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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: SunshineR am 23.09.2020 10:31

Titel: Arbeitszeugnis / Beurteilung
Beitrag von: SunshineR am 23.09.2020 10:31
Hallo,

kann mir bitte jemand den Unterschied Arbeitszeugnis/Beurteilung bzw. den Grund zur Ausstellung einer Beurteilung nennen?

Wann sollte/kann man sich eine Beurteilung ausstellen lassen?
Wofür wird diese genutzt, wo hinterlegt?

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Arbeitszeugnis / Beurteilung
Beitrag von: Spid am 23.09.2020 10:48
Ein Arbeitszeugnis ist ein Anspruch aus §109 GewO. Eine Beurteilung kann irgendein interner Murks sein, den sich der AG ausgedacht hat.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis / Beurteilung
Beitrag von: Falke007 am 23.09.2020 11:04
Beurteilungen werden häufig für interne Stellenbewerbungsverfahren genutzt. Da sind häufig schon viele merkwürdige Beurteilungspunkte dabei. Findet bei uns alle zwei Jahre statt und ist letztendlich grober Unsinn..

Ein Arbeitszeugnis hat einen rechtlichen Hintergrund (siehe Spid) und wird eher für exterene Bewerbungen seitens des AN genutzt.
Titel: Antw:Arbeitszeugnis / Beurteilung
Beitrag von: SunshineR am 23.09.2020 18:36
Vielen Dank für die schnellen, passenden Antworten!
Titel: Antw:Arbeitszeugnis / Beurteilung
Beitrag von: was_guckst_du am 24.09.2020 14:19
...bei Beamten haben Beurteilungen auch einen rechtlichen Hintergrund und sind im Normalfall das A und O bei Auswahlentscheidungen...

...Beurteilungen von Tarifbeschäftigten erfolgen nur, wenn eine entsprechende interne Dienstvereinbarung besteht...