Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Anka am 31.08.2020 08:31

Titel: [BW] A13 vs. A13(Z)
Beitrag von: Anka am 31.08.2020 08:31
Hallo,
ich ich beginne ab dem kommenden Schuljahr in Baden-Württemberg als Gymnasiallehrer und werde als Studienrat nach A13(Z) besoldet.

Steht das "Z" für die Strukturzulage (nach §46 LBesGBW) oder für eine Stellenzulage?

Viele Grüße
Anka
Titel: Antw:A13 vs. A13(Z) - Baden-Württemberg
Beitrag von: 2strong am 31.08.2020 11:14
Da die Landesbesoldungsordnung dem "gemeinen" Studienrat an Gymnasien keine Antszulage zuordnet, wird es sich bei der Zulage vermutlich - wie in NRW - um eine Strukturzulage handeln.