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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BAT am 30.08.2020 12:20
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Bitte um Eure Einschätzung.
Die neuen Regelungen sehe ja einen Test nach fünf Tagen ab der Einreise aus einem Risikogebiet vor. Wie verhält es sich wohl, wenn man 10 Tage mit dem PKW in Spanien war und auf dem Rückweg noch vier Tage in Frankreich (keine Risikogebiet). Sofort nach Einreise Test oder DANN nochmals vier Tage warten?
Danke und Gruß
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Liegt dann überhaupt eine Einreise aus einem Risikogebiet vor?
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Für NRW ist es mE eindeutig geregelt, Par. 1 (1) CoronaeinreiseVO NRW. Entscheidend ist nicht die Einreise aus einem Risikogebiet, sondern der Aufenthalt in einem Risikogebiet zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise.
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Für NRW ist es mE eindeutig geregelt, Par. 1 (1) CoronaeinreiseVO NRW. Entscheidend ist nicht die Einreise aus einem Risikogebiet, sondern der Aufenthalt in einem Risikogebiet zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise.
Sicherlich, dabei wird es wohl auch verbleiben, die anderen Landes -VO sind ähnlich. Nun halt die Frage, ob sofort nach Einreise ein Test erfolgen kann, da die vier Tage "Quarantäne" doch materiell nur auf den Aufenthalt in einem Risikogebiet abstellen, kann. Dies vier Tage sind bei Einreise in D ja gerade verstrichen.
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Am besten beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen.
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Am besten beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen.
Ich BIN das zuständige Gesundheitsamt. Zumindest in der derzeitigen Corona-Sachbearbeitung hierfür abgestellt. Diese Anfragen tauchen nun langsam auf und wir sind uns nicht einig in Bezug auf die Auslegung der beabsichtigten Regelungen. Auch das Ministerium zuckt hierzu mit den Schultern. Interessiert mich in diesem Fall besonders, weil mein eigener Urlaub ähnlich verläuft ;)
Ich befürchte jedoch das für das geschilderte Beispiel eher das französische Gesundheitsamt als jenes in Deutschland der entscheidende Faktor sein wird.
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Also suchst du hier im Forum eine Antwort auf eine Frage die von deinem Amt beantwortet werden soll?
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Also wenn die übergeordnete Behörde keine Antwort weiß, würde ich so verfahren, wie es dir am folgerichtigsten erscheint. Im konkreten Fall würde ich die 5-Tage-Frist mit der Ausreise aus dem Risikogebiet beginnen lassen.
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... und in der Praxis sind all die Verordnungen usw. nur Papiertiger. Letztlich erreicht man doch eh nur die, die sich freiwillig testen lassen wollen. Eine Pflicht ist nicht durchsetzbar, solange nicht bekannt ist, wer seinen Urlaub wo verbracht hat.
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Das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr ist auch nur dort durchsetzbar, wo eine stationäre oder mobile Kontrolle stattfindet. Trotzdem sind die Regelungen verbindlich.
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Materiell würden wird dazu tendieren, hier bei Einreise in Deutschland den fünften Tag als gegeben zu sehen und damit sofort eine Testung erfolgen lassen.
Wir streiten uns nur um den teleologigschen Hintergrund. Die Regelung atmet nur so den Gedenken der Repression aus, welche hiermit ja nicht greifen würde.
BTW: natürlich fährt die Masse einfach durch ;)