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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: a3ffchen89 am 29.09.2020 20:57

Titel: Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 29.09.2020 20:57
Hallo,

ich habe eine Frage.

Im September 2019 kam ich in der damaligen E8 Stufe 4 in das zweite Jahr. Da ich an einer neuen Schule ( viele Kinder mit Migrationshintergrund) zum 01.12.19 angefangen habe, wurde ich am 01.01.2020 in die E9a "hochgruppiert". Allerdings hat man mich in die Stufe 3 gepackt. Als ich dann jetzt bei der Überführung in die S Gruppen gesehen habe, dass man mich plötzlich in die S8b Stufe 2 packen möchte bin ich aus allen Wolken gefallen.

Ich arbeite seit September 2012 durchgängig als Erzieherin und meine Berufsjahre wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Wurde ich bereits Anfang des Jahres falsch eingestuft? Was kann ich hier machen?

Lieben Dank an alle Helfer.

LG und einen schönen Abend.

A3ffchen
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 21:03
Höhergruppierungen erfolgen im TVÖD stufengleich. Es ist nicht erkennbar, warum jemand, der in E9a eingruppiert ist, in eine Entgeltgruppe der S-Tabelle übergeleitet werden sollte.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:04
Vielleicht ist die Info noch wichtig, dass ich in Berlin wohne und arbeite.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 21:10
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:16
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 29.09.2020 21:18
TVöD oder TV-L? Woher hast du die Information, dass du nach S8b übergeleitet wurdest?
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 21:21
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 29.09.2020 21:23
Erzieherin an einer Schule ist Ländersache, also TV-L.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:27
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

Ich habe ein Schreiben vom Senat erhalten, dass ich in Zukunft in der S8b Stufe 2+ sein werde.

Ich hatte beim Forum Erziehertätigkeiten gelesen und dachte daher das wäre hier das richtige Forum.

Ich war definitiv in einer E Gruppe. In dem Schreiben , dass ich erhalten habe, wird sich klar auf die E9a bezogen, die in Zukunft eine S8b sein wird. Auf meinen Gehaltsnachweisen steht bis 2020 E8 und ab 2020 E9a.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 21:28
Erzieherin an einer Schule ist Ländersache, also TV-L.
Das macht in Berlin (und Hamburg) keinen Unterschied und ist ansonsten falsch. Die TE wird schon wissen, welcher Tarifvertrag Anwendung auf Ihr Arbeitsverhältnis hat.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 21:29
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

Ich habe ein Schreiben vom Senat erhalten, dass ich in Zukunft in der S8b Stufe 2+ sein werde.

Ich hatte beim Forum Erziehertätigkeiten gelesen und dachte daher das wäre hier das richtige Forum.

Ich war definitiv in einer E Gruppe. In dem Schreiben , dass ich erhalten habe, wird sich klar auf die E9a bezogen, die in Zukunft eine S8b sein wird. Auf meinen Gehaltsnachweisen steht bis 2020 E8 und ab 2020 E9a.

Dann irrst entweder Du über den Tarifvertrag oder Dein AG über die Eingruppierung.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 29.09.2020 21:30
Da die TE Infos zur Überleitung nach TV-L verlinkt hat, wird es wohl der TV-L sein. Was hältst du für falsch?
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:31
Nein, da eine handwerkliche Tätigkeit nicht zu vermuten ist, spielt der Arbeitsort für die Eingruppierung keine Rolle - und der Wohnort ohnehin nicht.

Hehe nein, ich bin Erzieherin. Wir werden jetzt in die S Tabellen übergeleitet. Lieben Dank für die schnelle Antwort!

https://www.daks-berlin.de/system/files/media/files/ueberleitung_s-tabelle_191128.pdf

Die verlinkten Ausführungen sind unbeachtlich, sie beziehen sich auf den TV-L. Das ist ein anderer Tarifvertrag. Mutmaßlich warst Du schon seit Jahren in einer Entgeltgruppe der S-Tabelle eingruppiert.

Ich habe ein Schreiben vom Senat erhalten, dass ich in Zukunft in der S8b Stufe 2+ sein werde.

Ich hatte beim Forum Erziehertätigkeiten gelesen und dachte daher das wäre hier das richtige Forum.

Ich war definitiv in einer E Gruppe. In dem Schreiben , dass ich erhalten habe, wird sich klar auf die E9a bezogen, die in Zukunft eine S8b sein wird. Auf meinen Gehaltsnachweisen steht bis 2020 E8 und ab 2020 E9a.

Dann irrst entweder Du über den Tarifvertrag oder Dein AG über die Eingruppierung.

Ich hab Erziehungsdienst gelesen und dachte daher es wäre dieses Forum. Es geht um den TV-L
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Sozialarbeiter am 29.09.2020 21:33
Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 21:34
Da die TE Infos zur Überleitung nach TV-L verlinkt hat, wird es wohl der TV-L sein. Was hältst du für falsch?

Die TE hat auch das Unterforum TVÖD verwendet.

Die Behauptung, Erzieher an einer Schule seien Ländersache, ist außer in den genannten Ländern, in denen auch die kommunalen Aufgaben durch das Land selbst wahrgenommen werden, zumindest in dieser Pauschalität unzutreffend.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 29.09.2020 21:41
Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.

Alle meine Kollegen und ich wurden Anfang des Jahres in die E9a eingruppiert. Weil es sich bei uns um eine Brennpunktschule handelt. Vielen Dank an alle für die Hilfe. Also scheint es so, dass man mich hier komplett falsch eingestuft hat... das finde ich schon recht heftig.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 29.09.2020 21:42
Ich vermute, dass zuerst die Überleitung und danach die Höhergruppierung erfolgt, falls tatsächlich ab dem 01.01.2020 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde. Falls das so richtig ist - @Spid? - erfolgt die Stufenzuordnung erst nach § 29e TVÜ-L und danach nach § 17 Abs. 4 TV-L.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 22:00
Also der TVL passt besser zu deiner Schilderung (Stufenverlust bei Höhergruppierung und Überleitung in S Tabelle).

Falls ja: Seit 01.01.2020 bist du in die neuen S-Entgeltgruppen übergeleitet. Dein Arbeitgeber hats einfach nicht fristgemäß gebacken bekommen.
Wenn du am 31.12.2019 in E 8 warst, gehörst du schon seit 01.01.2020 vermutlich in S 8b.

Und zur Stufe. Die S Tabelle hat längere Stufenlaufzeiten. Wenn du also in der E Tabelle Stufe 4 Jahre 2 warst, müsste das in der S Tabelle zu Stufe 3 Jahr 4 führen.
Die Stufe 2 und 3 sind in der S Tabelle beide je ein Jahr länger als in der E Tabelle.

Da aber S 8b Stufe 3 höher ist als E 8 Stufe 4, entsteht dir hierdurch kein Nachteil und es wird kein Vergleichsentgelt gezahlt.  Keine Ahnung was die 9a dazwischen soll ab 01.01.2020?

Soweit meine Einschätzung - korrigiert mich gerne.

Aus der E8 käme die TE in S8a. Mithin ist in der juristischen Sekunde zwischen den Jahren die Überleitung in S8a geschehen und zwar in Stufe 3. Direkt im Anschluss erfolgte dann die Höhergruppierung in S8b/3. Das Vergleichsentgelt ist zur E9a/3 zu bilden. Das zustehende Tabellenentgelt durch die Überleitung ist aber höher.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 29.09.2020 22:08
Ganz lieben Dank an alle für die Mühen! Nach der Logik müsste ich jetzt auch im September wieder um ein Berufsjahr steigen und damit in eine höhere Stufe.

Tolle Hilfe!!!!
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 29.09.2020 22:10
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 22:13
Ganz lieben Dank an alle für die Mühen! Nach der Logik müsste ich jetzt auch im September wieder um ein Berufsjahr steigen und damit in eine höhere Stufe.

Tolle Hilfe!!!!

Nein. Mit der Höhergruppierung begann die Stufenlaufzeit in Stufe 3 von vorn.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 29.09.2020 22:16
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.

Die Versetzung an eine „Brennpunktschule“ führt ja nicht zur Höhergruppierung. Die maßgebliche Tätigkeitsänderung kann sehr wohl später stattgefunden haben.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Novus am 29.09.2020 22:20
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.

Die Versetzung an eine „Brennpunktschule“ führt ja nicht zur Höhergruppierung. Die maßgebliche Tätigkeitsänderung kann sehr wohl später stattgefunden haben.

Erzieher - besonders schwierige Tätigkeit? In "Brennpunktschulen" wird das angewandt, auch in BW.

Bspw. (ja ich nutze die "alte" Bezeichnung) G- und E- Schulen sind die Erzieher in E9a bzw. E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, an "normalen" Schullen in E8 gewesen.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 29.09.2020 22:31
Ja, das nehme ich auch an. Also besteht zunächst einmal Klärungsbedarf wegen des Datums der Höhergruppierung.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 30.09.2020 06:48
Ja, das nehme ich auch an. Also besteht zunächst einmal Klärungsbedarf wegen des Datums der Höhergruppierung.

Definitiv zum 01.01.2020. Meine Gehaltsnachwese sagen es so. Dez 19 E8, Jan 20 E9a. Es gab keine Nachverrechnungen.

Also dann werden aus 8 Jahren  Berufserfahrung (jetzt 9. Berufsjahr) einfach mal so mit einigen Maßnahmen
2 Jahre Berufserfahrung?

Die Gruppe E8 und E9a haben einen identischen Stufenverlauf.

ich verstehe das offengesagt nicht und fühle mich da gerade irgendwie betrogen...
 

Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 07:08
Danke, Spid.

Mich irritiert das Datum der Höhergruppierung. Wenn zum 01.12.2019 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, kann die Höhergruppierung nicht am 01.01.2020 erfolgt sein.

Die Versetzung an eine „Brennpunktschule“ führt ja nicht zur Höhergruppierung. Die maßgebliche Tätigkeitsänderung kann sehr wohl später stattgefunden haben.

Erzieher - besonders schwierige Tätigkeit? In "Brennpunktschulen" wird das angewandt, auch in BW.

Bspw. (ja ich nutze die "alte" Bezeichnung) G- und E- Schulen sind die Erzieher in E9a bzw. E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, an "normalen" Schullen in E8 gewesen.

Ob irgendein AG meint, etwas anzuwenden oder nicht anzuwenden, ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Die mindere Güte des Konzepts der „Brennpunktschule“ ist doch bereits ausgiebig diskutiert worden: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111226.msg128801.html#msg128801
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 07:09
Ja, das nehme ich auch an. Also besteht zunächst einmal Klärungsbedarf wegen des Datums der Höhergruppierung.

Definitiv zum 01.01.2020. Meine Gehaltsnachwese sagen es so. Dez 19 E8, Jan 20 E9a. Es gab keine Nachverrechnungen.

Also dann werden aus 8 Jahren  Berufserfahrung (jetzt 9. Berufsjahr) einfach mal so mit einigen Maßnahmen
2 Jahre Berufserfahrung?

Die Gruppe E8 und E9a haben einen identischen Stufenverlauf.

ich verstehe das offengesagt nicht und fühle mich da gerade irgendwie betrogen...

Berufserfahrung spielt lediglich bei Einstellung eine Rolle. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 30.09.2020 07:23
Lieben Dank für die Antworten. Auch wenn ich leichte Ernüchterung verspüre...

So wie ich es verstehe ist es so:

Ich müsste jetzt in der Gruppe S8b Stufe 3 1. Jahr sein, korrekt?
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 07:27
Ja.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 07:31
Es geht nicht darum, ab wann du das Entgelt nach EG 9a bekommen hast, sondern ab wann du tariflich eingruppiert warst. Erkundige dich am besten mal, warum du erst ab 01.01.2020 das Entgelt nach EG 9a bekommen hast, obwohl du bereits seit dem 01.12.2019 an der Schule bist. Oder hast du eine Mitteilung erhalten, dass dir erst ab dem 01.01.20 eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde?

Die neue Entgeltgruppe S8b ist richtig, die Stufe 2 aber nur, wenn du aus EG 9a übergeleitet wurdest. Wenn du dagegen aus EG 8 übergeleitet würdest und erst nach der Überleitung höhergruppiert wurdest, steht dir die Stufe 3 zu, siehe Spids Beitrag dazu.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 07:41
Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung der Zustimmung des AN bedarf, kann der AG nicht einseitig darüber bestimmen. Wie im anderen Thread ausgeführt, ist das Merkmal „Brennpunktschule“ tariflich unbeachtlich. Hier haben sich die Arbeitsvertragsparteien offenkundig auf eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung zum für die TE günstigen Zeitpunkt geeinigt. Ich sehe nicht, wie der AG da herauskommen will. Ausgehend davon ist nicht zu klären, warum erst ab Januar E9a gezahlt wurde, sondern warum der AG bei der Überleitung versagt hat - und daß er dieses Versagen unverzüglich abstellt.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 07:54
Der Arbeitgeber hat aus EG 9a übergeleitet. Nur dadurch ergibt sich die Stufe 2. Worauf kann sich die TE stützen, um die Überleitung aus EG 8 zu erreichen? Gibt es Urteile zu der Reihenfolge Überleitung und Höhergruppierung am selben Tag?
Es wäre natürlich kontraproduktiv, nun selber darauf hinzuweisen, dass die Höhergruppierung bereits zum 01.12.2019 erfolgt ist. Aber ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass durch die Versetzung an die Brennpunktschule das Heraushebungsmerkmal erfüllt wurde.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 30.09.2020 08:05
Also ich habe ein Schreiben gefunden, wo steht, dass ich rückwirgend zum 01.12.19 in die E9a Stufe 3 1. Jahr verschoben werde. Das heißt die Berechnung mit der S8b 2. Stufe wäre ja auch korrekt.

Ich fühle mich hier mächtig verraten gerade. Man wirft mich einfach mal mit 2 Maßnahmen um 2 Stufen zurück.

Wie kann/soll ich mich hier verhalten? Personalrat?
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 08:17
Dann ist die Überleitung  korrekt, aber du hast die Restzeiten mitgenommen und befindest dich im 3. Jahr der Stufe 2 und steigst zum 01.12.2020 in die Stufe 3.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 08:27
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf Deiner mindestens impliziten Zustimmung. Gibt es die nicht, kann der AG sie nicht fingieren.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 30.09.2020 08:30
Vielen Dank für die Hilfe. Ist echt der Wahnsinn wie ihr hier die ganzen Sachverhalte auseinandernehmt :-)

Ich fühle mich hier extrem betrogen. Ich komme von einer E8 Stufe 4 2. Jahr ( wäre jetzt im Sept im 3. Jahr).

Erst werde ich im Januar 2020 rückwirkend zum 01.12.19 in die E9a Stufe 3 1. Jahr eingestuft und dann 9 Monate später in die Stufe 2 der S8b.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 08:50
Du bist seit dem 01.01.2020 in EG S 8b, Stufe 2. Lediglich die Umsetzung dieser Überleitung durch deinen Arbeitgeber hat ziemlich lange gedauert. Du müsstest also eine Nachzahlung erhalten, sofern nicht das Vergleichsentgelt der EG 9a höher ist. Ab dem 01.12. bekommst du durch den Stufenaufstieg in Stufe 3 ein höheres Entgelt. Die S-Tabelle hat andere Stufenlaufzeiten, deshalb hat sich durch die Überleitung eine andere Stufe ergeben.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 08:51
Der Arbeitgeber hat aus EG 9a übergeleitet. Nur dadurch ergibt sich die Stufe 2. Worauf kann sich die TE stützen, um die Überleitung aus EG 8 zu erreichen? Gibt es Urteile zu der Reihenfolge Überleitung und Höhergruppierung am selben Tag?
Es wäre natürlich kontraproduktiv, nun selber darauf hinzuweisen, dass die Höhergruppierung bereits zum 01.12.2019 erfolgt ist. Aber ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass durch die Versetzung an die Brennpunktschule das Heraushebungsmerkmal erfüllt wurde.

Der AG leitet überhaupt nicht über, TB sind übergeleitet. Wenn die TVP das Merkmal „Brennpunktschule“ hätten vereinbaren wollen, hätten sie es getan - so wie sie auch ansonsten einrichtungsbezogene Merkmale vereinbart haben. Haben sie hier nicht. Maßgeblich ist mithin die auszuübende Tätigkeit und deren Änderung. Eine Versetzung berührt das Arbeitsverhältnis ansonsten nicht.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 08:53
Du bist seit dem 01.01.2020 in EG S 8b, Stufe 2. Lediglich die Umsetzung dieser Überleitung durch deinen Arbeitgeber hat ziemlich lange gedauert. Du müsstest also eine Nachzahlung erhalten, sofern nicht das Vergleichsentgelt der EG 9a höher ist. Ab dem 01.12. bekommst du durch den Stufenaufstieg in Stufe 3 ein höheres Entgelt. Die S-Tabelle hat andere Stufenlaufzeiten, deshalb hat sich durch die Überleitung eine andere Stufe ergeben.

Die Annahme, die TE sei in S8b/2 ist keine, die durch den Sachverhalt gestützt wird, sondern lediglich die unkritische Übernahme der höchst unbeachtlichen Rechtsmeinung des AG.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: a3ffchen89 am 30.09.2020 09:00
wie soll ich mich hier verhalten? Soll ich den Personalrat einschalten? Einfach so hinnehmen möchte ich es eigentlich nicht.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 09:01
@Spid: Ja und? Entweder das Heraushebungsmerkmal ist seit dem 01.12.19, seit dem 01.01.20 oder gar nicht erfüllt. Letzteres halte ich für eher unwahrscheinlich. Ersteres für sehr wahrscheinlich. Ein implizites Einverständnis der TE unterstelle ich, insbesondere auch in Anbetracht der widersprüchlichen Sachverhaltsdarstellungen. Bei einer zutreffenden Sachverhaltsschilderung im Eröffnungsbeitrag hätte eine Antwort gereicht, vermutlich deine.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 09:02
wie soll ich mich hier verhalten? Soll ich den Personalrat einschalten? Einfach so hinnehmen möchte ich es eigentlich nicht.
Wenn du nicht damit einverstanden warst, dass dir eine EG 9a - Tätigkeit übertragen wurde: ja.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 09:06
wie soll ich mich hier verhalten? Soll ich den Personalrat einschalten? Einfach so hinnehmen möchte ich es eigentlich nicht.
Wenn du nicht damit einverstanden warst, dass dir eine EG 9a - Tätigkeit übertragen wurde: ja.

Oder Du mit dem Zeitpunkt nicht einverstanden bist...
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 09:19
@Spid: Ja und? Entweder das Heraushebungsmerkmal ist seit dem 01.12.19, seit dem 01.01.20 oder gar nicht erfüllt. Letzteres halte ich für eher unwahrscheinlich. Ersteres für sehr wahrscheinlich. Ein implizites Einverständnis der TE unterstelle ich, insbesondere auch in Anbetracht der widersprüchlichen Sachverhaltsdarstellungen. Bei einer zutreffenden Sachverhaltsschilderung im Eröffnungsbeitrag hätte eine Antwort gereicht, vermutlich deine.

Konstituierend dafür ist der Zeitpunkt, zu dem sich die auszuübende Tätigkeit geändert hat. Die Versetzung selbst ist hinsichtlich der Eingruppierung ohne Wirkung. Der AG muß zusätzlich die auszuübende Tätigkeit ändern. Nur dann ist eine implizite Zustimmung überhaupt erst möglich, weil es ansonsten nichts gibt, dem er zustimmen könnte. Es würde mich wundern, wenn der AG dies getan hätte.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 10:10
Die TE will vermutlich in S8b bleiben, also müsste sie erreichen, dass ihr die höherwertige Tätigkeit wirksam erst ab dem 01.01.2020 übertragen wurde. Das würde ihr aber nur dann zur Stufe 3 verhelfen, wenn erst die Überleitung und danach die Höhergruppierung erfolgt. Ob der Arbeitgeber sich an diese Reihenfolge halten würde, weiß keiner von uns. Falls nicht: Gibt es Rechtsprechung zu dieser Reihenfolge?
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 10:18
Das kann sie leicht erreichen, indem sie der Tätigkeitsänderung zum 01.01.20 zustimmt - und ansonsten nicht, was den AG vor größere Probleme stellt als die TE. Die kündigt einfach und läßt sich von einem Bezirksamt desselben AG in S8b/3 einstellen.

Es bedarf keiner Rechtsprechung und es kann eine solche auch noch nicht geben, angesichts der Bestimmung des Zeitpunkts der Überleitung kann man leicht jene zur zeitlichen Abfolge Stufenaufstieg und Höhergruppierung heranziehen - die Rechtslage dazu habe ich bereits dargelegt.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 10:26
Na ja, es ist schließlich  nicht die erste tarifliche Überleitung, also kann  diese Situation schon öfter aufgetreten sein. Die Rechtsprechung zur Reihenfolge Stufenaufstieg und Höhergruppierung kenne ich.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Spid am 30.09.2020 10:38
Dann kennst Du ja die Ausführungen zur Vorzeitigkeit des Stufenaufstiegs und Nachzeitigkeit der Höhergruppierung durch die Bestimmung des Ereigniszeitpunkts.
Titel: Antw:Ich glaube ich wurde Anfang des Jahres falsch eingestuft
Beitrag von: Isie am 30.09.2020 11:27
Wortwörtlich so nicht, aber sinngemäß. Falls die TE die Ausführungen wortwörtlich benötigt, wird sie sich sicherlich melden und vertrauensvoll an dich wenden.