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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: personallife am 04.08.2020 09:56
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Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter wechselt Mitte Februar zu einem neuen Arbeitgeber und legt eine Urlaubsbescheinigung vom alten Arbeitgeber vor, dass von 3 Tagen nur 1 Tag Urlaub genommen wurde.
Hat der Mitarbeiter eine Möglichkeit die 2 Tage beim neuen Arbeitgeber geltend zu machen?
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Nein, die Urlaubsbescheinigung dient nur dem Ausschluss von Doppelansprüchen.
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Gibt es eine Regelung im öD, dass "übrig" gebliebene Urlaubstage eines Vorarbeitgebers auf den nächsten Arbeitgeber übertragen werden können/ sollen?
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Nein. Die Urlaubsansprüche entstehen grundsätzlich unabhängig voneinander mit der Ausnahme des Ausschlusses von Doppelansprüchen.
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Das heißt, wenn ich z.B. zum 01.12. meinen Arbeitsplatz wechsle und für das Jahr noch keinen einzigen Tag Urlaub genommen habe, ist alles von Januar bis November an Anspruch weg?
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Nein, nur wenn Du den AG wechselst. Du hast gegen den alten AG aber einen Abgeltungsanspruch.