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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Anka am 31.08.2020 08:31
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Hallo,
ich ich beginne ab dem kommenden Schuljahr in Baden-Württemberg als Gymnasiallehrer und werde als Studienrat nach A13(Z) besoldet.
Steht das "Z" für die Strukturzulage (nach §46 LBesGBW) oder für eine Stellenzulage?
Viele Grüße
Anka
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Da die Landesbesoldungsordnung dem "gemeinen" Studienrat an Gymnasien keine Antszulage zuordnet, wird es sich bei der Zulage vermutlich - wie in NRW - um eine Strukturzulage handeln.