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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: mns am 23.09.2020 12:12

Titel: Anstalt des öffentlichen Rechts = Behörde?
Beitrag von: mns am 23.09.2020 12:12
Hallo,

ein Krankenhaus oder ein Klinikum sind ja Anstalten des öffentlichen Rechts oder können es zumindest sein.

Ist dann ein Kranknlenhaus oder ein Klinikum auch eine Behörde?

Danke.

LG
Titel: Antw:Anstalt des öffentlichen Rechts = Behörde?
Beitrag von: Spid am 23.09.2020 12:30
Beide können Behörde sein, wenn sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, siehe §1 Abs. 4 VwVfG.
Titel: Antw:Anstalt des öffentlichen Rechts = Behörde?
Beitrag von: ike am 25.09.2020 01:28
"Wir" sind ein "Amt", es geht aber zu wie in einer Anstalt; soviel dazu.
Titel: Antw:Anstalt des öffentlichen Rechts = Behörde?
Beitrag von: Wdd3 am 25.09.2020 13:31
"Wir" sind ein "Amt", es geht aber zu wie in einer Anstalt; soviel dazu.

Gibt es bei euch den Passierschein A 38?
Titel: Antw:Anstalt des öffentlichen Rechts = Behörde?
Beitrag von: ike am 25.09.2020 14:04
"Wir" sind ein "Amt", es geht aber zu wie in einer Anstalt; soviel dazu.

Gibt es bei euch den Passierschein A 38?

Man hat innen die Türklinken entfernt.
Titel: Antw:Anstalt des öffentlichen Rechts = Behörde?
Beitrag von: Wdd3 am 25.09.2020 15:31
 :D :D :D