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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: personallife am 31.07.2020 09:04
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen warum bei befristeten Verträgen
- ohne Sachgrund 6 Wochen Probezeit
- mit Sachgrund 6 Monate Probezeit
lt. TVöD festgelegt wurden?
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Diese Regelung existiert nicht im TVöD, Probezeit ist geregelt in § 2 Abs. 4 TVöD und beträgt 6 Monate.
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Diese Regelung existiert nicht im TVöD, Probezeit ist geregelt in § 2 Abs. 4 TVöD und beträgt 6 Monate.
Doch. siehe § 30 Absatz 4
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@Me2020
§ 30 (4)TvöD hast du vermutlich noch nie gelesen?
@personallife
Weil die Tarifparteien sich darauf geeinigt haben. Intention der Gewerkschaften war sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weniger attraktiv für den Arbeitgeber zu machen. (Eigentlich hätte man sie wohl gern ausgeschlossen, aber dazu sind die Vertreter der Arbeitgeber nicht bereit.)
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das stimmt tatsächlich, liegt aber wohl daran, dass für uns hier die Regelung für Tarifgebiet West nicht anzuwenden sind.
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Wieso sind die Regelungen im Tarifgebiet West nicht anzuwenden?
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weil unsere Behörde hier im Tarifgebiet Ost ist.
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Okay, habe nach § 30 Abs. 1 S. 1 TVÖD VKA aufgehört zu lesen.
Sorry für die unnötigen Beiträge.
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@Me2020
§ 30 (4)TvöD hast du vermutlich noch nie gelesen?
@personallife
Weil die Tarifparteien sich darauf geeinigt haben. Intention der Gewerkschaften war sachgrundlos befristete Arbeitsverträge weniger attraktiv für den Arbeitgeber zu machen. (Eigentlich hätte man sie wohl gern ausgeschlossen, aber dazu sind die Vertreter der Arbeitgeber nicht bereit.)
Ah, das macht Sinn - danke für die Antwort :)