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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: FBFlo am 25.09.2020 15:11

Titel: [BY] von Teilzeit auf Vollzeit
Beitrag von: FBFlo am 25.09.2020 15:11
Hallo,

ich habe eine Frage,
wenn jemand der z.B. nach Art 89 Abs. 1 BayBG in Teilzeit zur Betreuung der Kinder ist und einen Antrag auf Vollzeit stellt oder auf Erhöhung der Teilzeit, muss der Dienstherr dem Antrag statt geben oder nicht (wo würde ich fündig werden, welche Gesetze da einschlägig sind)
Und was tun, wenn es keine entsprechende Vollzeitstelle gibt?

Gruß
xxx