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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: apo am 26.07.2020 13:23
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Kann mir jemand sagen, welche Möglichkeiten im TVÖD bestünden, höher bezahlt zu werden , obwohl die Stelle laut Entgeltordnung nicht mehr hergibt ? Eine grundsätzliche Bereitschaft der Arbeitgeberseite besteht. Ich wüsste nur gerne, ob sowas möglich ist, ohne gleich außer tariflich bezahlt zu werden .
Vielen Dank
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Man kann eine auszuübende Tätigkeit vereinbaren, die zur Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe führt. Sofern nicht bereits E15 Stufe 6 erreicht ist, besteht auch die Möglichkeit, übertariflich zu vergüten, ohne in den außertariflichen Bereich zu kommen - sofern dem AG rechtlich die Möglichkeit zu einer übertariflichen Vergütung gegeben ist.
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Danke! Bedeutet, nach E15 Stufe 6 folgt zwangsläufig der außertarifliche Bereich?
Gibt es keine „Zulage Möglichkeiten „ o. ä. ?
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Ja.
Welcher BT des TVÖD findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung?
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Danke!
-Welcher BT des TVÖD findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung?—
Der allgemeine Bereich TVÖD VKA Kommunen
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Also liegt keine beiderseitige Tarifbindung vor und es wurde arbeitsvertraglich lediglich die Anwendung des AT vereinbart?
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Danke!
Tatsächlich doch . Obwohl eigentlich nicht passend , ist vereinbart : Tarif TVÖD- Entgelttarifvertrag V
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Es gibt keinen „Entgelttarifvertrag V“. Es gibt einen Besonderen Teil Verwaltung (BT-V). Man müßte im Wege der Auslegung ermitteln, ob die Arbeitsvertragsparteien hier dessen Geltung vereinbaren wollten. Wenn es nicht passend wäre, wäre das nicht zwingend zu vermuten. Warum bist Du der Auffassung, es wäre nicht passend? Arbeitest Du etwa in einem Entsorgungsbetrieb, einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung, einem Verkehrsflughafen oder einer Sparkasse?
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Ja! Krankenhaus. Und es steht so im Vertrag, kann natürlich falsch sein. Würde mich nicht wundern.
Mich interessieren die Möglichkeiten, bevor etwas offiziell ermittelt wird. Die grundsätzliche Bereitschaft wurde jedenfalls signalisiert. Nur komplett außertariflich will ich auch nicht.
Danke
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Was wäre das Problem mit außertariflich?
Bei einem außertariflichen Vertrag lassen sich ja alle Regelungen des Tarifvertrags zur Anwendung bringen auf die man sich einigt.
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Dann kann nicht unbedingt davon ausgegangen werden, daß die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung des BT-V vereinbaren wollten. Die gewählte Formulierung läßt aber ziemlich tief blicken, wie viel Unvermögen auf Seiten des Arbeitgebers im Bereich Personal besteht. Das alleine sollte schon eher dazu animieren, den AG gegen einen auszutauschen, der zumindest über rudimentäre Fähigkeiten in diesem Bereich verfügt. So dies keine Option ist, kann man auch einfach von der Geltung des passenden BT des TVÖD ausgehen, da ja kein BT vereinbart worden ist. Der BT-K bietet die Möglichkeit einer Zulage nach §53 Abs. 2 BT-K. Das wäre eine ausdrücklich vorgesehene tarifliche Regelung - auch wenn sie zu einem außertariflichen Entgelt nach §1 Abs. 2 lit. b) TVÖD führen sollte.
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Vielen Dank! Das kann ich ja mal nachlesen!