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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MaBu am 26.08.2020 10:15
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Moin,
ich werde im Oktober Vater und habe mich gerade mit dem Thema Elterngeld und den "Partnermonaten" (2 Monate) beschäftigt. Meine Frau nimmt die 12 Monate Elternzeit mit Elterngeld.
Inwiefern werden die zwei Partnermonate bei der Jahressonderzahlung im Dezember berücksichtigt? Ich wollte diese von Ende Oktober bis Ende Dezember nehmen. Wird dementsprechend die Sonderzahlung um 1/6 gekürzt? Oder werden die zwei Monate bei der Betrachtung "ausgeklammert"?
Vielen Dank im Voraus
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Elternzeit im Kalenderjahr der Geburt ist unschädlich, §20 Abs. 4 Nr. 1 lit a) TVÖD.
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Ahhh, super! Danke dir!