Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Poincare am 09.09.2020 11:23

Titel: [BW] Laufbahnbefähigung nach LBG §16 2a
Beitrag von: Poincare am 09.09.2020 11:23
Zitat
eine mindestens dreijährige, der Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt,

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich werde ggf. nach obiger Vorschrift verbeamtet werden können, und wollte einmal in die Runde fragen, ob jemand weiß, ob es sich um 3 Jahre Vollzeittätigkeit oder Äquivalent handelt und wo das ggf. geregelt ist.

Vielen Dank!