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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: carriegross am 30.08.2020 20:11
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Hallo,
Oma und Opa waren jetzt auf dem Bürgerbüron und haben sich für die Rentenversicherungen je eine Lebensbescheinigung ausfüllen, bestätigen lassen. Oma musste nichts bezahlen, weil es für die Deutsche Rentenversicherung war. Opa musste 9 € bezahlen, da es für eine französische Rentenversicherung war. Ist das so richtig? Für die DRV kostenlos und für ausländische Rentenversicherungen kostenpflichtig? Wo steht das bitte?
Lieben Dank und liebe Grüße
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MAN MUSS JETZT SCHON NACHWEISEN, DASS MAN NOCH LEBT???
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MAN MUSS JETZT SCHON NACHWEISEN, DASS MAN NOCH LEBT???
Ist doch nur sinnvoll. Sonst hätten mehr Nachbarn Leichen im Keller und Bezüge auf dem Konto.
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Man kann sich sicher über vieles wundern und Fragen stellen - aber bei 9 Euro wüsste ich, wo/wie ich meine Lebenszeit sinnvoll(er) verwenden würde ... 8)
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MAN MUSS JETZT SCHON NACHWEISEN, DASS MAN NOCH LEBT???
Wenn man Rente bezieht ist eine Voraussetzung, dass man noch lebt. Dass diese Voraussetzung irgendwann entfällt liegt in der Natur der Sache ebenso wie man diesen Umstand nicht mehr mitteilen kann. Dazu gibt es § 119 SGB VI. Man kann es lassen, aber dann werden die Zahlungen eingestellt.
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Wo steht das bitte?
Zu 99,9% in der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung o.ä.