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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DaKee am 28.08.2020 16:24

Titel: Wechsel zwischen Landesbehörden
Beitrag von: DaKee am 28.08.2020 16:24
Hallo,

seit 4 Jahren bin ich bei einem Landesbetrieb in NRW angestellt, nun strebe ich eine Verbeamtung (Laufbahnausbildung ab 01.12.2020) bei einer Bezirksregierung desselben Bundeslandes an. Als Angestellter hätte ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, was in diesem Fall wahrscheinlich nicht einzuhalten ist.
Gibt es einen Weg die Kündigungsfrist nicht einzuhalten zu müssen, da es sich übergeordnet um denselben Arbeitgeber handelt (Land NRW), oder zählen die Behörden als völlig unabhängige Arbeitgeber? Ich vermute mal, dass ich trotzdem auf einen Aufhebungsvertrag angewiesen wäre?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Wechsel zwischen Landesbehörden
Beitrag von: Spid am 28.08.2020 16:31
Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung. Die Antwort findet sich in §16 Abs. 4 LBG NW.