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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Goldstück am 18.08.2020 09:50

Titel: erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Goldstück am 18.08.2020 09:50
Hallo in die Runde, durch dieses Forum weis ich, dass der AG lediglich mitgeteilt bekommt ob ich für die Stelle gesundheitlich geeignet bin. Was müsste denn vorliegen, dass ich gesundheitlich für eine Stelle nach dem AsylleistungsG nicht geeignet bin?

Dann würde mich noch interessieren was Ihr zur Einstellung an Dokumenten vorlegen musstet. Das mein neuer AG sogar eine Abstammungsurkunde sehen will, verwundert mich doch.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: clarion am 18.08.2020 11:44
Hallo,

ich erinnere mich, dass ich eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis vorlegen musste.
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: RsQ am 18.08.2020 11:57
Hallo,

ich erinnere mich, dass ich eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis vorlegen musste.

Zumindest das Führungszeugnis muss doch aber aktuell sein - und es dauert, bis man das (nach Beantragung) vorlegen kann. Wird die Einstellung solange aufgeschoben? Und: Braucht man das ganz allgemein? Oder nur in besonders sensiblen Bereichen?
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Falke007 am 18.08.2020 12:22
Führungszeugnis musste in der Arbeit mit Menschen (insbesondere Kindern) häufig vorlegen.
Geburtsurkunde kommt auch schon mal wieder vor.

Gesundheitliche Probleme gäbe es zum Beispiel bei Einstichstellen in der Armbeuge oder sonstigen Anzeichen die auf Drogenmissbrauch hinweisen.
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: clarion am 18.08.2020 12:55
Das "normale" Führungszeugnis müssen bei uns alle vorlegen. Das dauerte seinerzeit auch nicht besonders lange, das Führungszeugnis zu bekommen, etwa drei bis vier Wochen.
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: RsQ am 18.08.2020 12:57
Das "normale" Führungszeugnis müssen bei uns alle vorlegen. Das dauerte seinerzeit auch nicht besonders lange, das Führungszeugnis zu bekommen, etwa drei bis vier Wochen.

... und so lange wird mit der Einstellung gewartet? Was, wenn es eigentlich schneller gehen soll?
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Warumdendas am 18.08.2020 13:01
Hallo,

ich erinnere mich, dass ich eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis vorlegen musste.

Zumindest das Führungszeugnis muss doch aber aktuell sein - und es dauert, bis man das (nach Beantragung) vorlegen kann. Wird die Einstellung solange aufgeschoben? Und: Braucht man das ganz allgemein? Oder nur in besonders sensiblen Bereichen?

Sollte es sich um eine kurzfristige Einstellung handeln findet diese vorbehaltlich statt. Im Zweifelsfall gibt es auch noch die Möglichkeit der Kündigung während der Probezeit.
Bei uns muss ein Ausweis vorgelegt werden. Wenn man seine Existenz nachweisen kann bedarf es nicht mehr des Nachweises der Geburt. ;)
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Goldstück am 18.08.2020 13:36
Ein Führungszeugnis will mein neuer AG auch sehen. Das kam nach ca. einer Woche auch schon an. Bonn scheint grade etwas Zeit zu haben. Geburtsurkunde könnte ich auch noch verstehen, aber die Abstammungsurkunde? Ich wollte die Arbeit eigentlich nicht heiraten.  :o

Wäre denn wirklich nur Drogenmissbrauch ein Ausschlusskriterium? Den Arbeitsvertrag wurde bereits unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung geschlossen. Deswegen bin ich etwas nervös und überlege sämtliche Ärzte im Vorfeld nochmal abzuklappern.
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Falke007 am 18.08.2020 13:40
Ein Führungszeugnis will mein neuer AG auch sehen. Das kam nach ca. einer Woche auch schon an. Bonn scheint grade etwas Zeit zu haben. Geburtsurkunde könnte ich auch noch verstehen, aber die Abstammungsurkunde? Ich wollte die Arbeit eigentlich nicht heiraten.  :o

Wäre denn wirklich nur Drogenmissbrauch ein Ausschlusskriterium? Den Arbeitsvertrag wurde bereits unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung geschlossen. Deswegen bin ich etwas nervös und überlege sämtliche Ärzte im Vorfeld nochmal abzuklappern.

Naja, übermäßiger auffälliger Alkoholkonsum etc. sicherlich auch.
Die amtsärztliche Behandlung ist für diese Art von Stellen nichts dramatisches. Ich hab einen Seh- und Hörtest gemacht, wurde gewogen und gemessen.
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Warumdendas am 18.08.2020 13:47
Ein Führungszeugnis will mein neuer AG auch sehen. Das kam nach ca. einer Woche auch schon an. Bonn scheint grade etwas Zeit zu haben. Geburtsurkunde könnte ich auch noch verstehen, aber die Abstammungsurkunde? Ich wollte die Arbeit eigentlich nicht heiraten.  :o

Wäre denn wirklich nur Drogenmissbrauch ein Ausschlusskriterium? Den Arbeitsvertrag wurde bereits unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung geschlossen. Deswegen bin ich etwas nervös und überlege sämtliche Ärzte im Vorfeld nochmal abzuklappern.

Naja, übermäßiger auffälliger Alkoholkonsum etc. sicherlich auch.
Die amtsärztliche Behandlung ist für diese Art von Stellen nichts dramatisches. Ich hab einen Seh- und Hörtest gemacht, wurde gewogen und gemessen.

Übermäßiger Alkoholkonsum zählt zu Drogenmissbrauch.
Allerdings sind einige psychische Störungen ein Ausschlusskriterium.
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Goldstück am 18.08.2020 14:10
Ok... Drogen bzw. übermäßigen Alkoholmissbrauch halte ich bei mir für ausgeschlossen. Dann wohl doch lieber nochmal die Ohren durchspülen und ein paar neue Gläser in die Brille einsetzen lassen.  ;D

Ich hoffe einfach mal das Grundschul-Kinder-Krankheiten wie Dyskalkulie kein psychisches Ausschlusskriterium sind. Matheabitur hab ich ja auch mit 1 Bestanden.  ::) Ich wüsste aber auch nicht wie der Amtsarzt das Feststellen sollte.

Eure Antworten haben mir in jedem Fall geholfen
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Falke007 am 19.08.2020 09:33
Ein Führungszeugnis will mein neuer AG auch sehen. Das kam nach ca. einer Woche auch schon an. Bonn scheint grade etwas Zeit zu haben. Geburtsurkunde könnte ich auch noch verstehen, aber die Abstammungsurkunde? Ich wollte die Arbeit eigentlich nicht heiraten.  :o

Wäre denn wirklich nur Drogenmissbrauch ein Ausschlusskriterium? Den Arbeitsvertrag wurde bereits unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung geschlossen. Deswegen bin ich etwas nervös und überlege sämtliche Ärzte im Vorfeld nochmal abzuklappern.

Naja, übermäßiger auffälliger Alkoholkonsum etc. sicherlich auch.
Die amtsärztliche Behandlung ist für diese Art von Stellen nichts dramatisches. Ich hab einen Seh- und Hörtest gemacht, wurde gewogen und gemessen.

Übermäßiger Alkoholkonsum zählt zu Drogenmissbrauch.
Allerdings sind einige psychische Störungen ein Ausschlusskriterium.

Hast natürlich recht!

Stimmt auch, allerdings hättendie bei meiner amtsärztlichen Untersuchung kaum aufgefallen können.

@Goldstück: Dyskalkulie wird sicherlich kein Ausschlusskriterium sein. Du willst ja auch nicht ins Rechnungsprüfungsamt ;)
Titel: Antw:erforderliche Unterlagen zur Anstellung und Einstellungsuntersuchung
Beitrag von: Aktenordner am 22.08.2020 00:25
Ein Führungszeugnis will mein neuer AG auch sehen. Das kam nach ca. einer Woche auch schon an. Bonn scheint grade etwas Zeit zu haben. Geburtsurkunde könnte ich auch noch verstehen, aber die Abstammungsurkunde? Ich wollte die Arbeit eigentlich nicht heiraten.  :o

Wäre denn wirklich nur Drogenmissbrauch ein Ausschlusskriterium? Den Arbeitsvertrag wurde bereits unter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung geschlossen. Deswegen bin ich etwas nervös und überlege sämtliche Ärzte im Vorfeld nochmal abzuklappern.

Naja, übermäßiger auffälliger Alkoholkonsum etc. sicherlich auch.
Die amtsärztliche Behandlung ist für diese Art von Stellen nichts dramatisches. Ich hab einen Seh- und Hörtest gemacht, wurde gewogen und gemessen.

Übermäßiger Alkoholkonsum zählt zu Drogenmissbrauch.
Allerdings sind einige psychische Störungen ein Ausschlusskriterium.

Interessehalber gefragt: Welche psychische Störung wäre denn ein Ausschlusskriterium für eine Einstellung? Oder gibt es womöglich irgendwo eine Art Katalog mit Krankheiten, die ein Ausschlusskriterium darstellen?