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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Lutz am 16.09.2020 09:32
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Hallo,
meine Freundin ist Baptistin und wollte eben grad einen Personalausweis beantragen und hat Passbilder vorgelegt, auf dem sie mit einem Kopftuch zu sehen ist. Das wäre wohl erlaubt, wenn man aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Sie hatte auch einen formlosen Einzeiler der Passbehörde vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass sie Baptistin ist. Das hatte der Passbehörde aber nicht ausgereicht. Sie soll nochmal wiederkommen und ein offizielles Schreiben der Baptistengemeinde mitbringen, aus dem eben hervorgeht, dass sie denen angehört.
Muss das tatsächlich so sein?
Danke.
Grüße
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Ja, formlose Einzeiler kann man zu jedem Thema vorlegen.
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Ich halte das für Kwatsch. Man kann eine religiöse Überzeugung haben, ohne einer Gemeinde anzugehören.
Und wer eine solche Überzeugung hat, insbesondere bestimmte Kleidungsstücke tragen zu müssen, kann diese sicherlich auch gegenüber der Passbehörde glaubhaft machen.
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Ich halte das für Kwatsch. Man kann eine religiöse Überzeugung haben, ohne einer Gemeinde anzugehören.
Und wer eine solche Überzeugung hat, insbesondere bestimmte Kleidungsstücke tragen zu müssen, kann diese sicherlich auch gegenüber der Passbehörde glaubhaft machen.
Ja, man muss es aber glaubhaft machen können und das wird nicht mit einem einzigen Satz funktionieren, wenn man keiner Glaubensgemeinschaft angehört.
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Und wie macht es nun am besten glaubhaft, wenn man keiner Gemeinde oder dergleichen angehört?
Wie machen das auch z. B. deutsche Muslime?
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Und wer eine solche Überzeugung hat, insbesondere bestimmte Kleidungsstücke tragen zu müssen, kann diese sicherlich auch gegenüber der Passbehörde glaubhaft machen.
In dem deine Freundin der interessierten Stelle darlegt, warum sie aus innerer Überzeugung so handelt, wie sie es tut. Nen Einzeiler würde mich da auch nicht überzeugen.
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Kopftuch ab -- Bild machen -- Kopftuch wieder drauf
Ist das denn wirklich soooo schwer? ::)
Von mir aus in einer Fotokabine, da ist sie alleine und es sieht keiner. Kann sie dann daheim ihrem Mann so verkaufen... ;D ;D ;D
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Hier nach
https://www.biometrisches-passbild.net/ausnahmen-der-biometrietauglichkeit.html
muss man gar nichts angeben, oder!?
Ich finde auch keine Vorschriften, aus denen hervorgeht, dass man da irgendetwas belegen muss oder so.
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Das macht ja nichts, die Passbehörde hat die Voraussetzungen deutlich genannt.
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...wobei hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Muslime auch eine Bescheinigung vorlegen müssen...insofern ein Gleichbehandlungsverstoß...
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Es gilt, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Eine solche Bescheinigung (typisch deutsch, es muss ja irgendeine religiöse Organisation geben, die sowas ausstellt) könnte aber die Glaubhaftmachung erleichtern.
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...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)
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...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)
Nicht so schwer - § 5 PassV
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Anlage 8 zu § 5 PassV:
Kopfbedeckung
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Das diese Gründe von irgendeiner Institution zu bescheinigen sind, steht da aber nicht. Und wenn, gilt das entweder für alle oder für keinen.
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...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)
Nicht so schwer - § 5 PassV
Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
Falls ja, würde ja letztlich allein die Aussage ausreichen, dass man Baptist, Muslime, Buddhist ... ist.
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...das Problem ist hier wohl die Auslegung der Vorschriften, die von Ort zu Ort komplett unterschiedlich sein kann...
...wenn man es "durchziehen" würde, glaube ich nicht, dass man eine solche Bescheinigung verlangen kann...
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Das diese Gründe von irgendeiner Institution zu bescheinigen sind, steht da aber nicht. Und wenn, gilt das entweder für alle oder für keinen.
Hätte ich auch nicht behauptet - vgl. meinen Post von 13:08 Uhr.
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Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
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Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
https://www.pastafari.eu/
hatte bei denen nicht einer Nudelsieb auf dem Kopf??
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naja, da wäre der Nachweis leicht zu erbringen.
Weltanschauung ist vorhanden, Kirche im Namen auch und ein e.V. stellt Mitgliedsbescheinigungen aus. Sehr deutsch alles :)
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...mit nem Nudelsieb auf dem Kopf, glaubt man dir auch ohne Bescheinigung... ;D
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Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
Hier nach
http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/
ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.
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Die Gerichte sind da ja ziemlich einer Meinung.
Mit Nudelsieb wird es aber wohl nichts, denn die Ernsthaftigkeit der Glaubensüberzeugung ist da doch zweifelhaft.
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Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
Hier nach
http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/
ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.
Damit hast Du ja Deine Antwort gefunden und Deine Liebste kann das auf der Passbehörde zeigen. Dann werden die schon zahmer! ;-) @Organisator hat leider nicht Recht mit seinen Ausfuhrungen.
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Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.
Korrekt?
nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
Hier nach
http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/
ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.
Ich rege an, einen Blick in das Gesetz und die Verwaltungsvorschrift dazu zu werfen. Ein Hinweis auf irgendeinen Artikel in irgendeinem Blog, der 15 Jahre alte Rechtsprechung zitiert, kann schonmal deneben liegen.
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@Organisator hat leider nicht Recht mit seinen Ausfuhrungen.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - inwieweit lag ich falsch?
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Damit hast Du ja Deine Antwort gefunden und Deine Liebste kann das auf der Passbehörde zeigen. Dann werden die schon zahmer! ;-)
Davon rate ich dringend ab. Die Behörde hat korrekt auf die Voraussetzungen hingewiesen. Mit irgenwo im Internet gefundenen, falschen Informationen bei der Behörde anzukommen wäre nicht so schlau...
Ist so, als würde dir irgendjemand versuchen, deinen Job zu erklären. Kommt nicht gut an, schon gar nicht mit falschen Infos...
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Der Sinn und Zweck einer religiös begründeten Kopfbedeckung hat nicht einmal ansatzweise etwas mit Passfotos zu tun. Außer Polizei u.ä. Behörden wird niemand den Pass sehen und somit zeigt sich die Passeigentümerin in der Öffentlichkeit auch nicht "unschicklich".
Aber vielleicht irre ich mich auch... Gibt es schon Passfotos mit Corona-Maske? Ich möchte ungerne sterben, nur weil ein Fotograf so scharf auf mein Gesicht ist.
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@Organisator
Warum sollten die Urteile veraltet und nicht mehr gültig sein? In den Verwaltungsvorschriften steht nichts, was einen Sachbearbeiter dazu bemächtigt, etwas zu verlangen.
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Weil sich das Urteil auf eine Verwaltungsvorschrift bezieht, die in dieser Form nicht mehr existiert.
Ansonsten interpretiere ich die Verwaltungsvorschrift schon so, dass sie den Mitarbeiter der Passstelle dazu bemächtigt, etwas zu verlangen. Nämlich die Glaubhaftmachung, warum ein Kopftuch aus religiösen Gründen getragen wird / getragen werden muss.
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Ahhh ... Ok, also neue Vorschrift bedeutet, dass es auch Urteile geben muss, die sich darauf beziehen? Wie lautete denn der Passus der alten entsprechenden Vorschrift?
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Es ist eher so, dass sich der Blogeintrag mit Rechtsprechung zur alten Verwaltungsvorschrift bezieht (z.B.
In Satz 2 der Verwaltungsvorschrift ist aufgezählt, für wen die Ausnahme gilt. Die muslimische Frau mit ihrer Kopfbedeckung findet keine Erwähnung.)
Diese und andere Schlüsse haben sich durch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift erledigt. Demzufolge betreffen die Urteile auch Regelungen, die so nicht mehr exisiteren.
Deine Frage beantwortest du dir ganz einfach, indem du den Blogeintrag und die Schlüsse daraus mit der neuen VV vergleichst.