Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Rabar am 08.08.2020 19:25
-
Grüßt euch.
Ich habe eine Einstellungszusage bei einer Bundesbehörde als Programmierer, muss aber noch ein Führungszeugnis nachreichen.
Darin wird ein Verstoß gegen das AntiDopingGesetz drin stehen.
Wars das für mich? Gibt es da klare Regeln, dass dann eine sofortige Ablehnung erfolgt?
-
Um welche Art Führungszeugnis handelt es sich? War das Vergehen das einzige oder gibt es noch andere? Wie hoch war die Strafe?
-
Darin wird ein Verstoß gegen das AntiDopingGesetz drin stehen.
Betrifft das nicht nur Sportler? Mithin gäbe es keinen beruflichen Kontext?!?
-
Bei einer einzigen Geldstrafe unter 90 Tagessätzen dürfte im Führungszeugnis kein Eintrag sein.
-
Ich habe gerade zufällig auf der Internetseite "Frag-einen-Anwalt.de" eine Frage gelesen, die du geschrieben haben könntest. Zumindest klingt sie sehr ähnlich. Meiner Meinung nach stimmt die Antwort des Rechtsanwaltes nicht.
In § 32 BZRG ist aufgeführt, was in ein Führungszeugnis aufgenommen wird. In § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG steht weiterhin, dass Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen erkannt worden ist, nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, solange im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Sollte also diese Verurteilung deine einzige sein und unter 90 Tagessätzen liegen, dürfte sie nicht im Führungszeugnis sein.
In § 32 Abs. 3 BZRG sind die Unterschiede zum behördlichen Führungszeugnis aufgeführt. Dort sind also zusätzlich
- freiheitsentziehende Maßnahmen der Besserung und Sicherung,
- Verwaltungsentscheidungen, die nicht länger als 10 Jahre zurückliegen,
- Eintragungen wegen Schuldunfähigkeit, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und/oder
- abweichende Personendaten
aufzunehmen.
In § 32 Abs. 4 BZRG ist weiterhin aufgeführt, dass auch dann beispielsweise eine Verurteilung mit einer Tagessatzhöhe bis 90 Tagessätzen in ein Behördenführungszeugnis aufgenommen wird, wenn es im Gewerbezusammenhang etc. begangen wurde.
Ich bin also der Meinung, dass dann dein Führungszeugnis "sauber" ist.
-
Hallo,
Danke für die Antworten. Es ist die einzige Strafe. Das AntiDopingGesetz wird auch angewendet an Privatsportlern, und zwar ziemlich hart. Ich habe jedenfalls aus meiner Dummheit gelernt.
Die Strafe steht in keinem Kontext zu meinem Beruf als Programmierer.
Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?
Danke
-
Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?
Kommt drauf an. Aus Vorstrafen können sich charakterliche Züge / Eigenschaften ablesen lassen, wenn man das möchte. Da die Zusage aber bereits besteht, hast Du wohl überzeugt. Auch wenn es schwer fällt: nicht darüber nachdenken, da außerhalb deines Einflussbereichs. Du kannst allenfalls, sofern das Zeugnis nicht leer ist, mit dem Zeugnis und einer Erläuterung vorstellig werden.
Allgemein ist man bei Berufen mit Kindern weit, weit härter mit den Zeugnissen als beim Rest. Wer allerdings wegen Unterschlagung und Veruntreuung vorbestraft ist, wäre auf einem Kassenposten eher fehl am Platz.
-
Ich bin neugierig, was hast du getan? Wann wird denn ein Freizeitsportler einer Dopingprobe unterzogen?
-
Wann wird denn ein Freizeitsportler einer Dopingprobe unterzogen?
Muss nicht zwingend der Fall sein um einen Verstoß gg das AntiDopingGesetz zu begehen. Handel/Vertrieb, Erwerb, Besitz in nicht geringem Umfang etc.
-
...in der Muckibude Pillen geschluckt oder verteilt... 8)
...geht zwar auf die Potenz, aber sieht "Hammer" aus... ;D
-
Hallo,
Danke für die Antworten. Es ist die einzige Strafe. Das AntiDopingGesetz wird auch angewendet an Privatsportlern, und zwar ziemlich hart. Ich habe jedenfalls aus meiner Dummheit gelernt.
Die Strafe steht in keinem Kontext zu meinem Beruf als Programmierer.
Gesetz dem Fall es steht doch etwas drin, wird man dann direkt aussortiert bzw. drückt man eventuell ein Auge zu, weil es in keinem beruflichen Zusammenhang steht?
Danke
Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.
-
...in der Muckibude Pillen geschluckt oder verteilt... 8)
...geht zwar auf die Potenz, aber sieht "Hammer" aus... ;D
Hallo!
Dann bleibt mir einfach nur abzuwarten. Oben stehendes Zitat kann ich nicht stehen lassen, da es Unwissen verbreitet und Nachgeplapper ist. Testosteron steigert die Potenz, es mag Mittel geben, die Extrem Bodybuilder einnehmen und die Potenz senken, aber das ist nicht die Regel. Nichts desto trotz ist es eine Dummheit das Zeug zu nehmen und strafbar.
-
Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.
Ach, und als Arbeitgeber würdest du es ignorieren, wenn jemand zu 120 Tagessätzen wegen Betrug verurteilt wurde und du jemand für die Kasse suchst?
-
Testosteron steigert die Potenz...
..ja dann ist das natürlich nachvollziehbar und verzeihbar.. 8) :)
-
Moin,
ich denke, dass IMMER nur die konkret verhängte Strafe eine Rolle spielt. Freiheitsstrafen ab 1 Jahr sind da nur von Belang.
Ach, und als Arbeitgeber würdest du es ignorieren, wenn jemand zu 120 Tagessätzen wegen Betrug verurteilt wurde und du jemand für die Kasse suchst?
Den Griff in die Kasse, vermutlich als Veruntreuung zu bewerten, findet keiner toll. Ich würde z.B. auch Täter von Kindermissbrauch nicht anstellen wollen, aber ob man einen Bewerber ablehnen darf, hängt 1. von der verhängten Strafe ab und 2. dann im Einzelfall sicherlich auch vom Zusammenhang zum beruflichen Tätigkeitsfeld. Insofern ja stimmt, die Art der Tat kann eine Rolle spielen. In diesem Fall hier dürfte das aber nicht gegeben sein.
-
Ich denke Häme ist hier fehl am Platz, wenn Rabar geläutert ist, hat unsere Juristerei den richtigen Ton getroffen.
also viel Erfolg bei der Bewerbung @ Rabar
-
..ja dann ist das natürlich nachvollziehbar und verzeihbar.. 8) :)
Biste auch im Bann des Silbenbarbaren?
-
...ist doch alles Rhabarbar... ;)