So sollte die Stelle mit E12 entlohnt werden?
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 13.07.2020 23:20
Hallo,

verstehe ich richtig, du unterichtest selbständig und allein ohne Studienabschluss an einer Gesamtschule???? Die Not muss an Deiner Schule ja sehr, sehr groß sein.

Zur EIngruppierung kann ich nichts sagen. Warum machst Du kein Lehramtstaudium? als verbeamteter Lehrer mit A13 aufwärts lebt es sich deutlich bequemer.

Ich habe nicht den entsprechenden Abschluss, aber behaupte dass die Hälfte der Lehrer nicht an mich rankommen. Das weis die Schulleitung zu schätzen. (Ist ein anderes Thema und die NOT ist relativ groß..)

Die Frage ist aber, ob eine höhere Bezahlung nicht gerechtfertigt ist. Der Schulleiter hat auf meine schriftliche Anfrage nur mündliche auf dem Pausenhof geantwortet. "Ich gucke was ich machen kann.." und ich habe das Gefühl dass der Personalrat versucht mir aus dem Weg zu gehen...

Meine Freundin unterrichtest demnächst an einer anderen Schule mit denselben Qualifikationen und ihr wurde mitgeteilt dass Sie mit E9 entlohnt wird... Ist hier eine erfahrene Person und kann mir ein paar Tipps geben?

Ich habe vor einer Woche den Sachbearbeiter angeschrieben und bat um einen Zwischenzeugnis + Stellenbeschreibung. Leider bisher keine Antwort...
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: cyrix42 am 13.07.2020 23:35
Deine Zeit sollte im Abschluss des Studiums deutlich sinnvoller für dein eigenes Fortkommen investiert sein, denn als ungelernte Aushilfe zu arbeiten. (Formal hast du wahrscheinlich keine Qualifikation außer deinem Abitur vorzuweisen. Dass da nicht viel bei rumkommt, ist relativ klar.)
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 14.07.2020 00:19
Deine Zeit sollte im Abschluss des Studiums deutlich sinnvoller für dein eigenes Fortkommen investiert sein, denn als ungelernte Aushilfe zu arbeiten.

Das stimmt, aber momentan geht es nicht anders :)

(Formal hast du wahrscheinlich keine Qualifikation außer deinem Abitur vorzuweisen. Dass da nicht viel bei rumkommt, ist relativ klar.)

Verstehe die Aussage nicht...?! Bitte ausführlicher.
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: clarion am 14.07.2020 06:32
Du erfüllst die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht und könntest nie Karriere machen. Der Frust, den Du jetzt schon hast wird im Lauf der Zeit viel größer, wenn Deine Kollegen mit Besoldungen von Minimum A12 vierstellige Beträge im Monat mehr nach Hause schleppt. Du wirst immer ein Lehrer zweiter Klasse sein. Von daher kann ich nur empfehlen schnellstmöglich ein Lehramt Studium aufzunehmen bzw. zu beenden, notfalls mit BAföG oder Studienkredit. Später wird dir es noch schwerer fallen, von einem studentischen Budget zu leben. Denke bitte auch an Rente, die niedriger ausfallen wird.
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: Kat am 14.07.2020 07:02
Deine Zeit sollte im Abschluss des Studiums deutlich sinnvoller für dein eigenes Fortkommen investiert sein, denn als ungelernte Aushilfe zu arbeiten.

Das stimmt, aber momentan geht es nicht anders :)

(Formal hast du wahrscheinlich keine Qualifikation außer deinem Abitur vorzuweisen. Dass da nicht viel bei rumkommt, ist relativ klar.)

Verstehe die Aussage nicht...?! Bitte ausführlicher.

Als ungelernt Hilfskraft bist Du mit EG 6 schon gut bedient. Du hast ja keinerlei Ausbildung.
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: Spid am 14.07.2020 07:03
@clarion: Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Ernsthaft?

@TE: Welches Land?
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: Organisator am 14.07.2020 08:10
Fallen selbständige Aushilfslehrer überhaupt unter den Tarifvertrag?

@ TE: Hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben, oder wie ist das Arbeits- / Auftragsverhältnis zwischen dir und der Schule geregelt?
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 14.07.2020 10:37
@clarion: Ausbildungs- und Prüfungspflicht? Ernsthaft?

@TE: Welches Land?

Hessen
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 14.07.2020 10:38
Fallen selbständige Aushilfslehrer überhaupt unter den Tarifvertrag?

@ TE: Hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben, oder wie ist das Arbeits- / Auftragsverhältnis zwischen dir und der Schule geregelt?

Ich bin nicht selbstständig.. ich bin TB und habe einen TV-H Vertrag
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 14.07.2020 10:41
Du erfüllst die Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht und könntest nie Karriere machen. Der Frust, den Du jetzt schon hast wird im Lauf der Zeit viel größer, wenn Deine Kollegen mit Besoldungen von Minimum A12 vierstellige Beträge im Monat mehr nach Hause schleppt. Du wirst immer ein Lehrer zweiter Klasse sein. Von daher kann ich nur empfehlen schnellstmöglich ein Lehramt Studium aufzunehmen bzw. zu beenden, notfalls mit BAföG oder Studienkredit. Später wird dir es noch schwerer fallen, von einem studentischen Budget zu leben. Denke bitte auch an Rente, die niedriger ausfallen wird.

Ich werde nie Lehramt studieren =) Wie schon erwähnt ist es nur eine vorübergehende Phase in meinem Leben. Die Frage richtet sich hier nach der Entlohnung. Hier wurde schon mehrmals erwähnt dass die Entlohnung sich nach den Tätigkeitsmerkmalen richtet und die Qualifikation eine Anforderung sein kann um angestellt zu werden.

Leider beantwortest du mir gar nicht die Frage..
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: Jockel am 14.07.2020 10:45
Wenn die Richtlinien von 2010 noch aktuell sind, könnte das hier der grund sein:

IV. Lehrkräfte an Gymnasien
...
28. Studierende, auf die die Voraussetzungen der Ziffer 27 nicht zutreffen VI b BAT/ EG 6

P.S. 27. sind Lehramtsstudierende, die bereits ein Praktikum hatten...
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 14.07.2020 10:49
Wenn die Richtlinien von 2010 noch aktuell sind, könnte das hier der grund sein:

IV. Lehrkräfte an Gymnasien
...
28. Studierende, auf die die Voraussetzungen der Ziffer 27 nicht zutreffen VI b BAT/ EG 6

P.S. 27. sind Lehramtsstudierende, die bereits ein Praktikum hatten...

Ich habe keinen Studentenvertrag und arbeite Vollzeit...
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: Spid am 14.07.2020 11:02
Das ist für die RL, die lediglich ein internes Regelungswerk des AG darstellt, unbeachtlich. Maßgeblich ist in Hessen, wo es keine tariflichen Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen gibt, der Arbeitsvertrag. Wenn Du mehr als E6 haben wolltest, hättest Du mehr als E6 vereinbaren müssen.
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 14.07.2020 11:06
Das ist für die RL,...

RL ?

Wenn Du mehr als E6 haben wolltest, hättest Du mehr als E6 vereinbaren müssen.

An wen soll ich mich dafür wenden? Ich vertraue der Schulleitung nicht und der Sachbearbeiter antwortet auf meine Fragen nicht. Bin auch kein GEW-Mitglied
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: WasDennNun am 14.07.2020 11:10
RL = Richtlinien
An wen soll ich mich dafür wenden? Ich vertraue der Schulleitung nicht und der Sachbearbeiter antwortet auf meine Fragen nicht. Bin auch kein GEW-Mitglied
Was hat das mit Vertrauen zu tun?
Hin gehen zur Schulleitung und das Entgelt, das du willst, einfordern und bekommen oder kündigen.
Und wenn es keine tarifliche Regelung gibt, was willst du dann mit der GEW?
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: Jockel am 14.07.2020 11:12
Was Spid -der Roboter- ausdrücken will ist: der AG hat dir eine EG 6 im Arbeitsvertrag angeboten (was er möglicherweise in der internen Richtlinie nachgeschlagen hat). Die Bezugnahme zum TV-H im ARbeitsvertrag regelt alles wie dort. Dort ist aber keine Regelung für Lehrkräfte wie dich vorgesehen, daher hättest du auch was anderes haben wollen können. Du hast für EG 6 unterschrieben. Daher wirst du so bezahlt.

Ob das Land dich eingestellt hätte, wenn du eine EG 9b/10/11 gefordert hättest, steht in den Sternen.
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: PiMalDaumen am 14.07.2020 11:18
Was Spid -der Roboter- ausdrücken will ist: der AG hat dir eine EG 6 im Arbeitsvertrag angeboten (was er möglicherweise in der internen Richtlinie nachgeschlagen hat). Die Bezugnahme zum TV-H im ARbeitsvertrag regelt alles wie dort. Dort ist aber keine Regelung für Lehrkräfte wie dich vorgesehen, daher hättest du auch was anderes haben wollen können. Du hast für EG 6 unterschrieben. Daher wirst du so bezahlt.

Ob das Land dich eingestellt hätte, wenn du eine EG 9b/10/11 gefordert hättest, steht in den Sternen.

Danke für die Aufklärung =)
Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: McOldie am 14.07.2020 15:14
Hessen hat im Gegensatz zu den anderen Bundesländern hat Hessen keine neue Entgeltordnung für Lehrkräfte. Vielmehr gelten offenbar noch die alten Eingruppierungsregelungen

https://www.gew-hrwm.de/fileadmin/user_upload/15_Erlass_Eingruppierung_Lehrkraefte_Schulen_neu_mit_EG_10-08_GEW.pdf

https://www.gew-hrwm.de/fileadmin/user_upload/rechtsberatung/Merkblatt_Eingruppierung_TvH.pdf

Titel: Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
Beitrag von: Spid am 14.07.2020 15:17
Das sind keine Eingruppierungsregelungen.