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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Waldfee am 12.08.2020 16:14

Titel: rückwirkende Höhergruppierung mit negativer Auswirkung
Beitrag von: Waldfee am 12.08.2020 16:14
Hallo Kollegen,

die Betroffene hat den  BL I absolviert und ab Beginn der Ausbildung eine Zulage erhalten.
Zu diesem Zeitpunkt war Sie in EG 6 Stufe 3 eingruppiert. Bei Erhalt des Prüfungszeugnisses Ende Juni ein Jahr später hat sie bereits EG 6 Stufe 4 (ab Mai) erreicht.
Der AG nimmt nun die Höhergruppierung ab Zahlung der Zulage - Januar im VJ vor. Was bedeutet, dass die Höhergruppierung jetzt mit EG 8 Stufe 3 erfolgt. Verlust mtl. 210,00 netto zu Stufe 4 und folglich dann auch noch Rückzahlung des zuviel gezahlten Gehalts. Gibt es hierzu im Tarif eine Grundlage?

Danke für hilfreiche Kommentare
Titel: Antw:rückwirkende Höhergruppierung mit negativer Auswirkung
Beitrag von: Spid am 12.08.2020 16:21
Die Höhergruppierung erfolgte mit Bestehen des Lehrgangs. Das Entgelt richtet sich hingegen nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 zur EGO. Sofern die inredestehende TB nicht vor Bestehen des Lehrgangs nach einem Teil der EGO eingruppiert war, der nicht der Ausbildungs- und Prüfungspflicht unterliegt, war eine Eingruppierung in E6 im geschilderten Sachverhalt ausgeschlossen.
Titel: Antw:rückwirkende Höhergruppierung mit negativer Auswirkung
Beitrag von: Waldfee am 12.08.2020 16:51
Danke für die Ausführung. Ist das auch zwingend für den AG oder könnte man hiervon vielleicht bei negativer Auswirkung für den AN absehen bzw. verhandeln. Dies ist bei Neueinstellungen ja meistens auch zu verhandeln.
Titel: Antw:rückwirkende Höhergruppierung mit negativer Auswirkung
Beitrag von: Spid am 12.08.2020 16:53
Es gibt hier aber keine tarifliche Öffnungsklausel, das wäre nur übertariflich möglich.