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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Frage am 02.10.2020 18:57
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Hallo,
in welcher Form werden die Krankheitstage in der Personalakte (TV L) dokumentiert und wieviele Krankheitstage können bei der Neubewerbung schädlich sein? Ich finde immer verschiedene Angaben dazu, mal dass es nicht dokumentiert sein darf, mal dass es keine Listen und Gründe der Krankmeldung dokumentiert werden dürfen).
Wenn ich aktuell krank geschrieben bin und mich bewerbe (der Einsicht in die Personalakte habe ich zugestimmt), wird der neuer AG das erfahren?
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Du kannst doch Einsicht in Deine Personalakte nehmen. Dann weißt Du, was drinsteht. Das ist nämlich recht unabhängig davon, was drinstehen darf.
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das kann ich natürlich.
Aber ich weiß es trotzdem nicht, was die Personalabteilung dokumentieren darf oder nicht, und ob es so richtig ist,
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Jedenfalls in die Personalakte aufgenommen werden dürfen die Krankmeldungen und AU-Bescheinigungen.
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Jede Häufung von Krankmeldungen führt mit Sicherheit nicht zu Begeisterungsstürmen, sollte nicht verwunderlich sein.
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Was ist bei Krankheit wegen Mobbing?
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Okay „jede“ wäre also zu präzisieren.
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Nö. Krankheitsgründe dürfen ja nicht in die Personalakte, weshalb da anhand der Akte überhaupt nicht differenziert werden kann.
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Aus diesem Grund gibt es ja auch zwei Personalakten. Eine, die gesetzeskonform ist und die man dem Mitarbeiter zeigen kann und eine, wo man die Krankheitstage und weitere Unverschämtheiten des Mitarbeiters sammelt.
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Aus diesem Grund gibt es ja auch zwei Personalakten. Eine, die gesetzeskonform ist und die man dem Mitarbeiter zeigen kann und eine, wo man die Krankheitstage und weitere Unverschämtheiten des Mitarbeiters sammelt.
Und dazu gehören auch Screenshots von solchen Aussagen ;)
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Eben, das führen von 2 Personalakten ist doch verboten. >:(
Was wird denn, abgesehen von AU´s, Abmahnungen oder LOB Unterlagen in der Akte dokumentiert bzw. gesammelt?
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Man darf so viele Personalakten führen, wie man will.
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Mag sein, ich habe mir aus Richtung unserer Personalabteilung mals sagen lassen das doppelte Personalaktenführung verboten sei.
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Richtig. Man darf so viele Akten führen, wie man möchte (oder braucht), sie dürfen aber allesamt nur erlaubte Inhalte haben und sind allesamt dem AN zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.
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Wenn nun die legitime und illegitime Anzahl von Akten geklärt ist könnten wir dann die Frage bearbeiten was neben AU Bescheinigungen noch in der Personalakte abgelegt wird?
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Der Arbeitsvertrag.
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Weiß dann eine Behörde, der man als Beweber Akteneinsicht gestattet hat, auch, wie viele Krankheitstage man hat oder wird das nicht mit herausgegeben?
Gibt es in der Personalakte einen Vermerk darüber, wer die Akte angefordert und eingesehen hat?
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Weiß dann eine Behörde, der man als Beweber Akteneinsicht gestattet hat, auch, wie viele Krankheitstage man hat oder wird das nicht mit herausgegeben?
Ja, und das ist oft der Dealbreaker. Wenn die Akte im Nachgang zum Auswahlverfahren angefordert wird, und es dann eine Absage gibt, obwohl bis dahin alles gut lief...
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Weiß dann eine Behörde, der man als Beweber Akteneinsicht gestattet hat, auch, wie viele Krankheitstage man hat oder wird das nicht mit herausgegeben?
Ja, und das ist oft der Dealbreaker. Wenn die Akte im Nachgang zum Auswahlverfahren angefordert wird, und es dann eine Absage gibt, obwohl bis dahin alles gut lief...
Sh...
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Mal so interessehalber gefragt:
Kann man nicht gemäß DSGVO bei Ausscheiden aus dem Betrieb die Löschung sämtlicher nicht mehr relevanter Informationen verlangen?
Da Beurteilungen, Krankenscheine und so weiter ja nicht mehr relevant sind besteht kein Grund mehr diese nach Ausscheiden des Mitarbeiters aufzubewahren und diese wären dann auf Wunsch des MA zu vernichten.
In dem Fall würde die Personalakte nur noch Informationen über Dauer der Tätigkeit, Arbeitsvertrag und Zahlungen enthalten.
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Krankenscheine wurden bereits in den 1990ern abgeschafft und wurden nie zur Personalakte genommen, da sie ja nicht dem AG übergeben wurden.
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Krankenscheine wurden bereits in den 1990ern abgeschafft und wurden nie zur Personalakte genommen, da sie ja nicht dem AG übergeben wurden.
§ 133 BGB ;)