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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Matze123 am 06.08.2020 11:27
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Hallo zusammen,
Eine Frage bezüglich des Themas „persönliche Zulage“ habe ich.
Ich bin bei einer Kommune in der EG 11 stufe 4 eingruppiert. Jetzt habe ich ein Jobangebot einer Universität mit EG 13 erhalten. Ich würde dieses Angebot gern nutzen um bei meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Zulage rauszuhandeln...
Ich finde diese Vorgehensweise auch nicht unredlich etc.
Was könnte man hier ansetzen bzw. Was ist nicht zu unverschämt?
Ich würde mich über Erfahrungen/ Meinungen freuen..
VG
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Tariflich ist im TVöD VKA sowas nichts vorgesehen. Es gibt ein paar übertarifliche Möglichkeiten. Daneben kann man ggf. über die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten verhandeln. Wobei wenn jemand ein Angebot in der E13 hat den ich in der E11 beschäftige würde ich in der Regel ihm einfach gehen lassen. Ich würde kein gutes Angebot machen können (es sei denn ich hätte die Chance ihm E12 zu übertragen) und jemand der dann die E13 nicht nimmt würde ich eigentlich auch nicht haben wollen...
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Im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser bestünde die Möglichkeit einer Zulage unter den geschilderten Umständen.
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Ist die Hochschule TV-L?
Versuche die E12 bei deiner Kommune zu bekommen. Ist besser als die E13 im TV-L und du bleibst bei deiner 39h Woche...
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Die Hochschule ist TVL. Deswegen wäre die Gehaltsverbesserung nicht so wahnsinnig viel. Ca 500 euro
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Ich kenne Fälle in Kommunen, dass Mitarbeiter mit einer "Arbeitsmarktzulage" gehalten wurden. Eher selten, aber es gibt sie...
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Die Hochschule ist TVL. Deswegen wäre die Gehaltsverbesserung nicht so wahnsinnig viel. Ca 500 euro
Manchmal sollte man über den Wert von Geld ein bisschen nachdenken, 500 Euro mehr sind also nicht viel so so...
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Sind sie auch nicht.
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Eine Frage des Standpunktes.
Und wenn sich der Aufwand (bspw. durch einen längeren Arbeitsweg) deutlich erhöht, können 500 € brutto mehr schnell an Attraktivität verlieren.
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500€?
Für den einen eine Steigerung von 100% für den anderen von 1%
Mal viel mal wenig
es ist also unter Umständen viel, muss es aber nicht
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500 € brutto? Mach vielleicht 280 € netto, abzüglich Fahrtkosten zuzüglich 40 Stunden Woche, da kann man durchaus überlegen, ob E12 beim alten AG nicht auch was wert ist.
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Ich würde es mir dreimal überlegen. Zumal du mit Sicherheit im Bereich des TV-L lediglich E 13 St. 2 raushandeln kannst. Ich spreche da aus leidiger Erfahrung...
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Die Hochschule ist TVL. Deswegen wäre die Gehaltsverbesserung nicht so wahnsinnig viel. Ca 500 euro
Äh, 500 mehr wären es ja auch nur bei einer Stufenzuordnung in Stufe 4 im neuen AV... Sofern das nicht gewährleistet ist, hast du brutto ggf sogar weniger. (TV-L EG 13 S2= 4329/ S3=4560). Also Obacht!
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Die Hochschule ist TVL. Deswegen wäre die Gehaltsverbesserung nicht so wahnsinnig viel. Ca 500 euro
Äh, 500 mehr wären es ja auch nur bei einer Stufenzuordnung in Stufe 4 im neuen AV... Sofern das nicht gewährleistet ist, hast du brutto ggf sogar weniger. (TV-L EG 13 S2= 4329/ S3=4560). Also Obacht!
Eben... ist nix mit stufengleicher Höhergruppierung, da anderer Tarifbereich. Geh mal von St. 2 aus
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Es geht um überhaupt keine Höhergruppierung. Wenn er nichts verhandelt geht es grundsätzlich erstmal mit Stufe 1 los. ::)