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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mosati2019 am 28.08.2020 20:39
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Hallo zusammen,
seit 1. April 2020 habe ich eine neue Anstellung mit einer Tätigkeit in S14. Ich befinde mich aktuell in Stufe 4 (17.Monat). Zum 1. Oktober habe ich ein Angebot für die Tätigkeit einer Teamleitung in S17. Wie verhält es sich bei einem Wechsel mit der Stufenlaufzeit?
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Handelt es sich um denselben AG?
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Ja - gleicher AG & gleiches Amt.
Auf dich ist hier immer Verlass lieber Spid :) DANKE
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Die Stufenlaufzeit in der Stufe der höheren Entgeltgruppe beginnt von vorn.
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Das ist ärgerlich, habe nämlich 12 Monate Stufenlaufzeit-Mitnahme bei der Neueinstellung ausgehandelt.
Gibt es bei einer Höhergruppierung Verhandlungschancen für die Stufenlaufzeit?
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Die Regelung in §1 Abs. 4 der Anlage zu §56 BT-V ist abschließend, es gibt keine Öffnungsklausel. Innerhalb der tariflichen Regelungen gibt es da nichts zu verhandeln.
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Vielen Dank- dann fange ich eben nochmal von vorne an in Stufe 4 :P
S 17 ist ja schon deutlich mehr.
Du bist der Beste. Dankeschön
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Leider wird die neue Teamleitung in S15 ausgeschrieben, d.h. bei einer Höhergruppierung von S14 zu S15 zum 01.01.2021 wären das nur 13,39€ mehr im Brutto, Verlust von 21 Monaten in Stufe 4 und mehr Verantwortung. Klingt gar nicht nach Motivation!
Gibt es vielleicht doch noch irgendeine Möglichkeit die Stufenlaufzeit zu erhalten? z.B. in S14 bleiben und über eine Zulage die Differenz bekommen? Oder so?
Spid ich hoffe du hast noch eine Idee?
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Führung auf Probe
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Zulage aufgrund befristeter Übertragung höherwertiger Aufgaben, sollte die Dienststelle Führung auf Probe nicht nutzen wollen.
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Geht Führung auf Probe für die Dauer von 23 Monaten? ;D
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@ Fragmon: Bringt doch nix, die Stufenlaufzeit beginnt doch bei anschließender Höhergruppierung mit dem Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung.
@Mosati2019: ja
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Gut, aktuell bin ich in S14 Stufe 4 im 18. Monat. Was bedeutet das für die Eingruppierung konkret? Ich könnte vorschlagen ab 01.01.2021 TL in S14 „Führung auf Probe“ machen und zum 01.04.2023 mich in S15 höhergruppieren lassen? Oder direkt in S15 „Führung auf Probe“, um die Stufenlaufzeit nicht zu verlieren?
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Bei Führung auf Probe verbleibst Du bis zum Ende der Probe in der bisherigen Entgeltgruppe, die Stufenlaufzeit läuft weiter, Stufenaufstieg findet normal statt. Es wird eine Zulage gezahlt. Höhergruppierung erfolgt nach der Probe aus der höheren Stufe.
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Gehen wir recht in der Annahme, dass die § 17 Protokollerklärung zu den Absätzen 4, 4a und 4a.1 nur für die Thematik des § 14 TVÖD gilt und eben nicht für die Führung auf Probe § 31 TVÖD?
Bei der Führung auf Probe erfolgt ab 01.01.2021 keine Eingruppierung, sondern nur eine Zulage. Deine Stufenlaufzeit läuft weiter.
Diesen Zustand kann man 2 Jahre halten; also bis 31.12.2023
Wann kommst du in Stufe 5?
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Dann ist die Kommentierung falsch - oder veraltet. Siehe die PE zu §17 Abs. 4 ff.
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Tatsache, da unterscheidet sich der TVöD und TV-L. Danke für den Hinweis.
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Habe am 01.04.2020 in S14 mit Berücksichtigung von 12 Monaten in Stufe 4 bei meinem neuen AG angefangen. Dann kann ich konkret vorschlagen: Führung auf Probe in S14 mit Zulage S15 von aktuell 13,39€ bis 31.03.2023 mit Höhergruppierung in S15 in Stufe 5 ab 01.04.2023, korrekt?
Spid du bist mein Held 🤩
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Ja.
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Okay noch zwei Fragen dazu:
Was muss ich bei „Führung auf Probe“ berücksichtigen? Entstehen im Vergleich zur normalen Höhergruppierung irgendwelche Nachteile?
Angenommen die Stelle der Teamleitung würde innerhalb des Probezeitraums (bis 31.03.2023) neu bemessen werden und auf S17 geändert- ließe sich dann die „Führung auf Probe“ mit neuer Zulage S17 begründen und verlängern?
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Naja, der AG kann es sich natürlich - das ist ja der Sinn von Führung auf Probe - anders überlegen - Du aber auch.
Eine Änderung der Wertigkeit der zur Erprobung übertragenen Führungstätigkeit hat grundsätzlich nur eine Auswirkung auf die Höhe der Zulage.
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Somit gehe ich ein Risiko ein, kann aber jederzeit von der Führungsposition zurücktreten, behalte aber meine Stufenlaufzeit.
Ginge theoretisch auch eine Höhergruppierung in S15 mit Anerkennung von Stufenlaufzeiten?
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Die tariflichen Regelungen zur Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung sind abschließend, innerhalb der tariflichen Regelungen geht das nicht. Der AG darf arbeits- und tarifrechtlich zwar übertariflich vergüten, häufig stehen dem aber andere Regelungen (GemO, Satzung des AG-Verbandes...) entgegen.
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Führung auf Probe ist daher meine einzige Möglichkeit :) DANKE
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Das klingt ja wie auf dem Basar ;)
Als unterlegender Mitbewerber würde ich eine Unterlegenenklage einreichen, wenn nach Zuschlagserteilung die Stelle als auf Probe deklariert wird bzw. mich beim Personalrat beschweren, wenn die Stellenausschreibung nicht im Vorfeld so ausgeschrieben war und ich eine Bewerbung in Betracht gezogen hätte, hätte von vorne rein transparent festgestanden, dass es eine Stelle auf Probe ist.
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Gibt´s beim Personalrat Kekse oder was will man dort? Zudemist es ansonsten unbeachtlich, wogegen Du erfolglos klagen möchtest.
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So geil ;D Jeder kann sich darauf bewerben, völlig ohne Einschränkung. Es ist doch dann meine Entscheidung, ob ich direkt Führung werde und mich höhergruppieren lasse oder ohne Risiko Führung auf Probe mache 8)