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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anonymos97 am 02.09.2020 12:46
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Hallo ihr Lieben.
Ich wollte mich mal nach der Eingruppierung einer MFA im stationären Bereich und gleichzeitig Stationssekretärin erkundigen. Aktuell bin ich in der EG 5 eingruppiert. Nachdem ich ein bisschen recherchiert habe, fiel mir das auf:
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Hierzu Protokollerklärung) =
Protokollerklärung
Schwierige Aufgaben sind z. B. Patientenabrechnungen im stationären und ambulanten Bereich, Durchführung von Elektro-Kardiogrammen mit allen Ableitungen, Einfärben von cytologischen Präparaten oder gleich schwierige Einfärbungen.
Meine Frage:
Bei vielen Kollegen wurde ein Antrag auf EG6 abgelehnt. Ich bin jedoch der Meinung das das mir/uns nach diesem Ausschnitt zusteht, da ich sowohl ein EKG als auch die Abrechnung nach GOÄ übernehme.
Hat jemand Erfahrungen? Würdet ihr einen Antrag stellen? Zu sagen ist, das ich im Klinikum seit 2018 bin, in der Abteilung jedoch erst seit 04/2020. Möchte allerdings nicht noch mehr Zeit verstreichen lassen, da ja bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder bei 0 beginnt.
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Das Rechercheergebnis ist falsch.
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.
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TB? Wie genau ist das gemeint?
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TB=Tarifbeschäftigte
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Ja gut, aber zb EKGs gehören zu meinen täglichen Aufgaben und sind auch nicht nur vorübergehend!? Genauso die Abrechung, dies wurde an zwei von uns weitergegeben, die das dauerhaft machen müssen. Wieso steht mir das dann nicht zu ?
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Ich habe doch bereits ausgeführt, daß Dein Rechercheergebnis falsch ist.
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Wieso ist es bitte falsch, wenn es genau in dem Forum so zu finden ist?
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Es ist falsch, weil es im Tarifvertrag anders geregelt ist.
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Och Spid, lass den armen Anonymos97 doch nicht am langen Arm verhungern...
@Anonymos97
Laut Tarifautomatik bist du stets korrekt eingruppiert. Daher ist ein Antrag auf Überprüfung, Höhergruppierung oä tariflich nicht vorgesehen.
Der Arbeitgeber bildet sich lediglich eine eigene Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die tariflich nicht bindend ist.
Wenn du also der Meinung bist, in der EG 6 eingruppiert zu sein, teile dies deinem Arbeitgeber mit; zusammen mit einer ernsthaften Zahlungsaufforderung.
Wie eine solche "ernsthafte Zahlungsaufforderung" aussehen kann, findest du hier im Forum.
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Es geht mehr um das Tätigkeitsmerkmal. Es ist falsch. Der Allg. Teil findet Anwendung.
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steile These. so mit quasi keinen Informationen. :-)
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Angesichts des Umstandes, daß es das Tätigkeitsmerkmal nicht gibt und Teil B Abschnitt XI Ziff. 12 EGO schlicht auf den allg. Teil verweist, ist das keine steile These. Deine Ausführungen zeigen lediglich Deine eklatante Wissenslücke auf.