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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Euphyll am 06.08.2020 23:29

Titel: Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Euphyll am 06.08.2020 23:29
Vermieter fragt nach Nettoeinkommen. Wie ist das bei Beamten, die ja höheres Netto überwiesen bekommen aber PKV später selbst zahlen müssen. Was ist aus dieser Perspektive nun Netto?! Ersteres oder Letzteres?
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Bastel am 07.08.2020 06:35
Ersteres.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Egon12 am 07.08.2020 06:42
nenne ihm das Bruttogehalt und schreib Steuerklasse 1 dazu, vielleicht hat er Mitleid und senkt die Miete :)
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Thomber am 07.08.2020 10:02
nenne ihm das Bruttogehalt und schreib Steuerklasse 1 dazu, vielleicht hat er Mitleid und senkt die Miete :)
Risikobehaftete Antwortoption, finde ich. ;)

Auf dem Einkommensnachweis steht drauf "gesetzliches Netto". Das gibst Du an. Wenn der Vermieter dann unbedingt "weitere Ausgaben" von Dir wissen will, kann er das ja sagen.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: BAT am 07.08.2020 10:29
Der TE fragte nicht nach dem Erwerbseinkommen. ;)
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Feidl am 07.08.2020 12:17
Ist doch egal, was man hinschreibt. Vorteilhaft ist wohl aber, wenn man noch erwähnt, dass man Beamter ist.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Euphyll am 07.08.2020 19:09
Lösung der Frage. Ich habe auf der Bezügemitteilung "gesetzliches Netto" gefunden also OHNE PKV. Muss also dem Vermieter reichen, wenn die Frage nach nettoeinkommen gestellt wird.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: WasDennNun am 07.08.2020 20:32
schick deinem Vermieter doch deine Abrechnung, der wird schon finden was du suchst.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Kaiser80 am 07.08.2020 21:06
Lösung der Frage. Ich habe auf der Bezügemitteilung "gesetzliches Netto" gefunden also OHNE PKV. Muss also dem Vermieter reichen, wenn die Frage nach nettoeinkommen gestellt wird.
Hast du gut gemacht...
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Fanboy am 07.08.2020 21:10
Ist doch egal, was man hinschreibt. Vorteilhaft ist wohl aber, wenn man noch erwähnt, dass man Beamter ist.

Das stelle ich in Frage! xD
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: WasDennNun am 08.08.2020 06:59
Ist doch egal, was man hinschreibt. Vorteilhaft ist wohl aber, wenn man noch erwähnt, dass man Beamter ist.

Das stelle ich in Frage! xD
Rüchtüch.
Welcher Vermieter hat schon gerne Lehrer als Kunde, dann lieber nen Finanzbeamten.
Soll nicht diskriminierend sein, sind nur mir zugetragene Erfahrungswerte.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Pseudonym am 08.08.2020 10:13
Ist doch egal, was man hinschreibt. Vorteilhaft ist wohl aber, wenn man noch erwähnt, dass man Beamter ist.

Das stelle ich in Frage! xD
Rüchtüch.
Welcher Vermieter hat schon gerne Lehrer als Kunde, dann lieber nen Finanzbeamten.
Soll nicht diskriminierend sein, sind nur mir zugetragene Erfahrungswerte.

Genau. Lieber die Steuerfahndung als einen Besserwisser im Haus  8)
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Egon12 am 10.08.2020 06:37
Um mich herum lebt Polizei, Zoll und JVA, ich fühle mich eigentlich ziemlich gut aufgehoben und nein meine Tür wird nicht von außen abgeschlossen :P
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: D-x am 10.08.2020 10:54
Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) definiert recht eindeutig, was Nettoentgelt ist.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: was_guckst_du am 10.08.2020 11:05
..sowas gibts wirklich!  :D
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: D-x am 10.08.2020 11:21
Selbstverständlich. Man hatte ja mal geplant, viel mehr Bescheinigungen rein elektronisch durch die Arbeitgeber abgeben zu lassen, als das zuletzt der Fall war. Da aber wohl beide Seiten nicht so schnell waren, wurde dann immer noch viel auf Papier gemacht und da stellte man dann zweierlei Dinge fest:
Erstens, dass die verwendeten Begrifflichkeiten nicht immer die gleichen waren. Also musste man zunächst mal diese Begriffe bestimmen.
Zweitens, dass die Abrechnung zweier quasi gleich entlohnter Personen unterschiedliche Beträge ausweisen konnte, da eben hier etwas ins Nettoentgelt floss, und dort nicht. Vielleicht nicht bei den Standardfällen, aber es gibt eine Vielzahl von Entgeltbestandteilen und wohl so 150-200 verschiedene Entgeltabrechnungsprogramme, sodass ich diese Vereinheitlichung bzw. Vorgabe begrüße.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Eukalyptus am 10.08.2020 11:26
Fazit des Falles laut EBV dann: Bei Beamten Nettogehalt wie ausgezahlt, ohne PKV? Bei Angestellten aber mit GKV?
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: ike am 10.08.2020 11:36
Um mich herum lebt Polizei, Zoll und JVA, ich fühle mich eigentlich ziemlich gut aufgehoben und nein meine Tür wird nicht von außen abgeschlossen :P

Auch nicht, wenn Du weg bist?
Gut zu wissen!
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: D-x am 10.08.2020 11:37
Fazit des Falles laut EBV dann: Bei Beamten Nettogehalt wie ausgezahlt, ohne PKV? Bei Angestellten aber mit GKV?
Ja, aus meiner Sicht jedoch auch nur, sofern es sich bei den Angestellten nicht um freiwillig in der GKV Versicherte (Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) handelt.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Mayday am 11.08.2020 09:28
Lösung der Frage. Ich habe auf der Bezügemitteilung "gesetzliches Netto" gefunden also OHNE PKV. Muss also dem Vermieter reichen, wenn die Frage nach nettoeinkommen gestellt wird.

Das macht auch Sinn, schließlich müssen nicht alle aktiven Beamten PKV bezahlen, weil sie freie Heilfürsorge erhalten.
Titel: Antw:Nettogehalt bei Beamten
Beitrag von: Feidl am 12.08.2020 12:37
Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) definiert recht eindeutig, was Nettoentgelt ist.
Die EBV bezieht sich aber nur auf Arbeitnehmer und deren Entgelt.