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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Neue am 07.08.2020 09:41
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Hallo,
wie ist es richtig, wenn man einen neuen Perso bekommt und seinen alten mit eID abgibt?
Ich hatte vor paar Wochen einen neuen Perso bekommen und den alten abgegeben und ich wurde nur gefragt, ob ich den behalten möchte oder nicht. Ich wollte den behalten. Man lochte den Chip und ich bekam den alten wieder.
Bei einer Freundin heute Morgen, wo ich dabei war, dasselbe Spielchen bei einer anderen Gemeinde. Freundin hat den alten auch wiederhaben wollen. Es wurde aber nicht nur der Chip gelocht, sondern bei dem wurde vorher die eID-Funktion gesperrt, indem der alte Perso auf ein Lesegerät gelegt wurde. Erst danach wurde er gelocht und ausgehändigt.
Was davon ist jetzt richtig?
Muss man die eID-Funktion jetzt explizit sperren oder nicht? Wo steht das evtl. bitte?
Danke.
LG
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Der Chip bleibt bei allen Personen aktiv, die verbotenerweise in Grillhütten gefeiert haben ;)
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Der Chip bleibt bei allen Personen aktiv, die verbotenerweise in Grillhütten gefeiert haben ;)
Das bedeutet?
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Der Chip bleibt bei allen Personen aktiv, die verbotenerweise in Grillhütten gefeiert haben ;)
Das bedeutet?
Das die, die nach Malle stattdessen geflogen sind, ihn deaktiviert bekommen.
Wenn der Chip gelocht ist, dann ist er höchstwahrscheinlich unbrauchbar und die eID Funktion auf dem Chip somit deaktiviert.
Aber um auf Nummer sicher zu gehen, kann man ja mittels des Sperrkennwordes auch noch selbst den alten Ausweis sperren, bzw. der Perso muss mEn nicht auf ein Lesegerät gelegt werden, damit diese eID gesperrt wird.
Also möglicherweise wurde bei dir die Sperrung auch vollzogen. Würde mich allerdings verwundern, wenn dieses nicht eh mit "Vernichtung" des alten Persons einhergeht.
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Mir hat man mal gesagt, dass die eID-Funktion VOR dem Lochen und Vernichten auf jeden Fall elektronisch gesperrt werden muss. Warum, weiß ich nicht mehr. Ergibt für mich auch keinen Sinn, aber irgendeinen Grund gibt es. ;-) Meine, dass dazu was in den Verwaltungsvorschriften oder Kommentaren zum Personalausweisgesetz steht.
Hier gibt es aber kompetentere User, die das sicherlich genauer wissen!? ;-)
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Ach, frag mal
@RsQ
@D-x
@Jockel
@inter omnes
Bin mir sicher, dass die das wissen! ;-)
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...oder Spid...
...ach nee...der hat ja als "Bischof von Rom" nur einen Diplomaten-Ausweis 8)
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Nett, dass man mir hier eine Antwort zutraut :-)
G.4.1 PAuswVwv sagt
Spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises ist der alte Personalausweis einzuziehen (vgl. Nummer 6.3.3.3 PassVwV) und der Ausweis sichtbar zu entwerten. Die Entwertung erfolgt grundsätzlich durch das vollständige Abschneiden des die maschinenlesbare Zone enthaltenden Teils des Personalausweises. Mindestens ist jedoch erforderlich, dass der linke Teil der maschinenlesbaren Zone abgeschnitten wird und damit die Dokumentenkennung (IDD<<) sowie ein Teil der Seriennummer (erste maschinenlesbare Zeile), ein Teil des Geburtsdatums (zweite maschinenlesbare Zeile) und ein Teil des Familiennamens (dritte maschinenlesbare Zeile) abgetrennt werden. Der abgeschnittene Teil ist gemäß Nummer 6.3.4 PassVwV zu vernichten.
Auf Wunsch der antragstellenden Person kann der entwertete alte Personalausweis wieder ausgehändigt werden, hierzu ist vorher - sofern das Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist - ergänzend die Online-Ausweisfunktion auszuschalten.
Den Chip zu lochen ist eine Vorgehensweise, die mir in der Praxis noch nicht untergekommen ist.
Die mir bekannte und weit verbreitete Software für diese Belange weist die Sachbearbeiter auch darauf hin, dass die eID-Funktion des bisher gültigen Dokuments erst deaktiviert werden muss.
Diese Deaktivierung muss übrigens immer erfolgen, wenn Dokumente ungültig werden, bsp. auch bei Dokumenten verstorbener Personen, bevor diese im System als "vernichtet" gekennzeichnet werden können.
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Die Online-Ausweisfunktion ist zusätzlich nur zu sperren, wenn der Ausweisinhaber den alten Perso wiederhaben möchte und eben dieser noch gültig ist.
G.4.1 Verwaltungsvorschriften zum Personalausweisgesetz
Die zu findenden Newsletter 03/17 und 10/17 vom Rehm-Verlag sind vllt ein wenig irreführend, aber eben veraltet.