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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: xyz11 am 29.09.2020 21:53
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Hallo liebe Forumsgemeinde,
wie ich in einem alten Thread lesen konnte, kann man in Bayern im ehem. gehobenen Dienst bis theoretisch A13Z befördert werden (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111937.msg139702.html#msg139702 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111937.msg139702.html#msg139702)).
Aber gilt diese Möglichkeit nur den in Art. 34 Abs. 2 BayBesG (abschließend aufgezählten) Personenkreis? Oder ermöglicht Absatz 1 generell A13Z und Absatz 2 gibt nur vor, wer die Amtszulage definitiv erhält?
Auf was ich raus will: Besteht die Möglichkeit z.B. als normaler Kommunalbeamter die Amtszulage erhalten?
Vielen Dank für eure Antworten.
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Der Personenkreis ergibt dich aus Anlage 1 (Besoldungsordnung A) zum Besoldungsgesetz. Für Kommunalbeamte ist dort keine solche Amtszulage vorgesehen.
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Hallo 2strong,
das habe ich befürchtet. Vielen Dank für die Antwort!