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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: schieferhammeR am 28.09.2020 16:35

Titel: Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: schieferhammeR am 28.09.2020 16:35
Hallo,

Ich habe nach 12 Jahren den Arbeitgeber gewechselt, und übe die gleiche Tätigkeit aus. Bin auf dem Bauhof beschäftigt. E4 Stufe 5 beim alten AG. Neuer AG E4 Stufe 3.
Habe ich nach 12 Jahren und gleicher Tätigleit nicht Anspruch auf die gleiche Stufe?

Danke für eure Antworten.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Spid am 28.09.2020 16:40
Nein.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Saggse am 28.09.2020 16:41
Habe ich nach 12 Jahren und gleicher Tätigleit nicht Anspruch auf die gleiche Stufe?
Nein, bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung besteht Anspruch auf eine Einstellung in Stufe 3. Alles darüber hinaus kann angerechnet werden - ein Anspruch besteht aber nicht.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: schieferhammeR am 28.09.2020 16:44
vielen Dank!
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Mosati2019 am 28.09.2020 22:40
Da würde ich an deiner Stelle verhandeln  8) vielleicht kannst du zumindest nach der Probezeit von Stufe 3 im Stufe 4 wechseln? Je nachdem wie schwer es war die Stelle zu besetzen gibt es möglicherweise doch noch Verhandlungsspielraum?
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Insider2 am 29.09.2020 14:23
Da würde ich an deiner Stelle verhandeln  8) vielleicht kannst du zumindest nach der Probezeit von Stufe 3 im Stufe 4 wechseln? Je nachdem wie schwer es war die Stelle zu besetzen gibt es möglicherweise doch noch Verhandlungsspielraum?

Schwachsinn, entweder man "verhandelt" (also kann-Regelung über die Stufe 3 hinaus) vor Unterzeichnung des Vertrages oder nicht. Festgesetz wird die Stufe bei Neueinstellung und nicht mittendrin.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Schokobon am 29.09.2020 14:30
Zitat
(2) [...] 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 14:34
Es gibt keinen zu deckenden Personalbedarf, die Stelle ist ja mit dem TE besetzt.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Schokobon am 29.09.2020 14:46
Zitat
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?
 ;D

Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Bastel am 29.09.2020 14:59
Dumm gelaufen. Sowas klärt man doch im vorhinein.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 15:12
Zitat
(2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden

Was spricht angesichts der tariflichen Regelung nun gegen @Mosati2019's Vorschlag?
 ;D

Der Umstand, daß es nicht mehr "bei Einstellung" erfolgt. Bei der Ermessensausübung nach §16 Abs. 2 Satz 3 kann man sicherlich im Nachhinein argumentieren, man habe sich bei der Förderlichkeit geirrt - dann steht aber der fehlende Personaldeckungsbedarf entgegen. Hier hingegen kann es ja keinen Irrtum geben, auf dem die Ermessensausübung beruhte.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: LOBeshmyne am 01.10.2020 10:18
Beim Lesen hier hat man immer das Gefühl von einer juristischen Theoriewelt, die scheinbar kaum eine Kommune in der Praxis umsetzt. Gefühlt macht jede Kommune alles falsch. Ist es wirklich so schlimm?

Mein Arbeitgeber (vierstellige Beschäftigtenzahl) hat die Stufenzuordnung bei Neueinstellung schon in mehreren mir persönlich bekannten Fällen problemlos nachverhandelt.

Man kann es also zumindest mal anfragen. Manchmal kann die juristisch unrichtige Praxis ja auch zum Vorteil werden.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Spid am 01.10.2020 10:20
Ja.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Schokobon am 01.10.2020 10:22
Stufe nachverhandeln ist bei meinem AG auch gängige Praxis. Habe ich damals auch erst 2 Monate nach Antritt der neuen Stelle gemacht. Erfolgreich.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Saggse am 01.10.2020 16:35
Beim Lesen hier hat man immer das Gefühl von einer juristischen Theoriewelt, die scheinbar kaum eine Kommune in der Praxis umsetzt. Gefühlt macht jede Kommune alles falsch. Ist es wirklich so schlimm?
Was man hier so liest, ist teilweise tatsächlich haarsträubend, also ja. Wenn es genau einen "Soll-Zustand" in Form einer "juristischen Theoriewelt" gibt, aber 10.000 davon abweichende Ist-Zustände, die keine Sau im Detail kennt, dann hat man gar keine andere Wahl, als auf diesen einen Soll-Zustand als Maßstab für eine Diskussion zu nehmen. Was denn sonst?
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: LOBeshmyne am 02.10.2020 07:56
Ich wollte die Theorie gar nicht kritisieren, falls das so angekommen ist. Im Gegenteil. Ich bin ein Fan davon zu lesen, wie es sein müsste. Ich wäre auch ein großer Fan davon, wenn mein Arbeitgeber alles so machen würde wie es im TV/Gesetz steht.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass ein Bauhof-Mitarbeiter in der E4, ohne diesem zu Nahe treten zu wollen, den Unterschied zwischen der formaljuristisch korrekten Lösung und der an vielerorts fehlerhaften Praxislösung vielleicht nicht zu erkennen vermag, sein tatsächliches Interesse aber wohl eher Letzterem gelten dürfte.
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: Saggse am 02.10.2020 09:20
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass ein Bauhof-Mitarbeiter in der E4, ohne diesem zu Nahe treten zu wollen, den Unterschied zwischen der formaljuristisch korrekten Lösung und der an vielerorts fehlerhaften Praxislösung vielleicht nicht zu erkennen vermag, sein tatsächliches Interesse aber wohl eher Letzterem gelten dürfte.
Das verstehe ich voll und ganz, aber ich sehe keine realistische Chance, wie wir Letzteres hier beurteilen sollten. Zu den allermeisten Problemen dürfte man problemlos zwanzig Antworten der Art "Also bei uns machen wir das so und so." kriegen, und sofern bei den Arbeitgebern niemand vom Schlage Spid weitreichende Verantwortung trägt, dürfte die einzige Gemeinsamkeit dieser Antworten sein, dass sie formaljuristisch falsch sind, aber eben in der Praxis so umgesetzt werden. :)
Titel: Antw:Stufenmitnahme VKA
Beitrag von: stefan77 am 07.10.2020 12:23
Ich würde auf jeden Fall fragen.
Wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort.

Und es gibt nichts zu verlieren!

Aber ganz wichtig: Es ist die Art, wie man fragt. Also nicht fordern und unfreundlich auftreten, sondern einfach nach Möglichkeiten fragen und erwähnen, dass man zuvor schon mehr verdient hatte.


Aber:
Als Tipp für die Zukunft und alle anderen "Bewerber". In dem Moment, wo der Arbeitgeber sich für einen entschieden hat, ist der Arbeitgeber der "Bewerber".
Bedeutet: Wenn man den Job bekommen soll, ist ein sehr guter Zeitpunkt, noch mal zu fragen. Aber alles in vernünftigem Ton und ohne unmögliche Forderungen.