Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Hibari am 26.08.2020 09:38
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Guten Tag, Ausschreibung vollzeit/unbefristet mit folgenden Merkmalen:
* Festsetzung der Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde- u. Zweitwohnungsteuer, speziell: Erlass von Steuerbescheiden, Erhebung weiterer öffentlicher Abgaben und Beiträge/Gebühren, Entgegennahme und Klärung von Bürgeranliegen, Zusammenarbeit sowie Sachverhaltsklärung im Innen- u. Außenbereich, z. B. mit Finanzämtern, Steuerbüros, Sachgebiet Stadtkasse, Vollstreckung u. a.
*Bearbeitung und Überwachung manueller und elektronischer Akten
*Betriebskosten- bzw. Spitzkostenabrechnung ausgewählter städtischer Einrichtungen
* erfolgreiche Ausbildung zum VFA oder einen gleichwertigen Abschluss; wünschenswert mehrjährige Berufserfahrung
*sehr gute Kenntnisse den üblichen MS-Office-Programmen
*Bereitschaft zur Einarbeitung in fachspezifische IT-Anwendungen
*sicherer Umgang mit Zahlen bzw. sehr gutes Zahlenverständnis
* vorausschauendes analytisches Denken, hohes Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Loyalität, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und selbstständiges Arbeiten sowie gute Kommunikationsfähigkeit und korrektes, sicheres und freundliches Auftreten
*Freude an einem publikumsintensiven und bürgerorientierten Aufgabengebiet
Was meint Ihr welche EG könnte dabei rumkommen?
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E 5 - E 6
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E4 oder E6. E5 würde ich ausschließen.
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Mist. Ich sollte wohl mich besser auf EntgO Bund beschränken
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Die inredestehenden Tätigkeitsmerkmale sind doch bei Bund und Kommunen inhaltsgleich. Mir geht es darum, daß nicht alle aufgezählten Tätigkeiten gFk/Berufsausbildung bedürfen. Mithin kommt bei ungünstigem Zuschnitt auch eine E4 in Betracht. Bedarf es gFk/Berufsausbildung bei mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit, kommt aus meiner Sicht E5 nicht in Betracht, da aufgrund der sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der zu bildenden Arbeitsvorgänge mit einer Wertigkeit von E5 sich in der Gesamtschau der Tätigkeit eine E6 ergäbe.
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Ah, okay.
Mein Gedanke war, dass die Steuerfestsetzung gFK bedarf.
Aktenbearbeitung / Überwachung ist Zusammenhangstätigkeit
BeKo-Abrechnung stellt sich für mich die Frage, ob die gFK benötigt. Falls ja --> gvFK = E 6, falls nein gFK = E 5.
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Im ersten Punkt der Aufzählung ist ja weit mehr enthalten als Steuerbescheide, das ist nicht ein Arbeitsvorgang.
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Bei uns, Kleinstadt in Schleswig-Holstein, werden diese Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 9a bezahlt...
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Bei uns, Kleinstadt in Schleswig-Holstein, werden diese Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 9a bezahlt...
Ich bin ehrlich gesagt auch immer wieder überrascht, welche geringen EG regelmäßig bei den "EG-Schätzungen" im Forum rauskommen. Subjektiv wären mir - sofern diese EG dann auch zuträfen - viele Stellen zu gering bezahlt. Bzw. würde (ebenso subjektiv) das Gehalt nicht zum "gefühlten" Verantwortungsniveau passen.
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Ich bin ehrlich gesagt auch immer wieder überrascht, welche geringen EG regelmäßig bei den "EG-Schätzungen" im Forum rauskommen. Subjektiv wären mir - sofern diese EG dann auch zuträfen - viele Stellen zu gering bezahlt. Bzw. würde (ebenso subjektiv) das Gehalt nicht zum "gefühlten" Verantwortungsniveau passen.
Das Problem ist, dass hier meistens Stellenausschreibungen zur Einschätzung vorgelegt werden. Diese sind in der Regel viel knapper als Tätigkeitsdarstellungen und geben so nur einen oberflächlichen Eindruck.
So ist in diesem Beispiel nicht erkennbar, ob selbständige Leistungen (die je nach Umfang für die Eingruppierung in E 7 - 9a erforderlich sind) vorliegen.
Und wenn etwas nicht zu erkennen ist, kann auch nicht entprechend darüber geurteilt werden.
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Auf welcher Grundlage wurden dann die Einschätzungen in den ersten beiden Antworten abgegeben?
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Auf Grundlage der gegebenen Sachverhaltsschilderung.
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Das Problem ist, dass hier meistens Stellenausschreibungen zur Einschätzung vorgelegt werden. Diese sind in der Regel viel knapper als Tätigkeitsdarstellungen und geben so nur einen oberflächlichen Eindruck.
So ist in diesem Beispiel nicht erkennbar, ob selbständige Leistungen (die je nach Umfang für die Eingruppierung in E 7 - 9a erforderlich sind) vorliegen.
Und wenn etwas nicht zu erkennen ist, kann auch nicht entprechend darüber geurteilt werden.
So ist es leider. Stellenausschreibungen sind halt nur sehr begrenzt geeignet um eine solide Einschätzung abgeben zu können.
Ich hätte als erstes auch spontan EG5 gesagt, aber man müsste alles in AV mit Zeitanteilen zerlegen und dann wird, wie Spid schon ausführte, aus gFK EG 5 in Gesamtbetrachtung schnell gvFK EG 6. SL sind nun wirklich nicht zu erkennen, deshalb käme ich auch max bis EG6.
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Bei uns, Kleinstadt in Schleswig-Holstein, werden diese Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 9a bezahlt...
Moin,
dann hat die Kleinstadt in SH wohl ein kleines Problem damit, die Tätigkeitsmerkmale der EGO entsprechend anzuwenden.
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Auch in unserer Gemeinde sind die Tätigkeiten im Bereich Steuern und Abgaben mit 9a bewertet. In der aufgeführten Beschreibung der Stelle oben fehlt allerdings die Widerspruchsbearbeitung, die hier mit dazu gehört. Also Widerspruchsbearbeitung in Sachen Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs- und Gewerbesteuer.
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Auch in unserer Gemeinde sind die Tätigkeiten im Bereich Steuern und Abgaben mit 9a bewertet. In der aufgeführten Beschreibung der Stelle oben fehlt allerdings die Widerspruchsbearbeitung, die hier mit dazu gehört. Also Widerspruchsbearbeitung in Sachen Grund-, Hunde-, Zweitwohnungs- und Gewerbesteuer.
Was möchtest du uns mit deinem Post mitteilen? :o
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Vermutlich, dass Widerspruchssachbearbeitung in den Augen seines AG zu höherwertigen Tätigkeiten als E6 führt.
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Vermutlich, dass Widerspruchssachbearbeitung in den Augen seines AG zu höherwertigen Tätigkeiten als E6 führt.
Das könnte vermutlich so sein :) Allerdings wertlos, da wir keine näheren Informationen über den Zuschnitt der AV haben ....
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So ist es leider. Stellenausschreibungen sind halt nur sehr begrenzt geeignet um eine solide Einschätzung abgeben zu können.
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Bei uns, Kleinstadt in Schleswig-Holstein, werden diese Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 9a bezahlt...
Moin,
dann hat die Kleinstadt in SH wohl ein kleines Problem damit, die Tätigkeitsmerkmale der EGO entsprechend anzuwenden.
Die Stelle wurde im Rahmen der Überprüfung diverser Stellen anlässlich der Einführung der neuen Entgeltordnung von einem externen Dienstleister so bewertet und von Entgeltgruppe 8 auf 9a angepasst.
Bei uns umfasst das Aufgabengebiet allerdings auch noch die Erstellung von Duldungs- sowie Widerspruchsbescheiden.