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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Quadratus am 13.08.2020 18:40
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Hallo,
komme grad vom Bürgeramt, extra Termin nach der Arbeit gemacht, in der neuen Stadt anmelden wollen und aktuellen Perso vorgelegt. Der Chip konnte allerdings nicht gelesen werden. Es wurde mehrmals an verschiedenen Geräten getestet. Der Chip funktionierte aber mal ganz sicher erst Ende letzten Jahres (Reise in die USA). Sagte mir der junge Sachbearbeiter, dass er mich nur anmelden dürfte, wenn ich ein gültiges Ausweisdokument vorlegen würde. Ich müsste mir erst einmal einen vorläufigen Perso in der alten Stadt ausstellen lassen, dann müsste ich mir wieder nen Termin geben lassen und erst unter Vorlage des neuen vorläufigen Persos, dürfte ich dann eben angemeldet werden. Auch zog er den aktuellen Perso ein.
Mal abgesehen davon, dass die alte Stadt nicht gleich um die Ecke ist, der vorgelegte Perso war ja nicht abgelaufen, sondern noch ein Jahr gültig. Der Sachbearbeiter meinte aber, dass ein nicht lesbarer Chip oder aber z. B. auch eine fehlende Ecke oder ein Loch irgendwo im Perso dazu führen würde, dass der Perso eben dadurch ungültig werden würde und eingezogen werden müsste.
Wie ich mich ohne Ausweis bei der alten Stadt ausweisen könnte, da ja mein Perso eingezogen würde? Ich hätte ja eine Geburtsurkunde. Und wenn ich die nicht hätte? Dann müsste ich mir die auf dem Standesamt der Geburtsstadt besorgen. Und wie solle das gehen ohne Ausweis? Das wüsste er nicht, da er vom Standesamt keine Ahnung hätte.
O_O
Und nun?
Löst ein nicht lesbarer Chip all das aus, wenn man sich anmelden möchte?
Oder wie verhält sich das wirklich mit nicht lesbaren Chips auf nicht abgelaufenen Persos?
Dankeschön.
Grüße
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Du weist dich bei Reisen in die USA mit dem Personalausweis aus?
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Sorry, Verwechslung. Da wars der vor Kurzem abgelaufene Reisepass und Visum. Muss ne andere Reise innerhalb der EU gewesen sein. Meine aber dennoch, dass der Perso beim Flughafen in Düsseldorf eingelesen wurde. :-/
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Ich habe seit Jahren keinen PA mehr,
bei An-/Ummeldungen verwende ich daher stets den Reisepass.
Das war noch nie ein Problem.
Das Einziehen Deines gültigen PA halte ich für äußerst fragwürdig.
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Ja, ein Reisepass hätte auch gereicht. Wenn er denn dann gültig gewesen wäre.
Vielleicht kennt sich hier ja bitte jemand genau aus. Danke.
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Leg doch einfach Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein, dann bekommst Du eine Begründung.
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Würde mich auch interessieren, wo festgelegt ist, dass ein defekter Chip ein Perso ungültig macht.
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Ich würde auch Widerspruch einlegen und sowohl die Anmeldung als auch die Herausgabe des Ausweises verlangen.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105131.htm
Siehe dort G.28.3.1 Verfahren bei Feststellung eines defekten Chips
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Ich würde auch Widerspruch einlegen und sowohl die Anmeldung als auch die Herausgabe des Ausweises verlangen.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105131.htm
Siehe dort G.28.3.1 Verfahren bei Feststellung eines defekten Chips
Ok, super. Danke.
Wie ist das mit dem generellen Einziehen bei sonst gültigen Dokumenten? Hat das Amt überhaupt das Recht dazu? Was muss dafür erfüllt sein?
O. g. link bezieht sich ja auf defekte Chips, wo man davon ausgeht, dass der Inhaber keine Schuld hat Was aber, wenn man erkennen kann, dass der Chip wahrscheinlich bewusst beschädigt wurde?
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Was aber, wenn man erkennen kann, dass der Chip wahrscheinlich bewusst beschädigt wurde?
Du meinst, so wie es Reichsbürger üblicherweise tun? Die sind ja eh nur bei einer GmbH angestelltes Personal...
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Bei bewusster Zerstörung könnte m.E. der Ausweis als Beweismittel gesichert werden und der Vorgang an die Staatsanwaltschaft gegeben werden.
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Gut, ne bewusste Zerstörung kann man ja auch schlecht beweisen.
Wenn der Chip jetzt "ne Delle" hätte und deswegen nicht lesbar wäre, wäre das nach 28 Personalausweisgesetz eine Veränderung, wäre damit ungültig und könnte dann eingezogen werden.
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Letzter Satz von meinem letzten Kommentar war natürlich als Frage gemeint!
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Bei bewusster Zerstörung könnte m.E. der Ausweis als Beweismittel gesichert werden und der Vorgang an die Staatsanwaltschaft gegeben werden.
Da hab ich starke Zweifel. Man weiß doch gar nicht, ob die Zerstörung bewusst war. Man könnte höchsten ein Verschulden dem Inhaber unterstellen, was bedeutet, er muss die Kosten für neuen Ausweis tragen.