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		Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Romsen am 26.09.2020 15:43
		
			
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				Hallo, 
 da ich kein anderes geeignetes Unterforum gefunden habe, stelle ich die Frage mal hier:
 
 Und zwar ist mir im Gehaltsrechner in der KR-Tabelle (TV-L) und der P-Tabelle (TvöD) vielleicht ein Fehler aufgefallen.
 
 So kommt mit die JSZ dort vergleichsweise hoch vor (~75%) in den höheren EG zwischen 12- 17.
 
 Meines Wissens nach, werden diese aber äquivalent zur "Allgemeinen" Tabelle bezahlt und sollten daher bei ca. 30% liegen.
 
 Unterliege ich da einer Fehlannahme oder handelt es sich in der Tat um einen Fehler?
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				Die P-Tabelle des TVÖD geht nur bis P16. Gem. §54 Abs. 3 BT-K bzw. §52 Abs. 4 BT-B beträgt der Bemessungssatz für die JSZ in P9-P16 70,48%. Gem. §20 Abs. 2 TV-L i.V.m. §43 Nr. 9 TV-L beträgt der Bemessungssatz in KR9-KR15 75,31% und in KR16-KR17 47,07%.
			
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				Dann unterlag ich einer Fehlannahme. 
 
 Vielen Dank, für die schnelle Aufklärung.