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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Mask am 27.09.2020 22:15
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Hallo und guten Abend zusammen,
kann evtl. jemand ein paar Urteile posten die sich ein Anfänger in Eingruppierungsfragen zum Thema umfassende Fachkenntnisse ansehen sollte ?
Steigerung der FK nach Tiefe und Breite ist soweit klar, Beispiele wann und wo das ein ArbG bejaht (oder abgelehnt hat) wären super.
Vielen Dank
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Für das Merkmal kann die jahrzehntelange Rechtsprechung zum Merkmal „gründliche, umfassende Fachkenntnisse“ herangezogen werden.
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Hallo und guten Abend zusammen,
kann evtl. jemand ein paar Urteile posten die sich ein Anfänger in Eingruppierungsfragen zum Thema umfassende Fachkenntnisse ansehen sollte ?
Steigerung der FK nach Tiefe und Breite ist soweit klar, Beispiele wann und wo das ein ArbG bejaht (oder abgelehnt hat) wären super.
Vielen Dank
Morgen früh kann ich Ihnen zw. 10.30 - 11.00 Uhr das deutsche Strafrecht zur voll umfänglichen Kenntnis nahe bringen!
Grüße!
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Spid, vielen Dank.
Batkfmaui was das Strafrecht damit zu tun hat, verstehe ich nicht
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Okay hab mich mal ein wenig eingelesen. Ich verstehe es so, dass es hier nicht nur auf die einzelnen Arbeitsvorgänge ankommt, sondern auch eine Gesamtbetrachtung notwendig ist, oder platt gesagt:
Ein AV mit 51 % der umfassende FK benötigt (in Breite und Tiefe ggü. der 9a gesteigerte Fachkenntnisse) ergibt EG 9b.
Drei AVs die jeweils zusätzliche Fachkenntnisse benötigen und zusammen 51 % ergeben, ergeben ebenfalls eine 9b.
Verstehe ich das richtig ?
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Ja.
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Drei AVs die jeweils zusätzliche Fachkenntnisse benötigen und zusammen 51 % ergeben, ergeben ebenfalls eine 9b.
Das gilt aber logischweise nur, wenn die zusätzlichen Fachkenntnisse in jedem der drei AVs anders sind (also nicht dreimal die selben Fachkenntnisse eingebracht werden ?!
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Ja, so hatte ich Dich verstanden. Es braucht übrigens nur mindestens die Hälfte, nicht mehr als die Hälfte - 50% reichen also.
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Okay super, vielen Dank für deine Hilfe.