Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: maramara am 02.10.2020 08:55
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Hallo,
ist ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst verpflichtet, einem Anfragenden externe Stellenausschreibungen zur Verfügung zu stellen, deren Bewerbungsfrist bereits abgelaufen sind und bei denen evtl. sogar schon das Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen ist?
Falls ja, woraus leiten sich diese Ansprüche ab?
Danke.
LG
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Nein.
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Kommt darauf an, ob man von einem Informationsfreiheitsgesetz erfasst ist, das einen solchen Anspruch begründet.
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Soweit kein Anspruch nach einen Infomationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht wäre seitens der Behörde nach allgemeinen Regelungen zu entscheiden. Im Gegensatz zur Anfrage nach IFG wäre dabei das Interesse zu begründen. Zuerst dann einfach mal freundliche Nachfragen.