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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BetreuteWulfsdorf am 20.08.2020 10:03
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Hallo,
ich bin Vorsitzender eines Elternvereins der die Offene Ganztagsschule beteibt.
Als ich das Amt übernommen habe waren wir noch keine OGS und haben die Betreuung mit Eltern oder Übungsleitern gestemmt.
Bisher konnten wir unseren Personalbedarf aus dem Bekanntenkreis der Elternschaft decken.
Nun müssen wir jedoch eine Erzieherin einstellen und wollen diese angemessen bezahlen.
Wie wird eine solche Fachkraft eingruppiert?
Kann mir da jemand helfen?
Den Rechner "Gehaltsrechner TVÖD SuE 2020" habe ich gefunden aber welche Stufe welche Entgeldgruppe???
Gruß Martin
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TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Stufe der Entgelttabelle ergibt sich aus der einschlägigen Berufserfahrung sowie der Anwendung von Kann-Regelungen durch den AG.
Mithin mußt Du anhand der auszuübenden Tätigkeit, die sich ggfs. in Arbeitsvorgänge zerlegt, mittels der Entgeltordnung zum TVÖD VKA die zutreffende Entgeltgruppe ermitteln, beurteilen, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt, die einen Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3 eröffnet, sowie beurteilen, ob die Voraussetzungen zur Anwendung einer Kann-Regelung zur Zuordnung zu einer höheren Stufe vorliegen und entscheiden, ob Du diese anwenden möchtest.
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Wie wird eine solche Fachkraft eingruppiert?
Kann mir da jemand helfen?
Mit etwas Glück und einer umfassend detailierten Beschreibung deinerseits, gibt hier jemand eine Prognose ab. Alternativ gibt es Anbieter, die Stellenbewertungen durchführen. z.B. die KGSt. Einfach mal dort anfragen.
Tätigkeiten, prozentuale Zeitanteile derselben, Größe der Einrichtungen sind unerlässliche Grundlagen für die Bewertung. Die musst Du liefern.
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Moin,
besteht eine Tarifbindung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, oder soll nur ein Maßstab für "wollen diese angemessen bezahlen" gefunden werden?
Grüße
Hain
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Sofern du den TVöD nicht zu beachten hast (i.d.R. unterliegt ja eine Elterninitiative keiner Tarifbindung) geht es dir um ein ortsübliches Gehalt für die Tätigkeit. Der Ansatz, sich hierbei am Tarifvertrag zu orientieren, ist klug. Weitere Hinweise können dir aktuelle Stellenanzeigen aus deiner Region geben, in denen ein Gehalt angegeben ist.
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Hallo,
wir suchen nur eine grobe Richtlinie. Tarifgebunden sind wir als Gemeinnütziger Verein nicht.
Bisher habe ich noch keine Bewerbungen erhalten und kann daher zur Berufserfahrung nichts sagen...
Ich werde mich mal bei der Stellenbewertung schlau machen.
Gruß Martin
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Mit einer Orientierung an der S8a macht ihr vermutlich nicht viel verkehrt
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Mit einer Orientierung an der S8a macht ihr vermutlich nicht viel verkehrt
Als Hilfestellung können auch die Haushaltspläne, genauer: Stellenpläne der umliegenden Kommunen mit vergleichbarer Einrichtungsgröße dienen. Bei uns z.B. ist die absolute Mehrzahl aller Erzieher in S8a.
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Wie wird eine solche Fachkraft eingruppiert?
Hallo,
wir suchen nur eine grobe Richtlinie.
Was denn nun, Eingruppierung oder grobe Richtlinie?
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Da kein TV vorliegt ist es die grobe Richtlinie. Was anderes sind die Verweise auf S8a auch nicht. Ohne TV liegen da rd. 1000 € zwischen den Stufen 1 und 6.
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Tarifbindung ist ja für die Geltung tariflicher Normen auf das Arbeitsverhältnis unbeachtlich, schließlich kann die Geltung auch einzelvertraglich vereinbart werden. Das dürfte in mehr als 90% der Arbeitsverhältnisse, auf die die Regelungen des TVÖD Anwendung finden, der Fall sein.