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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hilfe gesucht am 23.09.2020 08:08
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Hallo Ihr Lieben, die Freude ist groß, ich werde im Zuge einer Tätigkeitsüberprüfung höhergruppiert. Ich führe schon längere Zeit Arbeiten aus, die nicht mehr meiner bisherigen Eingruppierung entsprachen, die mir aber übertragen wurden.
Ist dafür ein Änderungsvertrag von Nöten oder wird die Höhergruppierung im Zuge der neuen Tätigkeitsbeschreibung festgelegt ohne Änderungsvertrag. Hat ein Änderungsvertrag Vor- oder Nachteile?
Danke für Eure Antworten!
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Die Vertragsänderung ist die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, diese ist ja ausweislich Deiner Schilderung bereits geschehen. Mithin gibt es nichts mehr, worüber ein Änderungsvertrag zu schließen wäre.
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Warum bekomme ich dafür dann von meiner Dienststelle einen Änderungsvertrag, den ich unterschreiben soll?
Jemand eine Idee?
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Unfähigkeit? Formalismus? Der Versuch, nachteilige Änderungen unterzuschieben?
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Warum bekomme ich dafür dann von meiner Dienststelle einen Änderungsvertrag, den ich unterschreiben soll?
Jemand eine Idee?
Vermutlich steht da doch auch nur in welcher E du ab sofort bist und das sich an anderen Vertragsgegenständen nichts ändert. Sollten weitere Änderungen enthalten sein: s. Spid
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Der Versuch, nachteilige Änderungen zu unterschreiben...
Hast Du Ideen was das sein könnte? Also natürlich nur Eingruppierungsrelevantes. Könnte die Stufenzuordnung meiner neuen Entgeltgruppe nach unten gesetzt werden? Derzeit bin ich auf einer E8 Stufe 5 und müsste lt. meiner Überlegung in der E10 in Stufe 3 kommen.
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AN und AG können alles mögliche vereinbaren, insbesondere wenn keine beiderseitige Tarifbindung besteht. Längere Arbeitszeit, weniger Urlaub, weniger Geld, keine Reisekostenerstattung...
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Mache dir keine Sorgen. Das machen viele Behörden obwohl es nicht nötig ist. Man möchte einfach nur, dass der Arbeitsvertrag in der "durchgeschriebenen Fassung" sauber ist. Es hat zwar jeweils nur deklaratorischen Charakter aber Juristen mögen es anscheinend, wenn der aktuelle Änderungsvertrag alle aktuellen Bestandteile umfasst. Da ja vermutlich im ersten Arbeitsvertrag die Eingruppierung angeben worden ist, möchte man dies nun aktualisieren, damit es nicht falsch bzw. veraltet ist.