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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Verwaltungsmensch am 03.09.2020 10:06
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Hallo zusammen,
wie läuft eine Übernahme in das Beamtenverhältnis als derzeitiger Tarifbeschäftigter ab (ohne Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, diese muss erst anerkannt werden).
Kann jemand aus seinem Wissens- und/oder Erfahrungsschatz berichten?
Grüße
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Mittels übergabe der Ernennungsurkunde
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Kaisers Antwort ist in der Tat alles, was man dazu erstmal sagen kann, alles andere ist zum einen Bundesland als auch Dienstherren abhängig.
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Ohne Laufbahnbefähigung wird keine Verbeamtung erfolgen, da sie zwingende Voraussetzung ist.
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Mittels übergabe der Ernennungsurkunde
Tatsächlich doch durch die Annahme der Ernennungsurkunde - oder nicht? Es braucht doch den Willensakt des zu Ernennenden.
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Ach bist du wieder spidsfindig...
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Nunja,
Übergabe ist juristisch definiert als "einvernehmlicher Wechsel im Besitz", also sowohl die Aushändigung (der Urkunde) als auch deren Annahme.
Somit reicht die Übergabe aus, da sie auch die Annahme beinhaltet. qed ;)
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Das trifft im Zivilrecht zu. Im öffentlichen Recht bedarf es für die Übergabe keines Willensaktes des Empfängers, es genügt der Erhalt - ohne Willensakt des Empfängers aber keine Ernennung.
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Das trifft im Zivilrecht zu. Im öffentlichen Recht bedarf es für die Übergabe keines Willensaktes des Empfängers, es genügt der Erhalt - ohne Willensakt des Empfängers aber keine Ernennung.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde ist willentliche Besitzverschaffung, d.h. Besitzverschaffung an der Urkunde mit Willen der Behörde und Besitzbegründungswillen des Beamten.
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Richtig. Deshalb ist Aushändigung ja auch etwas anderes als Übergabe.