Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: personallife am 04.08.2020 09:56

Titel: Urlaubsanspruch
Beitrag von: personallife am 04.08.2020 09:56
Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter wechselt Mitte Februar zu einem neuen Arbeitgeber und legt eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber vor, dass von 3 Tagen nur 1 Tag Urlaub genommen wurde.

Hat der Mitarbeiter eine Möglichkeit die 2 Tage beim neuen Arbeitgeber geltend zu machen?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 10:00
Nein, die Urlaubsbescheinigung dient nur dem Ausschluss von Doppelansprüchen.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: personallife am 04.08.2020 10:21
Gibt es eine Regelung im öD, dass "übrig" gebliebene Urlaubstage eines Vorarbeitgebers auf den nächsten Arbeitgeber übertragen werden können/ sollen?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 10:24
Nein. Die Urlaubsansprüche entstehen grundsätzlich unabhängig voneinander mit der Ausnahme des Ausschlusses von Doppelansprüchen.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: ike am 04.08.2020 17:24
Das heißt, wenn ich z.B. zum 01.12. meinen Arbeitsplatz wechsle und für das Jahr noch keinen einzigen Tag Urlaub genommen habe, ist alles von Januar bis November an Anspruch weg?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: Spid am 04.08.2020 17:29
Nein, nur wenn Du den AG wechselst. Du hast gegen den alten AG aber einen Abgeltungsanspruch.