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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Tiga am 20.07.2020 15:48

Titel: Amtszulage A9 vz plus Z erst nach zwei Jahren ruhegehaltsfähig
Beitrag von: Tiga am 20.07.2020 15:48
Die Frage wurde schon einmal in einem anderen Forum behandelt aber meines Erachtens nicht endgültig beantwortet.
Wenn ich eine Amtszulage nach A9vz +z oder A13vz +Z erhalte ist diese dann erst nach zwei Jahren ruhegehaltsfähig?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Amtszulage wie das Gehalt angesehen wird und somit ruhegehaltsfähig ist.
Ich kann nur nicht erkennen ob es sofort oder erst nach zwei Jahren ruhegehaltsfähig ist.
Titel: Antw:Amtszulage A9 vz plus Z erst nach zwei Jahren ruhegehaltsfähig
Beitrag von: Gustl am 20.07.2020 17:51
Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Amtszulage wie das Gehalt angesehen wird und somit ruhegehaltsfähig ist.

Diese Annahmen sind zweifellos richtig (§ 42 Abs. 2 BBesG), allerdings kann aus ihnen nicht gefolgert werden, dass Amtszulagen unmittelbar ruhegehaltfähig werden, sondern lediglich, dass dies überhaupt der Fall ist; und zwar anders als die Stellenzulagen ohne weitere gesetzliche Regelungen.

Dienstbezüge eines Amtes, die vor dem Eintritt in den Ruhestand nicht mindestens zwei Jahre bezogen wurden, sind bekanntlich nicht ruhegehaltfähig (§ 5 Abs. 3 BeamtVG), und da es sich bei "Ämtern gleicher Besoldungsgruppe mit und ohne Amtszulage um zwei statusrechtlich verschiedene Ämter" handelt (BVerwG 2 B 25.07 v. 16.04.2007), wird die Amtszulage erst nach zwei Jahren ruhegehaltfähig.
Titel: Antw:Amtszulage A9 vz plus Z erst nach zwei Jahren ruhegehaltsfähig
Beitrag von: Tiga am 21.07.2020 07:26
Das leuchtet ein. Vielen Dank für die Antwort.