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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Sozialarbeiter am 09.09.2020 21:45
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Moin,
Ich hab mal eine Frage zur Geschichte des BAT und seiner Ablösung. Zu der Zeit habe ich gerade meine Grundschule abgeschlossen und habe es live natürlich nicht mit verfolgt.
Ältere KollegInnen schwärmen noch von BAT Zeiten, dass es viel mehr Benefits gab und die Ablösung durch TVöD und TVL keine Verbesserung darstellte. Zumal habe der öD damals noch gemeinsam gestreikt und nicht wie nun getrennt.
Was ich hier und da im Forum an Anmerkungen mitgelesen habe, habe ich hier ähnliche Äußerungen vernommen.
Allerdings konnten mir meine KollegInnen nicht erklären, was damals vor rund 15 Jahren gelaufen ist, wodurch es zur Ablösung kam. Was die (politischen?) Hintergründe waren oder verschiedenen Interessen (von Gewerkschaften oder AG Seite?)?
Daher wollte ich mal fragen, ob einer der schlauen Füchse bzw. Alten Hasen hier, das noch erinnert oder weiß und in Kürze den Diskurs von damals zusammenfassen kann.
Grüße aus Hamburg
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Ich habe den BAT auch nicht kennengelernt sondern auch nur die nostalgischen Kollegen. Es klingt für mich immer nach dem üblichen "Früher war alles besser." Das sagt Oma ebenso wie viele Ü35 aus dem Beitrittsgebiet.
Das liegt daran das man sich gern an die positiven Erlebnisse erinnert und die negativen verdrängt werden auch wenn diese überwogen haben.
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Ich habe den BAT auch nicht kennengelernt sondern auch nur die nostalgischen Kollegen. Es klingt für mich immer nach dem üblichen "Früher war alles besser." Das sagt Oma ebenso wie viele Ü35 aus dem Beitrittsgebiet.
Das liegt daran das man sich gern an die positiven Erlebnisse erinnert und die negativen verdrängt werden auch wenn diese überwogen haben.
Nö
Eine Sache die "besser" war: Man hatte nicht so ein Stufensystem mit "Rückstufung" bei HG oder AG Wechsel gehabt.
Man kroch seinem Alter entsprechend die Leiter automatisch hoch....
Und die "Zusatzrente" war auch mehr Richtung Pensionsniveau.
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Es gab viele Gründe für die Abkehr vom BAT, z.B.
1. In Tarifverhandlungen zum BAT wurde die Arbeitgeberseite vom Bundesinnenminister vertreten. Dieses passte den z.B. den Bundesländern nicht, so dass sie auf einen eigenen Tarifvertrag gedrängt haben.
2. Durch den TV-L haben sich im Vergleich zu den früheren Bezahlungsregelungen im BAT für Angestellte deutliche Unterschiede bei den Stufen der Entgelttabelle ergeben. Für Angestellte gab es im BAT wegen des uneinheitlichen Aufbaus der Vergütungstabelle je nach VergGr. zwischen neun und zwölf Stufen (sog. Lebensaltersstufen). Die Stufenlaufzeit zum Erreichen der jeweils nächsthöheren Stufe betrug generell zwei Jahre. Anknüpfungspunkt für die Stufenzuordnung bei Neueinstellungen war das Lebensalter des Angestellten. Vordienstzeiten konnten in gewissem Umfang angerechnet werden.
Diese an das Lebensalter orientierte Bemessung der Grundvergütung war auf Dauer rechtlich nicht mehr zu halten. Jüngere Arbeitnehmer haben im Vergleich zu älteren Arbeitnehmern trotz gleicher Dauer der Beschäftigung zum Teil deutlich weniger Gehalt erhalten.
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Es gab viele Gründe für die Abkehr vom BAT, z.B.
1. In Tarifverhandlungen zum BAT wurde die Arbeitgeberseite vom Bundesinnenminister vertreten. Dieses passte den z.B. den Bundesländern nicht, so dass sie auf einen eigenen Tarifvertrag gedrängt haben.
Nö.
Zu BAT-Zeiten gab es auf der Arbeitgeberseite eine Verhandlungsgemeinschaft aus Bund (vertreten durch den BMI), Ländern (vertreten durch die TdL) und Kommunen (vertreten durch die VKA).
Das Ausscheren der TdL geschah 2003 unabhängig von der Frage der Ablösung des BAT.
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Ich habe den BAT auch nicht kennengelernt sondern auch nur die nostalgischen Kollegen. Es klingt für mich immer nach dem üblichen "Früher war alles besser." Das sagt Oma ebenso wie viele Ü35 aus dem Beitrittsgebiet.
Das liegt daran das man sich gern an die positiven Erlebnisse erinnert und die negativen verdrängt werden auch wenn diese überwogen haben.
Nö
Eine Sache die "besser" war: Man hatte nicht so ein Stufensystem mit "Rückstufung" bei HG oder AG Wechsel gehabt.
Man kroch seinem Alter entsprechend die Leiter automatisch hoch....
Und die "Zusatzrente" war auch mehr Richtung Pensionsniveau.
Auch zu hat Zeiten fiel man eine Altersstufe runter bei höhergruppierung.
Was besser war? Es gab 13,5 Gehälter (ein volles im.winter, ein halbes im.sommer), 2 freistellungstage und die gehaltstabelle war höher. Und man war nicht mit zig anderen Branchen in einer riesengewerkschaft sondern hatte seine eigene.
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Auch zu hat Zeiten fiel man eine Altersstufe runter bei höhergruppierung.
Hattest du schon ein oder mehrere alkoholhaltige Getränke? :) Was wolltest du mit dem Satz sagen?
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Waren Sonderzuwendung und Urlaubsgeld nicht in eigenen Tarifverträgen geregelt? Und wo machte das Urlaubsgeld ein halbes Monatsgehalt aus?
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Auch zu hat Zeiten fiel man eine Altersstufe runter bei höhergruppierung.
Hattest du schon ein oder mehrere alkoholhaltige Getränke? :) Was wolltest du mit dem Satz sagen?
Ich glaube es heißt "Auch zu BAT Zeiten [...]"
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Stimmt :) Beim 2. lesen leicht zu erkennen.
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Stimmt :) Beim 2. lesen leicht zu erkennen.
Du meintest nach dem zweiten Bier?
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Genau
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[...]Und man war nicht mit zig anderen Branchen in einer riesengewerkschaft sondern hatte seine eigene.
Ich glaube, das ist ein Punkt, den ich mir aktuell auch gerne wünschen würde. Wirkliche große Erfolge lese ich gefühlt nur von "kleinen" Gewerkschaften und seltener von den Großen.
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[...]Und man war nicht mit zig anderen Branchen in einer riesengewerkschaft sondern hatte seine eigene.
Ich glaube, das ist ein Punkt, den ich mir aktuell auch gerne wünschen würde. Wirkliche große Erfolge lese ich gefühlt nur von "kleinen" Gewerkschaften und seltener von den Großen.
Die ÖTV als eine der Vorläufergewerkschaften von Verdi war genau der gleiche Napfsülzenverein ...
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Napfsülzenverein ...
;D ;D
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Auch zu hat Zeiten fiel man eine Altersstufe runter bei höhergruppierung.
Was besser war? Es gab 13,5 Gehälter (ein volles im.winter, ein halbes im.sommer), 2 freistellungstage und die gehaltstabelle war höher.
Zudem eine 38,5 Stunden - Woche.
Aber Altersstufe war Altersstufe. Man war in BAT VII 28 Jahre und in BAT 5 c 28 Jahre. Mir ist keine "Rückstufung in Erinnerung".
Zudem - heute noch als Bestandsschutz da - Krankengeldzuschuss verlängert, eingeschränkter Beihilfeanspruch - andere Berechnung von Jubiläen und - allerdings gesetzlicherseits sowie betriebsintern - mehr Feiertage. Silvester und Heiligabend waren zudem nie zu arbeiten.