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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Euphyll am 06.08.2020 23:29
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Vermieter fragt nach Nettoeinkommen. Wie ist das bei Beamten, die ja höheres Netto überwiesen bekommen aber PKV später selbst zahlen müssen. Was ist aus dieser Perspektive nun Netto?! Ersteres oder Letzteres?
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Ersteres.
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nenne ihm das Bruttogehalt und schreib Steuerklasse 1 dazu, vielleicht hat er Mitleid und senkt die Miete :)
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nenne ihm das Bruttogehalt und schreib Steuerklasse 1 dazu, vielleicht hat er Mitleid und senkt die Miete :)
Risikobehaftete Antwortoption, finde ich. ;)
Auf dem Einkommensnachweis steht drauf "gesetzliches Netto". Das gibst Du an. Wenn der Vermieter dann unbedingt "weitere Ausgaben" von Dir wissen will, kann er das ja sagen.
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Der TE fragte nicht nach dem Erwerbseinkommen. ;)
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Ist doch egal, was man hinschreibt. Vorteilhaft ist wohl aber, wenn man noch erwähnt, dass man Beamter ist.
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Lösung der Frage. Ich habe auf der Bezügemitteilung "gesetzliches Netto" gefunden also OHNE PKV. Muss also dem Vermieter reichen, wenn die Frage nach nettoeinkommen gestellt wird.
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schick deinem Vermieter doch deine Abrechnung, der wird schon finden was du suchst.
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Lösung der Frage. Ich habe auf der Bezügemitteilung "gesetzliches Netto" gefunden also OHNE PKV. Muss also dem Vermieter reichen, wenn die Frage nach nettoeinkommen gestellt wird.
Hast du gut gemacht...
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Ist doch egal, was man hinschreibt. Vorteilhaft ist wohl aber, wenn man noch erwähnt, dass man Beamter ist.
Das stelle ich in Frage! xD
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Ist doch egal, was man hinschreibt. Vorteilhaft ist wohl aber, wenn man noch erwähnt, dass man Beamter ist.
Das stelle ich in Frage! xD
Rüchtüch.
Welcher Vermieter hat schon gerne Lehrer als Kunde, dann lieber nen Finanzbeamten.
Soll nicht diskriminierend sein, sind nur mir zugetragene Erfahrungswerte.
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Ist doch egal, was man hinschreibt. Vorteilhaft ist wohl aber, wenn man noch erwähnt, dass man Beamter ist.
Das stelle ich in Frage! xD
Rüchtüch.
Welcher Vermieter hat schon gerne Lehrer als Kunde, dann lieber nen Finanzbeamten.
Soll nicht diskriminierend sein, sind nur mir zugetragene Erfahrungswerte.
Genau. Lieber die Steuerfahndung als einen Besserwisser im Haus 8)
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Um mich herum lebt Polizei, Zoll und JVA, ich fühle mich eigentlich ziemlich gut aufgehoben und nein meine Tür wird nicht von außen abgeschlossen :P
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Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) definiert recht eindeutig, was Nettoentgelt ist.
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..sowas gibts wirklich! :D
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Selbstverständlich. Man hatte ja mal geplant, viel mehr Bescheinigungen rein elektronisch durch die Arbeitgeber abgeben zu lassen, als das zuletzt der Fall war. Da aber wohl beide Seiten nicht so schnell waren, wurde dann immer noch viel auf Papier gemacht und da stellte man dann zweierlei Dinge fest:
Erstens, dass die verwendeten Begrifflichkeiten nicht immer die gleichen waren. Also musste man zunächst mal diese Begriffe bestimmen.
Zweitens, dass die Abrechnung zweier quasi gleich entlohnter Personen unterschiedliche Beträge ausweisen konnte, da eben hier etwas ins Nettoentgelt floss, und dort nicht. Vielleicht nicht bei den Standardfällen, aber es gibt eine Vielzahl von Entgeltbestandteilen und wohl so 150-200 verschiedene Entgeltabrechnungsprogramme, sodass ich diese Vereinheitlichung bzw. Vorgabe begrüße.
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Fazit des Falles laut EBV dann: Bei Beamten Nettogehalt wie ausgezahlt, ohne PKV? Bei Angestellten aber mit GKV?
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Um mich herum lebt Polizei, Zoll und JVA, ich fühle mich eigentlich ziemlich gut aufgehoben und nein meine Tür wird nicht von außen abgeschlossen :P
Auch nicht, wenn Du weg bist?
Gut zu wissen!
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Fazit des Falles laut EBV dann: Bei Beamten Nettogehalt wie ausgezahlt, ohne PKV? Bei Angestellten aber mit GKV?
Ja, aus meiner Sicht jedoch auch nur, sofern es sich bei den Angestellten nicht um freiwillig in der GKV Versicherte (Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) handelt.
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Lösung der Frage. Ich habe auf der Bezügemitteilung "gesetzliches Netto" gefunden also OHNE PKV. Muss also dem Vermieter reichen, wenn die Frage nach nettoeinkommen gestellt wird.
Das macht auch Sinn, schließlich müssen nicht alle aktiven Beamten PKV bezahlen, weil sie freie Heilfürsorge erhalten.
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Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) definiert recht eindeutig, was Nettoentgelt ist.
Die EBV bezieht sich aber nur auf Arbeitnehmer und deren Entgelt.