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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Radelmann am 31.08.2020 19:24
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Hallo,
ich wechsel im Dezember auf Grund einer neuen Arbeitsstelle von TV-L 13 zu TVöD 13.
Bisher lief eine betriebliche Altersvorsorge bei der VBL (VBL Classic), da ich bisher bei Universitäten angestellt war. Leider habe ich noch nicht die drei Jahre Mindestbeitragseinzahlung erreicht, die man ja braucht, um sich das später anrechnen lassen zu können.
Nun ist für mich die Frage, ob die VBL auch den TVöD abdeckt bzw. ich den Mindesteinzahlungszeitraum auch durch eine Beschäftigung im TVöD erreichen kann.
Viele Grüße
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Die VBL läuft weiter.
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Sofern der AG Mitglied in der VBL ist. Das ist zwar beim Bund der Fall, nicht aber bei den zahllosen Zuwendungsempfängern, die den TVÖD Bund anwenden.
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Also ich bin eher bei einem Zuwendungsempfänger angestellt, der den TVöD anwendet.
Was ist, wenn der AG nicht Mitglied in der VBL ist, sondern eine andere Versicherung als betriebliche Vorsorge anbietet? Auf dem Personalbogen steht etwas von Entgeltumwandlung, VWL Vertrag und VBLU.
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VBLU ist eine bAV für Zuwendungsempfänger des Bundes und der Länder, die mit der VBL nichts zu tun hat. Er wird dich nach der Wartezeit des KSchG in der VBLU versichern. Die VBL wird mangels Mitgliedschaft der AG nicht von diesem fortgeführt.