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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Frankfurter Bub am 23.09.2020 18:19
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Hallo zusammen,
bei mir ist folgendes Szenario:
Ich arbeite seit mehreren Jahren in der IT und habe jetzt offiziell die Tätigkeit des Systemadministrators übernommen. In diesem Zusammenhang habe ich einen Antrag auf E10 gem. neuem IKT gestellt. Nun wurde mir mitgeteilt, dass erst bei der Mittelbehörde angefragt werden muss, ob eine solche Stelle zur Verfügung gestellt wird. Unsere Leitung wusste nichts vom neuen IKT und auch bekannte Behörden nicht.
Es wurde mir versichert, dass durch die Antragsstellung rückwirkend das Geld inklusive der Gruppenzulage gezahlt werde. Ich mache mich schon jetzt auf eine monatelange Wartezeit gefasst.
Nun ist die Frage: Welche Entgeltgruppe ist die richtige? Diese Antwort konnte mir keiner der Verantwortlichen liefern... Aus der EO werde ich auch nicht wirklich schlau. Vergleichbare Stellen werden in der Ausschreibung jedoch mit E10 bewertet.
Bisher werde ich nach E9a bezahlt, da ich nicht studiert habe und in unserem Bereich ohne Studium bisher das die Höchststufe. Durch den IKT wird jetzt glücklicherweise für die Arbeit bezahlt die man leistet...
Hat jemand von Euch schon einen Antrag bewilligt bekommen oder ähnliche Probleme?
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Was soll dieser „neue IKT“ sein? TV-L oder TV-H?
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Bisher werde ich nach E9a bezahlt, da ich nicht studiert habe und in unserem Bereich ohne Studium bisher das die Höchststufe. Durch den IKT wird jetzt glücklicherweise für die Arbeit bezahlt die man leistet...
Du meinst die neue Entgeltordnung?
Wenn sie schon bei dir gilt, gehe ich davon aus, dass TV-H gilt?
In welchem Teil der EGO warst du bisher, mit welcher Begründung wurde dir "nur" die E9a gezahlt?
(Absenkung um eine EG wg. fehlender Voraussetzung in der Person?)
Such dir schon mal einen guten Fachanwalt, oder mache deine Bewerbungsunteralgen fertig.
EDIT:
Bei uns werden MA die in der SysAdm Schiene arbeiten zwischen EG8 und EG14 entlohnt.
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Bei uns gilt der TV-H, mit der Möglichkeit der Eingruppierung in den IKT aber nur nach vorheriger Antragstellung bis 31.12.2020. Bisher wurde ich nach dieser Stufe bezahlt, da ich kein Studium habe und als Angestellter aus dem mittleren Dienst das die Höchststufe ist im Gerichtsbereich...
Durch den Tarifabschluss ist es jetzt nicht mehr relevant welche Aus- bzw. Vorbildung man hat...
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Was soll „der IKT“ sein?
Die letzte Aussage ist im Kern unzutreffend.
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Was soll „der IKT“ sein?
Informations- & Kommunikationstechnologie
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Das paßt vom Genus nicht.
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IKT ist die Einstufung in den Informations- und Komminikationstechnischen-Dienst. In diesen werden alle IT-bezogenen Berufe eingestuft. Dass eine Höherstufung ohne höheren Bildungsabschluss möglich war, ist von Seiten der Leitung so dargestellt worden. Ob es zutreffend ist oder nicht ist mir nicht bekannt
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Bei uns gilt der TV-H, mit der Möglichkeit der Eingruppierung in den IKT aber nur nach vorheriger Antragstellung bis 31.12.2020. Bisher wurde ich nach dieser Stufe bezahlt, da ich kein Studium habe und als Angestellter aus dem
Gruppe nicht Stufe.
mittleren Dienst das die Höchststufe ist im Gerichtsbereich...
Hä, was hat dein Job mit Gericht zu tun und so ein Beamtengagga wie mittlere Dienst ist nur Beamtengagga. Gibt es nicht im TV-H, da wurdest du wohl verar**t
Durch den Tarifabschluss ist es jetzt nicht mehr relevant welche Aus- bzw. Vorbildung man hat...
Nein, ist es immer noch so, dass was sich im IT Bereich geändert hat, ist, dass es mehr Möglichkeiten gibt ohne Abschluss höherwertige Tätigkeiten ohne EG Abschlag zu bekommen.
Um einschätzen zu können wo du nach der neuen EGO bist, wäre es hilfreich zu wissen wo in der alten EGO deine Tätigkeiten eingeordnet waren.
Und was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
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IKT ist die Einstufung in den Informations- und Komminikationstechnischen-Dienst. In diesen werden alle IT-bezogenen Berufe eingestuft. Dass eine Höherstufung ohne höheren Bildungsabschluss möglich war, ist von Seiten der Leitung so dargestellt worden. Ob es zutreffend ist oder nicht ist mir nicht bekannt
Dann wird es mal Zeit, dass du dich mit deinen Arbeitsvertrag und deren Bestandteilen auseinandersetzt, oder aber dir professionelle Hilfe holst.
Die Aussage der Leitung ist gelogen!
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Es gibt bei TB keinen Informations- und Komminikationstechnischen-Dienst - ebensowenig wie es einen mittleren Dienst gibt. Es gibt Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, für die der Abschnitt 11 des Teils II der EGO neu gefaßt wurde. Sofern zuvor eine Eingruppierung in E9a nach den Unterabschnitten 2 oder 4 vorlag, ergibt sich auf Antrag nach §38b Abs. 3 TV-H mindestens eine E10. Dem AG kommt keine Entscheidung über den Antrag zu, er entfaltet seine Wirkung rückwirkend zum 01.01.20 unmittelbar in dem Moment, wo der Antrag beim AG eingeht. Für die Umsetzung dieser unmittelbaren Wirkung durch den AG sind zwei Wochen akzeptabel.
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@spid: Vielen Dank für die Info! Ja Du hast recht. Also lag ich mit meinem Antrag richtig. Jetzt heißt es nur noch abwarten... Nach meinem Urlaub sollte dann alles fertig sein.
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Nach meinem Urlaub sollte dann alles fertig sein.
Herrlich, diese positive Grundstimmung und der Glaube an eine schnelle Umsetzung... oder machen Sie etwa Elternzeit-Urlaub für ein halbes Jahr?
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Ja Du hast recht.
Womit hatte er Recht?
Das du in der E9a in den Unterabschnitten 2 oder 4 eingruppiert warst?
Aber egal, die werden dir eine 9b geben und dabei glauben das wäre ok.
Obwohl du ja locker (wo anders) eine in Höher einer E11-E12 Entlohnung bekommen kannst.
Mein Tipp: Weiter so!
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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Es ist mithin unbeachtlich, was „die“ geben.
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Und wo kein Kläger kein Beklagter
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Weder Kläger noch Beklagten bedürfte es für die Eingruppierung.
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Natürlich nicht, aber um das Entgelt zu erhalten.
Denn nur der Richter kann die korrekte Eingruppierung feststellen, alles andere sind ja nur unbedeutende Rechtsmeinungen.
Und ich ja nur darüber geschrieben, was der AG an Entgelt geben wird.