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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Kurt873 am 17.08.2020 11:30

Titel: §28 TV-L Sonderurlaub - Nachweis der Pflegebedürftigkeit notwenig?
Beitrag von: Kurt873 am 17.08.2020 11:30
Guten Tag liebe Forumteilnehmer,

ich habe eine Frage zu § 28 TV-L : Nach § 28 TV-L können Beschäftigte bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.

Kann der Arbeitgeber eine Bescheinigung für die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ausdrücklich verlangen?
Hier geht es um Sonderurlaub für den Zeitraum einer Woche. In dieser Woche möchte ich dringende Hausarbeiten, Fahrten zu Arztterminen und Einkäufe für meine Mutter erledigen.

Meine Mutter hat bis jetzt glaub ich noch nie eine solche Bescheinigung beim Hausarzt oder Pflegedienst beantragt.

Viele Grüße

Kurt
Titel: Antw:§28 TV-L Sonderurlaub - Nachweis der Pflegebedürftigkeit notwenig?
Beitrag von: Spid am 17.08.2020 11:34
Der AG kann für das Vorliegen eines wichtigen Grundes durchaus einen Beleg verlangen.
Titel: Antw:§28 TV-L Sonderurlaub - Nachweis der Pflegebedürftigkeit notwenig?
Beitrag von: Kurt873 am 17.08.2020 11:44
und warum ist man in solchen Angelegenheiten und kurzen Abschnitten von gerade mal einer Woche so streng? Es schadet ja keinem -der AN verzichtet ja komplett auf sein Gehalt während der Woche und ist damit freigestellt vom Dienst. Was ich in der freigestellten Woche wirklich mache, kann ja dem AG bei Gehaltsverzicht ziemlich egal sein.
Titel: Antw:§28 TV-L Sonderurlaub - Nachweis der Pflegebedürftigkeit notwenig?
Beitrag von: Spid am 17.08.2020 11:47
Ich vermag keine besondere Strenge erkennen. Da tariflicher Sonderurlaub an einen wichtigen Grund geknüpft ist, ist die Forderung des Nachweises eines ebensolchen weder eine heraushebungswürdige Tatsache noch ein besonderes Erschwernis.