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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: thebiba am 02.08.2020 08:25
		
			
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				Hallo.
 
 Das Anerkennungsjahr läuft seit 01.09.2019 bis einschließlich 31.08.2020.
 Ab 01.09.2020 unbefristete Vollzeitstelle  beim selben Arbeitgeber.
 
 Berechnet sich die Jahressonderzahlung nun aus dem durchschnittlichen Verdienst der Monate Juli/August/September oder wird das als Neueinstellung (1/12 Regelung) gesehen?
 
 Vielen Dank.
 
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				Findet der TVPÖD Anwendung auf das derzeitige Praktikumsverhältnis?
			
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				Ja.
			
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				Dann gibt es anteilig die JSZ nach §14 TVPÖD (8/12) und nach §20 TVÖD (4/12), sofern am 01.12. das Arbeitsverhältnis noch besteht.
			
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				Ja, besteht zum 01.12. noch. 
 
 Vielen Dank für die Info.