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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Zodt am 27.08.2020 18:56

Titel: Berechnung Minusstunden - Überstunden
Beitrag von: Zodt am 27.08.2020 18:56
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Aufarbeitung von Minusstunden und derern Verrechnung.

Mir ist eine Stelle zugeteilt, die an ein Jahresarbeitszeitkonto gekoppelt ist, da wir ein Saisonbetrieb sind, der über die Sommermonate eine höherer Wochenstundenanzahl voraussetzt (somit auch nicht als Überstunden bezahlt werden).
Im Januar habe ich begonnen, und, da außerhalb der Saison, nur wenig Büroarbeit war, in den Monaten Januar / Februar knappe 180 Minusstunden gemacht.
Wenn ich diese nun aufarbeite komme ich über meine vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit und somit werden diese dann Zuschlagspflichtig.
Ist das auch in diesem Fall so beim Aufbauen von Minusstunden?

Ich habe mich bereits mit zwei befreundeten Personalern unterhalten, einer hat direkt die Schultern gezuckt, der andere war sich unschlüssig.
In der Hoffnung hier eine Antwort und Hilfe zu finden, bestenfalls sogar mit eine Quelle bzw. Auszug aus dem TVÖD. Das würde es für mich dann einfacher machen dies zu begründen.

Gruß
Titel: Antw:Berechnung Minusstunden - Überstunden
Beitrag von: Spid am 27.08.2020 18:59
Bereits die Prämisse „Wenn ich diese nun aufarbeite komme ich über meine vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit und somit werden diese dann Zuschlagspflichtig.“ ist falsch.
Titel: Antw:Berechnung Minusstunden - Überstunden
Beitrag von: Zodt am 27.08.2020 19:12
Kannst du das genauer erläutern?

Muss ich 39h bringen, mache aber angeordnete 45h welche ich nicht im Schichtturnus abfeiern kann, werden diese Zuschlagspflichtig korrekt?
Titel: Antw:Berechnung Minusstunden - Überstunden
Beitrag von: Spid am 27.08.2020 19:19
Wenn Du Schicht- oder Wechselschichtarbeit leistest, ist das zutreffend - hat aber nichts mit Deiner Prämisse und Sachverhaltsschilderung zu tun.
Titel: Antw:Berechnung Minusstunden - Überstunden
Beitrag von: Zodt am 27.08.2020 19:39
Wenn Du Schicht- oder Wechselschichtarbeit leistest, ist das zutreffend - hat aber nichts mit Deiner Prämisse und Sachverhaltsschilderung zu tun.

Unser Team arbeitet im Schichtdienst.
Trifft es somit auch beim aufarbeiten von Minusstunden zu oder in diesem Falle nicht?
Titel: Antw:Berechnung Minusstunden - Überstunden
Beitrag von: Spid am 27.08.2020 20:03
Schichtdienst ist unbeachtlich. Wenn Schichtarbeit geleistet wird, sind Arbeitsstunden, die über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden, angeordnet worden sind, Überstunden. Der Schichtplanturnus ist dabei jener Zeitraum, in dem die Schichten im Vorhinein festgelegt werden.
Titel: Antw:Berechnung Minusstunden - Überstunden
Beitrag von: itseme am 28.08.2020 15:41
Das ist letztendlich das, was er dargelegt hat.

Somit ist deine Frage mit Ja zu beantworten, Überstunden sind auch dann zuschlagspflichtig, wenn es zum Aufarbeiten vergangene Minusstunden ist.
Titel: Antw:Berechnung Minusstunden - Überstunden
Beitrag von: Spid am 28.08.2020 15:48
Nein, das hat er in keinster Weise dargelegt. Man kann sehr wohl Schichtdienst leisten, ohne daß es sich um Schichtarbeit handelt. Zudem sind Überstunden stets zuschlagspflichtig. Fraglich ist nur, ob solche vorliegen.