Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Hausmeister78 am 14.08.2020 20:05
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Hallo,
Ich mache Schichtdienst seit corona nicht mehr und mache nur noch Frühdienst. Jetzt wollen sie mir die Schichtzulagen streichen und zurück verlangen...
Meine Frage: Schichtdienst darf man aussetzen innerhalb eines Monats. Was ist wenn ich Urlaub oder Krank bin.
wird dann der Monat wieder neu angerechnet ?? oder läuft das dann weiter mit soviel wie ich noch übrig an Tagen hatte. ??
Gruß Hausi
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Wie meinen? Wenn die Voraussetzungen für die Schichtzulage nicht gegeben sind, gibt es keinen Anspruch auf diese.
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Hallo,
Man darf den Schichtdienst ja aussetzen für max. 1 Monat.
Meine Frage ist:
Ob die Zeit sich verlängert wenn ich in diesem Monat krank oder Urlaub habe ???
Das finde ich Nirgendwo im TVÖD..
Gruß
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Hallo,
Man darf den Schichtdienst ja aussetzen für max. 1 Monat.
Bereits die Annahme der Existenz einer solchen tariflichen Regelung ist postfaktischer Natur.
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Die Schichtzulage bekommen alle Mitarbeiter die in dem abgerechneten Monat Schichtdienst geleistet haben.
Haufe hat das ganz gut erklärt:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/zulagen-32-zulage-fuer-schichtarbeit_idesk_PI13994_HI1437442.html
Und ja wenn die Voraussetzungen für die Schichtzulage in einem Monat nicht vorliegen hat man nunmal keinen Anspruch. Auch wenn man ansonsten die Schichtzulage bekommt.
Hier wurden Pflegekräften deren Arbeitszeit sich dank Corona um 15 Minuten verschoben hat deswegen die Schichtzulagen gestrichen...
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Der Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mind. 2 stunden in Zeitabschnitten von längstens einem MONAT vorsieht und die innerhalb einer Zeitspanne von mind. 13 Stunden geleistet ist
Beispiel:
Ich kann 3 Wochen und 4 Tage Frühschicht machen den 5. Tag machen ich dann Spätschicht mit mind. 13 Stunden Differenz zwischen der Frühschicht Anfangszeit und der Spätschicht Endzeit. Und wäre eigentlich voll im Schichtdienst und würde die Zulagen bekommen ???
So verstehe ich das...
Nur meine Frage ist :
Wenn ich nach 2 Wochen Urlaub habe 1-2 Tage in dem Beispiel. Fängt dann die 3 Wochen und 4 Tage neu an zu zählen oder wird es einfach nur unterbrochen.??
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Da wird überhaupt nichts unterbrochen oder ausgesetzt. Entweder die Voraussetzungen sind erfüllt oder nicht.
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Das bedeutet wenn sich 1 Monat lang deine Arbeitszeit nicht ändert fällt die Zulage weg.
Was ja auch logisch ist denn eine Zulage für Wechselschicht gibt es nur wenn man auch Wechselschicht arbeitet.
Wenn seit Corona (Also eigentlich seit März) nur noch im Frühdienst gearbeitet wird liegt seit dem Zeitpunkt kein Schichtdienst mehr vor. Daran ändert auch Urlaub oder Krank nichts.
Spätestens ein Monat nach Anordnung des Dauerfrühdienstes ist die Zulage weg.
//Edit
Oder wie Spid schneller und kürzer zusammengefasst hat.
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ok...Danke
Darf man die Zulagen die man schon gezahlt hat wieder zurück verlangen ??
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Bis zu 6 Monate nach Auszahlung.
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OK Danke
Schade :( :(