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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: TomBW am 18.08.2020 19:20
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Hallo zusammen,
ich habe die Suchfunktion benutzt aber leider keine passende Antwort für meinen Fall gefunden und frage deshalb hier nach Erfahrungswerten.
Derzeit bewerbe ich mich auf verschiedene Studiengänge im gehobenen Dienst (Anwärter). Bekanntlich muss ja vor einer Einstellung eine amtsärztliche Untersuchung erfolgen. Nun ist es so, dass ich im Jahre 2018 einen Hörsturz erlitten habe und seither auf einem Ohr nur noch 10% höre und ein Tinnitus entstanden ist. Hierüber mache ich mir eigentlich weniger Gedanken, da dies durch ein Hörgerät ausgeglichen werden kann.
Ich mache mir eher darüber Gedanken, da ich derzeit aufgrund einer Trennung in psychologischer Behandlung bin. Ich habe schon gegoogelt und auch entsprechende Urteile aus 2013 gefunden in welchen über dieses Thema entschieden wurde. Jedoch haben sich die meisten Internetseiten auf die Verbeamtung auf Lebenszeit bezogen. Für Beamte auf Widerruf habe ich hier nichts gefunden.
Gibt es eurerseits Erfahrungswerte wie so etwas bei einer Verbeamtung auf Widerruf behandelt wird? Die Behandlung sollte auch nicht mehr allzu lang andauern und wäre bei einer möglichen Einstellung vermutlich bereits beendet. Mein Psychologe würde mir sicherlich auch ein Schreiben ausstellen in dem er den positiven Behandlungsverlauf bescheinigt.
Ich hoffe ja darauf, dass gegen die Verbeamtung auf Widerruf nichts spricht und der Sachverhalt bei einer Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit nochmals neu bewertet wird.
Natürlich ist mir bewusst, dass es letztendlich vom entsprechenden Arzt abhängt und keine grundsätzliche Antwort gegeben werden kann aber vielleicht könnt ihr ja Erfahrungswerte mit mir austauschen.
Bei dem entsprechenden Bundesland handelt es sich um Baden-Württemberg.
Vielen Dank schonmal!
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Ich hatte 2 Untersuchungen und jedes Mal GAR KEINE Probleme obwohl schwer chronisch krank! und das in Bayern. Liegt wohl am Personalmangel.
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Ich hatte 2 Untersuchungen und jedes Mal GAR KEINE Probleme obwohl schwer chronisch krank! und das in Bayern. Liegt wohl am Personalmangel.
Ich war beim Amtsarzt und er sieht es noch als Problem an. Habe Angststörungen, die ich aber durch Entspannung im Griff bekomme.
Der Amtsarzt schickt mich zum 2. Termin und meinte aber, dass ich doch lieber eine Gleichstellung beantragen soll.
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Bei der Verbeamtung auf Widerruf sind die gesundheitlichen Anforderungen gering, da grundsätzlich kein Risiko einer Versetzung in den Ruhestand besteht und das Beamtenverhältnis nach Abschluss der Laufbahnprüfung (oder endgültiges Nichtbestehen) automatisch endet.
Schwieriger dürfte es bei der PKV werden, rechne mit einem Risikozuschlag (30%) und dem Ausschluss der Wahlleistungen.
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Ich kann die Aussage von Organisator bestätigen. Die Anforderungen sind geringer bei Verbeamtung auf Widerruf.
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Hallo,
wenn die Endverwendung des Beamten auf Widerrufs fest verplant ist, dann kann die Untersuchung grundsätzlich so streng ausfallen wie eine Untersuchung für eine Verbeamtung auf Probe. Mir scheint, es hängt sowohl vom Gesundheitsamt wie auch von der beauftragenden Dienststelle ab, wie genau hingeschaut und wie entscheidungsfreudig man ist.
Die Öffnungsaktion der PKVen gelten mittlerweile wohl auch für Beamte auf Widerruf. Falls eine Verbeamtung auf Probe nach der Anwärterzeit aber nicht garantiert ist, würde ich trotzdem auch eine freiwillige gesetzliche Versicherung bei einer GKV ernsthaft in Betracht ziehen, auch wenn es teurer ist.
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Falls eine Verbeamtung auf Probe nach der Anwärterzeit aber nicht garantiert ist, würde ich trotzdem auch eine freiwillige gesetzliche Versicherung bei einer GKV ernsthaft in Betracht ziehen, auch wenn es teurer ist.
Welchen Sinn hätte das?
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Nach Wegfall der Beihilfe kann man nicht in jedem Fall einfach so in die GKV zurück, eigentlich nur dann wenn man ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer Entlohnung unterhalb der Beitragsversicherungspflicht aufnimmt. Wenn man nicht sofort oder zu gut bezahlte Arbeit findet, kann die PKV Vollversicherung evtl. auch für Angehörige zu nicht unerheblichen Kosten führen.
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Bei der Verbeamtung auf Widerruf sind die gesundheitlichen Anforderungen gering, da grundsätzlich kein Risiko einer Versetzung in den Ruhestand besteht und das Beamtenverhältnis nach Abschluss der Laufbahnprüfung (oder endgültiges Nichtbestehen) automatisch endet.
Schwieriger dürfte es bei der PKV werden, rechne mit einem Risikozuschlag (30%) und dem Ausschluss der Wahlleistungen.
Tatsächlicherweise werde ich mit der PKV keine Probleme haben, da ich schon einmal privat krankenversichert war. Als diese beendet wurde, war mir schon klar, dass ich früher oder später ein Studium für den gehobenen Dienst absolvieren möchte und habe mich daher entschieden die PKV ruhen zu lassen (Kosten 12,00 €) im Jahr. Durch das Ruhen kann die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufgenommen werden.
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Bei der Behörde welche ich favorisiere handelt es sich um das Finanzamt. Aus meinem Bekanntenkreis habe ich auch schon gehört, dass dort ein sehr hoher Personalmangel im gehobenen Dienst herrscht.
Für den entsprechenden Studiengang werden mittlerweile sogar zwei Einstellungszeitpunkte (März oder Oktober) angeboten. Bleibt wohl zu hoffen, dass mir dieser Personalmangel in die Karten spielt und der Amtsarzt mir ein positives Zeugnis ausstellt.
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@ clarion: Der wahrscheinlichste Fall ist doch, nach Abschluss der Ausbildung - selbst ohne erneute Ernennung - in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, das in der Regel sozialversicherungspflicht ist. Von daher sehe ich das Risiko als gering an.
Außerdem schrieb Tom gerade von seiner Anwartschaftsversicherung, so dass er in jedem Fall safe ist.
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@Organisator, die Anwartschaft bezieht sich hier auf die PKV nicht auf die GKV!!!
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man beim Abschluss der PKV als Anwärter auch darüber nachdenkt, was mit der Krankenversicherung passiert, wenn man nicht im Anschluss auf Probe verbeamtet wird oder man sich nicht mehr verbeamten lassen will, nicht mehr und nicht weniger.
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Dann wird man anderweitig seinen Lebensunterhalt bestreiten, i.d.R. in einer sozialversichtungspflichtigen Beschäftigung.
Wenn nicht, dann beantragt man Hartz IV und das Jobcenter übernimmt die Kosten in Höhe des Basistarifs der PKV, in den man dann wechselt.
Welches finanzielle Risiko besteht also, dass es rechtfertigt, in der teureren GKV zu bleiben?
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Hartz IV bekommt nur diejenigen, die bis auf das Schonvermögen nichts auf der Tasche haben.
Und ob ein Basistarif bei der PKV als junger Mensch erstrebenswert sein sollte, halte ich für fraglich. Die Kosten dafür können trotz Basistarif mehrere Hundert Euro betragen und somit teurer sein als der Mindesttarif bei der GKV.
Die individuelle Risikoabschätzung muss jeder selbst vornehmen. Ich kenne aber auch durchaus Erwerbsbiographien auch aus der jüngeren Vergangenheit wo sich nach der Anwärterzeit erst einmal eine mehr oder auch weniger lange Zeit ohne Beschäftigung anschloss.
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Es ist auch nicht erstrebenswert, nach der Anwärterschaft nicht Beamter auf Probe zu werben oder keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bekommen. Während 3 Jahre PKV-Anwärtertarif statt GKV spart man ca. 3500€. Damit kann man schon Weilchen Voll-PKV bezahlen.
Hartz IV bekommt nur diejenigen, die bis auf das Schonvermögen nichts auf der Tasche haben.
Dann hält man halt während der Anwärterschaft sein nachweisbares Vermögen entsprechend niedrig ;) Lieber die Kohle für was ausgeben, was man möchte, als es der GKV in den Rachen zu schmeißen.
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Ich bn in meiner Anwärterzeit bei der GKV geblieben, im Wesentlichen weil es die Öffnungsaktion damals noch nicht gab. Im Vergleich zu meinen jungen frisch mit dem Studium fertig gewordenen Mitreferendaren habe ich seinerzeit ziemlich genau 100€ im Monat mehr für die Krankenversicherung bezahlt, was bei einem schmalen Anwärterbezügen einerseits durchaus eine Hausnummer ist. Wenn es die Öffnungsaktion damals gegeben hätte, hätte ich mit einem Risikoaufschlag von 30% wahrscheinlich 60-70€ für die PKV pro Monat weniger als in der GKV bezahlt, also zusammengrechnet der Gegenwert von einem Kurzurlaub.
Die angeblichen 3500 € Ersparnis sind ziemlich hoch gegriffen.
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Viele verkenne völlig, dass man nicht so einfach als Beamtenanwärter aus der PKV herauskommt!
Gilt aber nur für jene, die nicht in die Familienversicherung unterkommen und aufgr. von Krankheit auch nicht mehr sozialversicherungspflichtig werden. Daher direkt Hartz-IV und Basistarif der PKV. Viele lügen hier einfach und meinen, dass man mit Bezug von H4 auch wieder in die GKV kommt. Stimmt nur beim berechtigten Bezug von AL1.
Ein paar Tricks gibt es dennoch: Ab in den Bundesfreiwilligendienst schnellst möglich.
Was ein Basistarif leistet, ist unfassbar. Verrechnungssätze knapp über 1. Es herrscht KEINE Behandlungspflicht. D. h. die Betroffenen bleiben auf Kosten sitzen, obwohl der Basistarif sehr teuer ist. Das wird nie eine adäquate Lösung sein.
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Viele verkenne völlig, dass man nicht so einfach als Beamtenanwärter aus der PKV herauskommt!
Wieso sollte man als Beamtenanwärter raus wollen?
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Im falle einer jederzeit durchführbaren Entlassung unter Beachtung von Fristen, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder anderen. Und wenn man über 23 ist (keine Fam.vers.) mehr.