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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Lappen am 19.08.2020 07:39
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Hallo,
wo ist bitte o. g. geregelt?
Kostet die Umstellung in jeder Gemeinde gleich viel bzw. muss gleich viel kosten oder darf jede Gemeinde einen unterschiedlichen Betrag nehmen?
Habe im www jetzt was von 24 oder 25 € gelesen. Ein Bekannter hat erzählt, dass der angeblich letztes Jahr nur 9 € bezahlt hat.
Danke.
Grüße
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Also bei uns werden die Gebühren für jede Standarddienstleistung jeden morgen ausgewürfelt:
Wir nehmen zwei Würfel. Das Ergebnis wird auf volle 5 € auf- oder abgerundet. Von 10 € bis 65 € ist also alles möglich.
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Wir nehmen zwei Würfel.
Wie ich hier im Forum lernen durfte funktioniert dies auch mit der Rechtsmeinung zur Eingruppierung sehr gut!
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Also bei uns werden die Gebühren für jede Standarddienstleistung jeden morgen ausgewürfelt:
Wir nehmen zwei Würfel. Das Ergebnis wird auf volle 5 € auf- oder abgerundet. Von 10 € bis 65 € ist also alles möglich.
Der TB berichtet von einem Bekannten der 9 € bezahlt hat. Rundungsfehler? ???
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Da kann ich nichts zu sagen, da bekanntlich jede Behörde ihre Verwaltungsgebührenordnung selbst bestimmt.
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Stimmt, sorry, blöde Frage...
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wo ist bitte o. g. geregelt?
In Ziffer 202.5 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
23,- €. Ggf. zzgl. 1 € für die Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER), Ziffer 126.2 GebOSt.