Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mogo987 am 30.08.2020 21:39

Titel: Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: mogo987 am 30.08.2020 21:39
Mir wurde von einer bekannten zugetragen, dass sie als Reinigungskraft, die Stufe 6 der EG2 nicht erreichen kann, weil das die EGO seit 2017 so regelt. Das hat ihr das Personalamt so mitgeteilt.
Ich kann es dort allerdings nicht finden.

Kann mir jemand sagen, ob dies richtig ist oder ob es i-wo anders steht?!
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 30.08.2020 21:52
Das ist Unfug.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: DiVO am 31.08.2020 10:36
Mir wurde von einer bekannten zugetragen, dass sie als Reinigungskraft, die Stufe 6 der EG2 nicht erreichen kann, weil das die EGO seit 2017 so regelt. Das hat ihr das Personalamt so mitgeteilt.
Ich kann es dort allerdings nicht finden.

Kann mir jemand sagen, ob dies richtig ist oder ob es i-wo anders steht?!

Kommt drauf an wo sie genau beschäftigt ist. Manche Landeskirchen, die den TV-L anwenden haben bei den Reinigungskräften in der Tat die Stufe 6 ausgeschlossen in ihren Dienstvertragsordnungen.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 10:39
Wir befinden uns aber im Unterforum TVÖD Kommunen - wo weder der TV-L noch DVOs eine Rolle spielen.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: mumble am 31.08.2020 13:20
Man sollte dazu sagen, dass es diese Regelung mal gab.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 13:30
Zutreffend ist, daß bei Eingruppierung nach VGr. X, VGr. IX nach Aufstieg aus VGr. X, LGr. 1 mit austehendem Ausstieg nach LGr. 1a und LGr. 1a im TVÖD aufgrund des Anhangs zu §16 TVÖD i. d. b. z. 31.12.2016 g. F. nach Überleitung in E2 oder vorläufiger Eingruppierung in E2 aufgrund von Anlage 1 zum TVÜ-VKA anhand der zuvor genannten VGr. Stufe 5 die Endstufe war - aber eben nur bis zur Einführung der und Überleitung in die EGO zum 01.01.17. Der TE hebt aber explizit auf eine solche Regelung in der EGO seit 2017 ab.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: BAT am 31.08.2020 13:48
... und so einige Personalämter lassen die Stufenlaufzeit damit ab 2017 erst beginnen und sehen eine Stufe 6 damit frühestens am 01.01.2022 ;)
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 14:02
Was rechtswidrig ist, da es gem. §16 Abs. 3 TVÖD auf Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Stufe derselben Entgeltgruppe beim selben AG ankommt. Gem. PE zu §29a Abs. 1 TVÜ-L handelt es sich immer nocj um dieselbe Entgeltgruppe.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: BAT am 31.08.2020 14:25
Was rechtswidrig ist, da es gem. §16 Abs. 3 TVÖD auf Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Stufe derselben Entgeltgruppe beim selben AG ankommt. Gem. PE zu §29a Abs. 1 TVÜ-L handelt es sich immer nocj um dieselbe Entgeltgruppe.

Sicherlich richtig. Wir hatten aber bereits vor Jahren den Disput darüber, ob denn ein Verweilen in der jeweiligen Stufe zu konstatieren ist, wenn nach den laufenden Regelungen gar keine Stufenlaufzeit zu erkennen ist. Ich weiche auch heute nicht von meiner Auffassung ab, daß bis zur Neuregelung keine Stufenlaufzeit erfolgen konnte - anerkenne jedoch Minderheitenmeinungen ;)
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 14:39
Dein Argumentationsmuster funktioniert aber nur in den Fällen, in denen in §16 Abs. 3 TVÖD keine Stufenlaufzeit normiert war. Das war sie jedoch auch in den Fällen, in denen der Anhang zu §16 eine abweichende Endstufe festlegte, denn dieser Umstand tangierte ja nicht die Stufen der Entgelttabelle, sondern lediglich deren Erreichbarkeit.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: BAT am 31.08.2020 14:54
Ja. Und Stufe 6 war nach der alten Regelung nicht erreichbar. Solange keine abweichenden Regelungen galten, war damit auch keine Stufenlaufzeit zu konstatieren. Wohin sollte diese auch führen?

Vielmehr scheinen die Tarifparteien ohne eine genaue Benennung von Ausnahmetatbeständen und der Einführung einer Neuregelung ex nunc auch in Bezug auf weitere Auswirkungen von ex nunc und nicht ex tunc auszugehen. Eine andere Interpretation würden einer starken Argumentation bedürfen.


Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 15:07
Stufe 6 war in einigen Fällen nicht erreichbar, nämlich in jenen, in denen das in der Anlage zu §16 TVÖD festgelegt war. Nichtsdestotrotz haben die TVP unabhängig davon eine Stufenlaufzeit für Stufe 5 festgelegt. Sie beträgt 5 Jahre. Was die TVP in der Anlage zu §16 TVÖD getan haben, ist die Wirkung auszuschließen, nach der Stufenlaufzeit in Stufe 6 zu kommen. Diesen Wirkungsausschluß haben die TVP durch Vereinbarung beseitigt.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: BAT am 31.08.2020 15:20
Diesen Wirkungsausschluß haben die TVP durch Vereinbarung beseitigt.

Das ist ja nicht strittig. Ex nunc oder ex tunc ist die Frage. Da es tarifliche Regelungen zu den Stufen gibt, z. B. in Bezug auf einschlägige Berufserfahrung, die Regelungen für Bereiche außerhalb des JEWEILS geltenden Tarifregimes enthalten, wäre eine entsprechende Regelung auch für solche Besonderheiten wie hier vorliegend zu erwarten. Da dies nicht der Fall ist, ist von einer vollständigen Gültigkeit - sowie dem entsprchenden Willen der TVP - ex nunc auszugehen.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 15:38
Die TVP haben aber keine Regelungen getroffen, die die Stufenlaufzeit in der Stufe 5 in irgendeiner Form berührte. Die Regelungen zur Stufenlaufzeit in Stufe 5 sind seit Bestehen des TVÖD dieselben.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Lars73 am 31.08.2020 15:41
Es gab ja auch die Fälle mit Tätigkeitswechsel in der E9 wo die Zeiten aus der abweichenden Endstufe angerechnet wurden. Nicht nur deshalb neige ich zur Auslegung wie von Spid beschrieben.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: BAT am 31.08.2020 15:46
Es gab ja auch die Fälle mit Tätigkeitswechsel in der E9 wo die Zeiten aus der abweichenden Endstufe angerechnet wurden. Nicht nur deshalb neige ich zur Auslegung wie von Spid beschrieben.

Das ist doch nicht vergleichbar, die Stufenlaufzeit war immer offen, aber auf neun Jahre ausgedehnt.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Lars73 am 31.08.2020 15:51
Nein es gab eine abweichende Endstufe.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: BAT am 31.08.2020 15:56
Nein es gab eine abweichende Endstufe.

Auch. Wir hatten dir Frage auch bei Personen in Stufe 4 mit 9 Jahren Stufenlaufzeit auf Stufe 5. Dann Übertragung von Tätigkeiten, die keine besondere Stufenlaufzeiten mehr vorsahen.

In den anderen Fällen, also bereits Stufe 5 und dann Freigabe auf Stufe 6 haben wir Stufenlaufzeiten erst ab der Tarifänderung bzw. der Übertragung von Tätigkeiten die keine Limitierung vorsehen angerechnet, nicht vorher. Hierzu bedarf es einer tariflichen Regelung.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 15:59
Es gibt ja eine tarifliche Regelung. Ihr habt Euch lediglich dazu enstchlossen, sie nicht zu befolgen und die AN stattdessen zu betrügen.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: BAT am 31.08.2020 16:03
Es gibt ja eine tarifliche Regelung. Ihr habt Euch lediglich dazu enstchlossen, sie nicht zu befolgen und die AN stattdessen zu betrügen.

Spätestens bei jemanden der nicht mehr auf Stufe 5 in E9 limitiert war, sondern die Stufe 6 beziehen würde ist das Unsinn. Der Verfall von Stufenlaufzeiten ist im TVÖD die Norm, die Anerkennung die absolute Ausnahme. Für diese Ausnahmen braucht es eine dezidierte Begründung.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Lars73 am 31.08.2020 16:07
Die E9 war eine Entgeltgruppe. Die Sache war eindeutig geregelt. Wortlaut und Systematik sind da eindeutig. Deshalb sehen es auch alle Kommentare so.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: Spid am 31.08.2020 16:09
Es bedarf zudem aufgrund der Definition von Stufenlaufzeit in den genannten Fällen weder einer Anerkennung noch gäbe es eine Norm, die deren Verfall bestimmte.
Titel: Antw:Keine Stufe 6 für Reinigungskräfte der EG2?
Beitrag von: BAT am 01.09.2020 14:41
Die E9 war eine Entgeltgruppe. Die Sache war eindeutig geregelt. Wortlaut und Systematik sind da eindeutig. Deshalb sehen es auch alle Kommentare so.

Das war auch nicht in Frage gestellt. Es war seinerzeit das Thema, ob jener mit verlängerten Stufenlaufzeiten und sechs Jahre in der Stufe 4 bei Übertragung von Tätigkeiten ohne verlängerte Stufenlaufzeiten nicht nur sofort der Stufe 5 unterfällt, sondern in dieser bereits fiktive zwei Jahre verbracht hat.