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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Goldstück am 16.07.2020 06:46
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Hallo nochmal in die Runde,
heute habe ich doch tatsächlich den Zuschlag für die Asyl-Stelle erhalten. Die Personaltante brüstete sich im Vorfeld schon damit, dass mein neuer AG den Tarifvertrag eher locker auslebt... Nun meine Frage ab wann steht mir trotz dem Fehlen des A II die Zulage nach 9b zu? Dass ich ohne den A II nur 9a erhalten kann ist mir bewusst. Bundesland ist NRW .
Grüße Goldstück
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mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgeblichen Beschäftigung
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Vielen Dank Spid! Gibt es dafür eine genaue rechtliche Grundlage/ Paragraph/ Urteil ?
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Wenn Deine Tante für Personal zuständig ist, war das doch zu erwarten. Da fragt man sich eher,wieso Verwandschaft über sowas entscheidet.
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Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 zur EGO
Edit: Typo verbessert
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Wenn Deine Tante für Personal zuständig ist, war das doch zu erwarten. Da fragt man sich eher,wieso Verwandschaft über sowas entscheidet.
Oh tut mir leid. Sie ist nicht meine Tante, sondern einfach die Personalhauptsachbearbeiterin. Ich verwende gern das Wort Tante als einen anderen Begriff für Frau. Genauso gut hätte ich Sie Karin brennen können ...
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Genauso gut hätte ich Sie Karin brennen können ...
Du musst die Karin ja nicht gleich anzünden...