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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Schulze am 17.07.2020 08:48
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Hallo,
ich habe ebenfalls eine Frage zur Höhergruppierung. Ich bin seit 01.12.19 in der Stufe 3. Nun könnte ich auf eine E 13
kommen. Welche Stufe erhalte ich dann?
Vielen Dank und VG
MS
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Mit Arbeitgeberwechsel verbunden?
In welchem Fachbereich?
Und zuletzt:
Was hindert dich daran den TVÖD aufzuschlagen und nachzulesen?
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Wer das mit der Anlage B in der Hand nicht selber kann, sollte keine E 13 bekommen. :D
Regel ist: jeweils in der nächsthöheren EG die Stufe, die mindestens das gleiche wie bisher hat. Du schaffst das !
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In die Stufe 2 sofern du nicht in der EG12 bist oder es eine neuer AV ist.
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Was hindert dich daran den TVÖD aufzuschlagen und nachzulesen?
Und was soll er da finden, ist doch TV-L hier ;D
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Korrekt ;D
Diese Wortklauberei hier ist so wichtig wie auch manchmal nervig ;D
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Ihr Schlaumeier ;). Und wenn für den Fragesteller der TV-H anzuwenden ist? Dann liegt ihr alle falsch ;D.
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In die Stufe 2 sofern du nicht in der EG12 bist oder es eine neuer AV ist.
Das ist nicht richtig!
Von der E11 Stufe 3 kommt man bei einer Höhergruppierung in die E13 Stufe 3.
Lt. TV-L wird bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.