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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: vronism am 15.07.2020 14:28

Titel: TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: vronism am 15.07.2020 14:28
Hallo,

ich arbeite im ö.D. TVöD findet Anwendung.
Ich hatte jetzt ärztlich verordnete Massagen, insgesamt 6 Stück, davon fielen 4 Termine in die Dienstzeit (lies sich nicht anders legen und war akut).
Jedenfalls meint unser Personalamt das es für Massagen (und z.b. auch Krankengymnastik) auch wenn vom Arzt verordnet keine Zeitgutschrift gibt. Fand es etwas seltsam und bin im TVöD§29 Abs 1 Buchst. f in der Kommentierung über das.. ärztlich verordnete Behandlungen "gestolpert"..trifft das in meinem Fall zu? Was meint ihr?
Titel: Antw:TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: Spid am 15.07.2020 14:32
NE Nr. 20: Die ärztliche Behandlung erfasst auch die ärztliche Untersuchung und die ärztlich verordnete Behandlung. Mithin sind ärztlich verordnete Behandlungen von §29 Abs. 1 lit. f erfasst.
Titel: Antw:TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: Schokobon am 15.07.2020 14:37
Siehe auch ergänzend
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arztbesuch-3-arztbesuch-bei-bestehender-arbeitsfaehigkeit_idesk_PI13994_HI710771.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arztbesuch-3-arztbesuch-bei-bestehender-arbeitsfaehigkeit_idesk_PI13994_HI710771.html)
Titel: Antw:TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: vronism am 15.07.2020 14:40
Dankeschön :) ich werde da nochmal nachhaken  ;)
Titel: Antw:TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2020 14:41
Habt ihr fixe Arbeitszeiten?
Titel: Antw:TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: vronism am 15.07.2020 14:49
Wir haben Öffnungszeiten zu denen man da sein muss. Also schon fixe Arbeitszeiten.
Titel: Antw:TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: Spid am 15.07.2020 14:54
Maßgeblich ist eine Arbeitspflicht zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung. Ohne Arbeitspflicht keine Befreiung.
Titel: Antw:TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2020 15:40
Wir haben Öffnungszeiten zu denen man da sein muss. Also schon fixe Arbeitszeiten.
Und, dass heißt, das Öffnungszeit gleich deine Arbeitszeit ist?
Oder habt ihr einen Gleitzeitrahmen mit Öffnungszeit als Kernarbeitszeit.
Titel: Antw:TVöD §29 Abs. 1 Buchst. f.. Kommentierung
Beitrag von: vronism am 15.07.2020 16:07
Letzteres.. kernarbeitszeit=Öffnungszeiten. Die Termine fielen in die Kernarbeitszeit.. aber das hatten die im Personalamt ja auch nicht gefragt.. es hieß einfach Nö da gibt’s nix  ::). Ich frag morgen einfach nochmal nach. Danke jedenfalls für die Antworten  :)